Karpenstein / Mayer, EMRK - Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Kommentar, 2. Auflage, C.H. Beck 2015
Von Ref. iur. Annelie Siemsen, Hamburg
Der EMRK Kommentar von Karpenstein / Meyer ist 2015 in der zweiten Auflage erschienen und richtet sich vornehmlich an die Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft. Enthalten sind die Änderungen des EGMR-Verfahrens durch das 15. Protokoll, das aktuelle EuGH-Gutachten zum Beitritt der Europäischen Union zur EMRK sowie die jüngste EGMR-Rechtsprechung. Zu Beginn ihres Bestehens erfuhr die EMRK noch nicht die gleiche weitreichende Bedeutung, die ihr heute zukommt. Der vorliegende Kommentar soll in diesem Sinne einen Beitrag zur weiteren Verbreitung und besseren Zugänglichkeit des EMRK-Rechts erbringen. Die Mitautoren setzen sich aus jüngeren und vielfältigen Rechtswissenschaftlern und Rechtsanwendern zusammen, wie Referenten des deutschen Bundestags und des EGMR, Verwaltungsrichtern, Professoren und Rechtsanwälten.
Entsprechend der Ausrichtung des Kommentars auf die praktische Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält das Werk Hinweise und Hintergrundinformationen, die bei Verfahren vor dem EGMR hilfreich sein können (so zum Beispiel auf S. 8 f.). Den Kommentierungen der einzelnen Artikel vorangestellt werden Ausführungen zur Methodik und Vorgehensweise des EGMR bei der Prüfung eines Sachverhalts. Dabei werden die Besonderheiten der Auslegung, wie das Postulat der praktischen Wirksamkeit der EMRK (S. 12), aufgezeigt, sowie Ausführungen zur Kontrolldichte gemacht. Rang und Wirkungsweise der EMRK in den Mitgliedstaaten werden dargelegt. Ausführlich behandelt wird auch das Verhältnis von Europäischer Union und der EMRK, insbesondere dem EuGH und dem EGMR. Für den Leser / Benutzer des Kommentars hilfreich sind insbesondere die übersichtliche Aufzählung von Urteilen zu bestimmten Teilgebieten und besonders relevanten Fragen (siehe beispielsweise S. 26 ff.). Bei der Kommentierung der Artikel legt der Kommentar Wert auf präzise Formulierungen. Auch wenn die Autoren sich auf die wichtigsten Aspekte fokussieren, gelingt ihnen gleichzeitig eine umfangreiche Darstellung der einzelnen Facetten eines Menschenrechts bzw. der prozessualen Vorgaben. Komplexe Themen, welche durch die teilweise sehr uneinheitliche Rechtsprechung des EGMR zusätzlich verkompliziert worden sind, werden in gebotener Kürze aufbereitet. So erfolgt beispielsweise bei der Frage nach der extraterritorialen Ausübung von Hoheitsgewalt und deren Folgen für die Anwendung der EMRK eine strukturierte Darstellung der Rechtsprechung des EGMR zu diesem Fragenkomplex (siehe Artikel 1 EMRK).
In formeller Hinsicht erleichtern Hervorhebungen das zügige Auffinden gewünschter Begriffe. Das Layout und die Aufmachung allgemein sind sehr angenehm. Die kompakte, aber wissenschaftlich fundierte Kommentierung der EMRK ist wärmstens zu empfehlen.