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Rezension Strafrecht: Strafsachen im Internet

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Malek / Popp, Strafsachen im Internet, 2. Auflage, C.F. Müller 2015

Von Rechtsanwältin Elisabeth Krohe, Dresden


In den Medien und besonders im tagtäglichen Arbeitsleben eines jeden Rechtsanwalts gibt es mittlerweile Fälle, die sich mit dem Medium Internet auseinandersetzen. So grenzenlos das Web ist, so abwechslungsreich und vielschichtig sind auch die Fälle, die sich daraus ergeben. Sei es, dass Mandanten bei Ebay oder anderen Internetplattformen Bestellungen getätigt haben und diese nicht erhalten haben oder seien es mobbende oder beleidigende Posts in sozialen Netzwerken - um nur einige zu nennen. Kein Anwalt kann es sich leisten, dieses große Tätigkeitsfeld auszublenden.

Das Themengebiet „Strafsachen im Internet“ wurde durch Malek und Popp herausgegriffen und nun bereits in der 2. Auflage umfassend beleuchtet. Das Buch ist gut strukturiert und übersichtlich aufgebaut. Es gliedert sich nunmehr in die Teile „Allgemeines“, „Materielles Internetstrafrecht“ und „Prozessrecht“. Die zweite Auflage wurde nicht nur aktualisiert, sondern auch um die Themen der „Pornographie- und Jugendschutzstrafrecht“, „Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern“ und den „Betrug durch Abofallen“ erweitert. Zudem wurden das Gesetz zur Änderung zum TKG und die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft berücksichtigt, welche am 20.06.2013 in Kraft getreten ist.

Im allgemeinen Teil des Buches werden in gebührender Kürze die Grundlagen des Internets beschrieben, um ein Grundverständnis zu schaffen und die Begrifflichkeiten einzuführen, die für die spätere Anwendung von Bedeutung sind.

Im zweiten Teil wird nun das materielle Recht ausführlich bearbeitet. Beginnend mit dem allgemeinen Teil, werden dort die Bereiche der Zuständigkeit, der Verantwortlichkeiten der am Internet Beteiligten, Tun und Unterlassen und Täterschaft und Teilnahme sowie Vorsatz- und Fahrlässigkeitsproblematiken angesprochen. Der besondere Teil geht dann konkret auf die einzelnen Straftaten ein und beleuchtet diese differenziert.

In diesem Teil ist besonders positiv hervorzuheben, dass die Autoren vereinzelt auch praktische Hinweise zum Verteidigerhandeln geben. Es ist wünschenswert, diese in einer weiteren Auflage noch auszubauen.

Prozessual wird im dritten Teil auf die Besonderheiten des Ermittlungsverfahrens hingewiesen und die praxisrelevanten Bereiche wie beispielsweise die polizeiliche Recherche und die Öffentlichkeitsfahndung im Internet sowie die Beschlagnahme von Geräten und Datenbeständen werden angesprochen.

Das Werk ermöglicht ein schnelles Nachschlagen und Einarbeiten zu den strafrechtlichen Problembereichen des Internets und vermittelt einen fundierten Überblick über das notwendige Handwerkszeug eines jeden Strafverteidigers. Kurzum ist insgesamt zu sagen, dass mit dem Buch Probleme und gängige Arbeitsvorgänge, die bei der Bearbeitung einer Strafverteidigung mit Internetbezug auftauchen, schnell und praxistauglich gemeistert werden können.

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