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Rezension Zivilrecht: Rechtsdienstleistungsgesetz

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Kleine-Cosack, Rechtsdienstleistungsgesetz,  3. Auflage, C.F. Müller 2014

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken


Bei dem Werk aus der Reihe der Heidelberger Kommentare handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Kommentierung zum RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) welches vor einigen Jahren das frühere Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) abgelöst hatte. Dieses hatte noch wesentlich engere Regelungen dafür vorgesehen, wer Rechtsberatung erteilen darf und wer nicht. Diese Leistungen standen unter einem sehr eng gehaltenen Erlaubnisvorbehalt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz sollte diesen Vorbehalt aufweichen, was der Herausgeber des vorliegenden Werkes augenscheinlich sehr begrüßt (dies ist den Vorworten zu Auflagen eins und zwei ebenso zu entnehmen wie zur vorliegenden 3. Auflage). Er plädiert dafür, die Vorschriften des jetzt existierenden Rechtsdienstleistungsgesetzes, das aufgrund Einwirkungen gewisser Interessengruppen noch nicht liberal genug ausgefallen sei, stets europarechts- und verfassungskonform sowie teleologisch dahingehend auszulegen, dass das Gemeinwohl und dabei vor allem die Interessen der Rechtssuchenden geschützt sind. Vor diesem Hintergrund wird man die Kommentierung wahrnehmen müssen.

Kommentiert wird das Gesetz in seiner Fassung nach der Änderung durch das Gesetz betreffend unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013. Dies geschieht, indem der Herausgeber zunächst einen allgemeinen Teil von etwa 50 Seiten vorangestellt, in der die Geschichte und Reformen, die Europarechtskonformität, die Verfassungskonformität und einige weitere allgemeine Themen zum RDG besprochen werden. Danach steigt man in eine nach üblichem Muster aufgebaute Normenkommentierung ein, bei der zunächst Text der Norm abgedruckt wird und sodann unter Voranstellung eines Inhaltsverzeichnisses die Kommentierung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen folgt. Auffällig ist dabei, dass bei den Kommentierungen – wohl weil nicht im ausgedehnten Maße auf Rechtsprechung rekurriert werden kann – der Herausgeber sehr methodisch vorgeht, die konkret von ihm vertretene Auslegung der einzelnen Normen also wissenschaftlich recht umfangreich begründet.

Auch das Einführungsgesetz zum RDG wird ab Seite 349 abgedruckt und kurz kommentiert. In einem Anhang finden sich der Text der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) sowie eine Sammlung gesetzlicher Regelungen zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren (aus dem Markengesetz, dem Patentgesetz ua). Den Schluss bildet das übliche Stichwortverzeichnis.

59,95 EUR erscheinen als Preis für das gerade einmal etwa 400seitige Werk recht hoch. Indes gibt es zum Rechtsdienstleistungsgesetz nach wie vor nur eine begrenzte Anzahl brauchbarer Kommentarwerke. Trotz seiner dem Vorwort nach bestehenden Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Praxis, bringt das Werk eine recht dogmatische Herangehensweise mit sich, ohne deshalb praktisch unbrauchbar zu werden. Wer sich also mit der Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen außerhalb der üblichen Berufsstände zu befassen hat, wird für den nicht „schmalen“ Preis jedenfalls ein gut begründetes und doch im täglichen Betrieb gut nutzbares Kommentarwerk erhalten.

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