Lepke, Kündigung bei Krankheit - Handbuch für die betriebliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis, 15. Auflage, Erich Schmidt 2015
Von Rechtsanwältin M. Luise Köhler
Der Autor des Werkes, Prof. Dr. Achim Lepke, ist ein ausgewiesener Fachmann seines Gebietes. Sowohl als Theoretiker als Honorarprofessor an der Universität Berlin (FU) als auch als Praktiker im Rahmen seiner Tätigkeit als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin hat sich der Autor um die Rechtsfindung und -Entwicklung im arbeitsrechtlichen und arbeitsverfahrensrechtlichen Bereich verdient gemacht. Einst begründet durch Dr. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichtes i.R., übernahm der jetzige Herausgeber das Werk, führte es weiter und prägte es durch seinen Namen, sodass man das Werk in Fachkreisen heute schlicht „den Lepke“ nennt.
Der Titel des Werkes ist dann auch Programm. Kein weiteres Werk in der reich bestückten literarischen Umgebung setzt sich qualitativ und quantitativ derart umfassend mit der besprochenen Themengebiet der Kündigung im Krankheitsfall auseinander. Im Gegensatz zur 14. Auflage wurde das Werk in der Neuauflage um den Teil, welcher sich mit dem Regierungsentwurf des Beschäftigungsdatenschutzgesetztes befasste gekürzt. Da der Entwurf es in der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht zur Gesetzesreife geschafft hat und offen bleibt, wann die Regelungsmaterie erneut parlamentarisch behandelt wird, wird auf diesen Teil zunächst verzichtet. Auch ohne die vorgenannte Materie hat das Werk einen beeindruckenden Umfang.
In der Neuauflage Niederschlag gefunden hat unter anderem die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BAG zum Urlaubsanspruch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Einzug gehalten haben weiterhin Aktualisierungen zum Behinderungsbegriff, insbesondere bei einer symptomlosen HIV-Infektion sowie zu Mobbing und Burnout. Ferner wurde den psychischen Erkrankungen ein gebührender Raum geschaffen sowie der Suchtproblematik im Rahmen der Alkohol-, Drogen-, Internet-, Medien- und Glücksspielabhängigkeit. Andererseits werden auch das betriebliche Eingliederungsmanagement, Familienpflegezeitgesetz, der Einsatz von Leiharbeitern und der sog. Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitsgebers bei Sonderleistungen im Lichte neuer Rechtsprechung behandelt.
Im Gesamtaufbau bietet das Werk eine ausführliche Einführung in die Thematik im Rahmen der Aufgabestellung und Abgrenzung, enthält sodann ergiebige Erläuterungen zum Krankheitsbegriff, um im Anschluss die Krankheit als Kündigungsgrund und die Kündigung wegen Pflichtverletzungen bei Krankheit ausführlich zu beleuchten. In prozessualer Hinsicht erfolgt anschließend die Erörterung der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und des Wiedereingliederungsanspruchs. Das Werk schließt mit den Ausführungen zu den Folgen einer Kündigung wegen Krankheit.
Bemerkenswert ist insbesondere der Umfang der Fußnoten, welcher den Umfang des erläuternden Textes zu übertreffen scheint. Jede Ausführung ist somit bestens belegt und nachzuvollziehen. Weiterhin ist ein umfangreiches Stichwortverzeichnis vorhanden, welches die gezielte Suche erleichtert. Das Werk erleichtert den Umgang mit der durch umfangreichste Rechtsprechung geprägten Materie ganz erheblich.
Alles in allem hat man es mit einem Klassiker zu tun, welcher in keiner gut sortierten Bibliothek eines Arbeitsrechtlers fehlen sollte; der Name ist Programm.