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Rezension Zivilrecht: Verträge in Familiensachen

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Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 5. Auflage, Gieseking 2014

Von Rechtsanwalt Andreas Ihns, Fachanwalt für Familienrecht, Lübeck


Das in der FamRZ Reihe veröffentliche Buch von Ludwig Bergschneider ist nunmehr in der 5. Auflage erschienen und blickt damit auf eine fast 15 jährige Vergangenheit zurück. Ludwig Bergschneider ist Fachanwalt für Familienrecht in München und zugleich Lehrbeauftragter der Universität Regensburg. Seinem Buch über die Verträge in Familiensachen ist seine doppelte Qualifikation auch anzumerken: Das Wissen um die praxisrelevanten Fragen (und Fallstricke) wird didaktisch hervorragend vermittelt, ohne dass der Autor sein Werk mit Theorie allzu überfrachtet. Sicherlich ließe sich über das Thema mehr sagen und andere Autoren haben es auch geschrieben. Darum geht es aber nicht immer. In der Praxis wird schnell schon einmal ein Mustertext aus der Schublade gezogen, der den Interessen der Parteien nicht immer gerecht wird. Dieser Fehler passiert einem mit dem "Bergschneider" nicht. Das Buch regt zum Nachdenken an und genau dieser Umstand führt dazu, dass meine Vorauflage längst zerfleddert ist. Hier liegt das eigentliche Manko, nicht des Buches von Bergschneider sondern der gesamten Reihe, dazu später mehr. Zunächst einmal möchte ich einen kurzen Überblick über dieses gelungene Arbeitsbuch geben.

Bergschneider beginnt mit einer begrifflichen Klärung der unterschiedlichen Vertragstypen: Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvergleich. Wie lassen sich die einzelnen Vertragstypen voneinander abgrenzen? Die Regelungsgegenstände können bei allen Vertragstypen dieselben sein (Unterhalt, Vermögen, Kinder). Die unterschiedlichen Einsatzbereiche (Vorsorge vs. konkrete Krisenbewältigung) können im Detail besondere Regelungen erforderlich machen. Bergschneider behandelt in seinem Buch alle drei Vertragstypen gemeinsam und geht, sofern es der Anlass gebietet, auf die Besonderheiten in den jeweiligen Kapiteln ein.

Im Zweiten Kapitel werden die allgemeinen Anforderungen an familienrechtliche Verträge "vor die Klammer" gezogen. Behandelt werden neben Formulierungsfragen auch Formvorschriften und die allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die richterliche Inhaltskontrolle und die Kernbereichslehre werden zwar recht knapp, aber dennoch eingängig dargestellt. Die Grundsätze der richterlichen Inhaltskontrolle wurde aus der ex post Betrachtung von (strittigen) Eheverträgen entwickelt. Bergschneider geht der Frage nach, welche Schlussfolgerungen für den Vertragsjuristen aus dieser Rechtsprechung zu ziehen sind. Unter Randziffer 147a finden sich einige wertvolle Gedanken zu den formellen Vorkehrungen gegen eine mögliche Unwirksamkeit des Vertrages.

In den sich daran anschließenden 9 Kapiteln werden die einzelnen Regelungsgegenstände (Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Haushaltsgegenstände und Ehewohnung) dargestellt. Die Darstellung ist unterschiedlich umfangreich. Die Bereiche Unterhalt und Zugewinn nehmen, der praktischen Bedeutung entsprechend, den notwendigen breiten Raum ein. Die in der Praxis oft auftretenden Fallkonstellationen werden eingehend dargestellt, ich vermisse lediglich Vereinbarungen „rund um die“ Scheidungsimmobilie. 

Das abschließende Kapitel widmet sich schließlich, etwas knapp, den Notar- und Anwaltskosten, deren Aufteilung unter den Vertragsparteien ebenfalls Regelungsgegenstand einer familienrechtlichen Vereinbarung sein kann.

Das Buch enthält eine Vielzahl von Musterformulierungen, es sind insgesamt mehr als 150 (!).Vollständig ausformulierte Musterverträge finden sich, ich habe eingangs bereits darauf hingewiesen, hingegen nicht. Das Buch ist also kein Formularbuch im herkömmlichen Sinn. Dargestellt werden vielmehr einzelne Klauseln zu typischen Fragestellungen etwa zum Unterhalt sowie denkbaren Sachverhaltsvarianten. Die Musterklauseln helfen bei der täglichen Arbeit, individuelle, an den konkreten Interessen orientierte Formulierungen zu finden und sie - einem Puzzle vergleichbar - zu einem harmonischen Ganzen zusammenzufügen. In einem dem Inhaltsverzeichnis nachfolgenden Musterverzeichnis sind die Musterklauseln zusammengestellt, wodurch dem Anwender der Zugriff erleichtert wird. Hilfreich sind ebenfalls die am Anfang eines Kapitels stehenden, grau hinterlegten Checklisten, etwa zu den Regelungsgegenständen eines Ehevertrages oder einer Trennungsvereinbarung. Sie helfen, nichts zu übersehen und im Gespräch die richtigen Fragen zu stellen.

Das Werk ist eine hervorragende Arbeitshilfe bei der Entwicklung von familienrechtlichen Verträgen. Bergschneider spornt den Leser an, die Vereinbarung individuell zu entwerfen, er nimmt ihn gewissermaßen an die Hand. Das FamRZ-Buch ist, wie fast alle Bücher aus dieser Reihe, ein sehr gut lesbares Arbeitsbuch, dessen Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden kann. Für mich ist lediglich die Bindung ein kleines Manko. Es ist schwer, das Buch auf einer bestimmten Seite aufgeschlagen auf den Tisch liegen zu lassen, es klappt immer wieder zu. Die Seiten müssen beschwert werden, was der Bindung auf Dauer nicht gut tut. Mein "alter" Bergschneider glich deshalb fast schon einer Loseblattsammlung. Dieses Schicksal wird wohl auch die aktuelle Fassung ereilen. Ich freue mich deshalb schon auf die 6. Auflage!

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