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Rezension Zivilrecht: Vertragsgestaltung

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Aderhold / Koch / Lenkaitis, Vertragsgestaltung, 2. Auflage, Nomos 2015

Von Carina Wollenweber, Wirtschaftsjuristin, LL.M.


Das Werk „Vertragsgestaltung“ von den Autoren Aderhold, Koch und Lenkaitisumfasst 260 Seiten und 20 Kapitel (§). Es wurde eine Unterteilung in 2 Teile vorgenommen. Zuerst werden Methodik und Struktur der Vertragsgestaltung vorgestellt (§§ 1-7). Anschließend folgt dann eine Einführung in die Praxis der Vertragsgestaltung (§§ 8-20), in welcher auf die Besonderheiten einzelner Rechtsgebiete eingegangen wird.

Der 1. Teil beginnt sehr schön mit dem „Paradoxon des Protagoras“ (S. 20). In dieser anschaulichen Einführung wird dem Leser die große Bedeutung der Vertragsgestaltung vermittelt. Neben allgemeinen Hinweisen zur Vertragsgestaltung wie den Leitlinien der Vertragsgestaltung (§ 3) und der methodischen Vorgehensweise (§ 4) wird sich auch der Vertragsverhandlung gewidmet. So werden die Verhandlungstypen (S. 67) und Verhandlungsstrategien (S. 69 f.) erläutert. Besondere Beachtung kommt dabei dem Harvard-Verhandlungskonzept mit seinen 5 Prinzipien zu (S. 70 f.). Abgerundet wird die Thematik mit 2 Instrumenten der Einflussnahme: der Fuß-in-die-Tür- (S. 72 f.) und der Tür-ins-Gesicht-Technik (S. 73). Darin werden sehr schön die psychologischen Komponenten der Vertragsverhandlung verdeutlicht.

Im 2. Teil ist jedem angesprochenen Rechtsgebiet ein eigenes Kapitel gewidmet (z.B. Kauf-, Miet-, Dienst- und Arbeitsvertrags-, Gesellschafts- und Sachenrecht). Mit der 2. Auflage hat das AGB-Recht Einzug in das Werk gefunden. Leider ist das Werkvertragsrecht nur sehr kurz im AGB-Recht vertreten. Allerdings werden dafür auch Randbereiche wie das Makler- und Vereinsrecht bedient. Die wirtschaftlich relevanten Leasing- und Franchisingverträge finden ebenso wie die Ehe-, Schenkungs- und Erbverträge Beachtung. Demnach wird ein sehr breites Spektrum abgedeckt.

Sehr schön gelungen sind die Beispiele für die Gestaltung von Verträgen (z.B. Kaufvertrag S. 92, Ehevertrag S. 211). Neben den typischen Fällen wird auch z.B. der sehr spezielle Kauf einer Anwaltspraxis behandelt. Zusätzlich sind Gestaltungsaufgaben vorhanden, welche den Leser bei Bedarf aktiv einbinden und in welchen die beiden fiktiven Personen ‚Steffi Klug‘ und ‚Mark Pfiffig‘ begleitet werden. Diese Aufgaben umfassen z.B. den Kauf eines PKW (S. 81) oder einer Eigentumswohnung (S. 93). Innerhalb der Fälle sind des Öfteren verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Lösungen vorhanden, sodass eine Art Fallbuch integriert ist. Zusätzlich wird eine Gliederung von Verträgen vorgeschlagen (z.B. GmbH-Gesellschaftsvertrag, S. 88). Auf ausformulierte Vertragsmuster wird bewusst verzichtet.

Lobenswert ist die sehr umfangreiche Literaturliste, welche dem Leser einen Überblick über weiterführende Quellen bietet. Zudem ist auf S. 63 eine Übersicht zu Vertragsmustersammlungen enthalten, welche zusätzlich verwendet werden sollten. Schließlich stellt das vorliegende Werk lediglich eine Einführung in die Materie dar und will nur das Handwerkszeug des Vertragsgestalters vermitteln.

Besonders praxisrelevant und gut gelungen sind die Vorschläge im Umgang mit dem Mandanten (z.B. S. 37 und 46) und der Gegenseite bei Vertragsverhandlungen (S. 67). Dabei wird auch auf soziale und psychologische Aspekte eingegangen. Bspw. muss auf die Richtigkeit der Mandantsvorträge (S. 41) und eine verständliche Sprache (S. 47 f.) geachtet werden. Von einer Wiederholung des Gesetzestextes wird abgeraten (S. 76). Hervorzuheben sind ebenfalls die Hinweise zum anglo-amerikanischen Recht und der Umgang mit ausländischen Parteien (S. 85). Die Autoren legen dem Vertragsgestalter zudem eine Prioritätenliste bei Sachzielen nahe (S. 55). Durch diese Vorschläge bekommt der Leser wichtige Anhaltspunkte, wie er konkret vorgehen sollte.

Checklisten ermöglichen dem Leser, einen schnellen Überblick über die relevanten Punkte zu erhalten (z.B. S. 47). Diese behandelt z.B. „Arbeitsschritte der Vertragsgestaltung“ (S. 87) und „Überlegungen zu den Vertragsthemen“ (S. 88). Durch diese Wiederholung in Kurzform wäre dem Kautelarjuristen ein schneller Überblick möglich, wenn diese sehr allgemeinen Informationen nicht z.B. im speziellen Kapitel „Vertragsgestaltung im Kaufrecht“ angesiedelt wären. So muss der Vertragsgestalter selbst blättern oder das Inhalts- oder Stichwortverzeichnis bemühen. Der Leser muss sich generell darüber bewusst werden, dass auch Informationen, welche nicht zu der gewählten Überschrift passen, gegeben werden (z.B. S. 90 in Bezug auf den Wert von Immobilien und Unternehmen, obwohl dies unter „II. Kauf einer beweglichen Sache“ steht und Abschnitte zu Immobilien und Unternehmenskäufen noch folgen).

Des Weiteren finden sich immer wieder Hinweise zu den Besonderheiten, wenn ein Notar als Vertragsgestalter tätig wird (z.B. S. 5). Aber auch generell wird die große Bedeutung der Person des Vertragsgestalters hervorgehoben. Anhand von Beispielen wird verdeutlicht, wie sich die Formulierung von Klauseln ändern kann, wenn der Vertragsgestalter z.B. mit einer oder mit beiden Parteien bekannt ist (S. 89).

Zudem sind die Bemerkungen zu den steuerrechtlichen Auswirkungen der Verträge besonders positiv hervorzuheben. Die Autoren verdeutlichen somit, dass die Vertragsgestaltung in engem Kontakt mit anderen Materien wie eben dem Steuerrecht steht. Bspw. werden kurz die 7 Einkunftsarten aus § 2 I EStG vorgestellt. Auch wird auf steuerliche Nachteile hingewiesen (z.B. bei der Aufdeckung von stillen Reserven, S. 99). Aber auch die Steuern im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht finden Erwähnung (S. 116 f.). Auch hier ist wieder festzuhalten, dass der Leser lediglich ein Auge für die Problematiken erhalten soll.


Fazit: Das Werk eignet sich sehr gut als Einführung in die Materie. Durch die Gestaltungsaufgaben kann der Leser bei Bedarf selbst entsprechende Überlegungen anstellen und mit den Mustern und den Anmerkungen vergleichen. Somit stellt das Werk in Teilen auch ein Fallbuch dar. Es kann und will allerdings weder ein Formularbuch noch ein Werk für materielles Recht sein. Dennoch bekommt der Leser das essentielle Handwerkszeug, um in die Materie „Vertragsgestaltung“ einzusteigen. Zudem wird eine Vielzahl von Gebieten abgedeckt, weshalb das Werk praktisch für jegliche Art der Vertragsgestaltung nutzbar gemacht werden kann.

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