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Rezension Öffentliches Recht: Datenschutzrecht

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Gierschmann / Säugling (Hrsg.), Systematischer Kommentar Datenschutzrecht, 1. Auflage, Bundesanzeiger 2014

Von RA, FA für IT-Recht und FA für Verwaltungsrecht Christian Stücke, Helmstedt


Dem immer stärker auch im Unternehmensfokus stehenden Datenschutzrecht widmet sich der vorliegende Kommentar in seiner ersten, bereits über 1.000 Seiten starken Auflage. Behandelt werden dabei die Vorschriften des BDSG; weitergehende datenschutzrechtliche Bestimmungen, etwa aus dem TMG, finden sich im Anhangteil. Eine Kommentierung wesentlicher Vorschriften, etwa des § 87 BetrVG, wird in die systematische Kommentierung des BDSG eingebaut, in diesem Falle eben in § 32 BDSG.

Das Werk ist seiner Aufmachung und Zielrichtung folgend als Begleiter im Unternehmensalltag konzipiert. Das BDSG wird chronologisch kommentiert. Dabei findet eine Auseinandersetzung mit den Vorschriften in einer bemerkenswert klaren und lösungsorientierten Weise statt. Die Anwender – alle im und für das Unternehmen datenschutzrechtlich Verantwortlichen – erhalten zunächst übersichtlich aufgebaute Informationen über Regelungszweck der Normen sowie die einzelnen Norminhalte. Diese Kommentarteile finden sich in vergleichbaren Werken ebenfalls. Der  Gierschmann/Säugling“ zeichnet sich hier schon durch eine klare, auch für im Datenschutzrecht nicht ständig tätige Kreise verständige Sprache aus. Ebenfalls wie in sonstiger Kommentarliteratur üblich werden die Ausführungen durch einen ausführlichen, aber nicht überladenen Fußnotenapparat sowie Verweise auf weiterführende Literatur unterstützt.

Echten Mehrwert erreicht das Werk indes durch Anwendungsempfehlungen und praktische Hinweise, die sich an bereiter Stelle durch das komplette Werk ziehen. Diese reichen von Handlungsempfehlungen zur Erreichung von „best practice“ über Hinweise auf die Verwaltungspraxis in Aufsichtsbehörden, Checklisten bis hin zu Mustern. Diese Muster sind mal knapp gehalten, etwa als Vorschlag für einzelne Belehrungen, an anderer Stelle sind sie sehr ausführlich, z. B. als Muster für eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Mail, Inter- und Intranet. Schade nur, dass diese gut gelungenen Muster nicht auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Gerade über diese praxisorientierten Bereiche im Werk finden auch langjährige „Datenschützer“ wertvolle Anregungen für den betrieblichen Alltag. Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte, die datenschutzrechtliche Fragestellungen in Unternehmen bearbeiten oder entsprechende Projekte begleiten profitieren von der systematischen Anordnung der Kommentierung. Gerade die Integration der Kommentierung anderer Vorschriften in die Systematik des BDSG führt zu einem umfassenden Überblick über sich bietende Fragestellungen und Probleme. Das Werk berücksichtigt Literatur und Rechtsprechung bis Mitte 2014. Gleichzeitig finden sich bereits Ausführungen zur geplanten Datenschutz-Grundverordnung (EU), so dass das Werk auf dem Stand der Zeit ist.

Das Werk bietet gerade über seine ausführlichen und sehr übersichtlich gestalteten praktischen Hinweise einen echten Mehrwert gegenüber „reiner“ Kommentarliteratur, die mehr als nur ergänzt wird. Es fällt daher sehr leicht, eine uneingeschränkte Empfehlung auszusprechen.

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