Ulber / Ulber, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Basiskommentar zum AÜG, 2. Auflage, Bund 2014
Von RAin M. Luise Köhler, Hamburg
Der Basiskommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist im Dezember 2013 in der 2. Auflage erschienen und ist rund 500 Seiten stark. Er vermittelt den Rechtstand Oktober 2013.
Autor Jürgen Ulber ist Volljurist und war im Verwaltungsvorstand der IG Metall in Frankfurt a.M. tätig. Weiterhin hielt Jürgen Ulber einen Lehrauftrag an der Leibniz Universität Hannover inne. Er ist wissenschaftlicher Berater des Rechtsanwaltsbüros Trittin, Frankfurt a.M. tätig und Autor zahlreicher Kommentare/Veröffentlichungen zu den Themen Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitszeitrecht, Arbeitnehmerentsendung und SGB III. Autor Dr. Daniel Ulber bekleidet den Titel des Akademischen Rates am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln. Auch Dr. Daniel Ulber kann bereits auf eine lange Liste an Veröffentlichungen zum Themengebiet des Arbeits- und Sozialrechts zurückblicken.
Das Werk beginnt mit einem vollständigen, zusammenhängenden Abdruck des Gesetzestextes. Dies ist schön, da so die Normensuche im Gesetzestext leicht fällt. Ebenfalls sehr positiv herauszustellen ist die rund 20 Seiten umfassende, ausführliche Einleitung in das Themengebiet der Arbeitnehmerüberlassung. Hier lassen sich bereits die ersten wichtigen praktischen Hinweise finden. Schön ist auch der Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung im Ausland. In der Einleitung (ab Rdn. 53) werden die Grundzüge europäischen Arbeitnehmerüberlassung aufgezeigt. Es wird mit den Grundlagen begonnen. So fehlt der Hinweis auf die grundlegenden Rechtsdogmen der Dienstleistungsfreiheit und der Freizügigkeit nicht. Auch auf die Problematik der Arbeitnehmerüberlassung aus Drittstaaten wird eingegangen. Die Einleitung vermittelt eine gute Einführung in die Problemstellungen, welche in dem Zusammenhang entstehen, und vermittelt demjenigen, der sich erstmals mit dem Thema befasst einen zweckdienlichen Überblick.
Dass die anschließende Kommentierung einen Anspruch an Ausführlichkeit erhebt, wird bereits am Umfang des Werkes deutlich. Die das Gesetz umfassenden 19 Paragraphen werden über eine Buchstärke von gut 500 Seiten kommentiert. So beginnen auch hier die Kommentierungen mit gut verständlichen Grundlagen, lassen die erforderliche Tiefe für die praktische Arbeit mit dem Kommentar jedoch nicht vermissen. Das Werk erfüllt damit genau den Anspruch, den man gemeinhin an einen Basiskommentar stellen kann. Insbesondere fallen die leicht verständliche Sprache und die äußerst zurückhaltende Verwendung von Abkürzungen positiv auf.
Die Autoren stellen vielfach den Bezug zu den grundlegenden Normen des Zivilrechts her, was den Anwender von Zeit zu Zeit selbst zur genaueren Zitierung der angewandten Normen mahnt. Beispielsweise wird in der Kommentierung zu § 11 Abs. 6 wie folgt ausgeführt: „ … Daneben haften sie dem Leih-AN bei schuldhafter Verletzung gem. §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 3, 280 BGB auf Schadenersatz […] Der Entleiher hat hierbei für ein Verschulden seines Stammpersonals nach § 278 BGB einzustehen…“ (§ 11, Rdn. 88). Sowie in der Kommentierung zu § 12 Abs. 1: „ … Verstößt der ANÜ-Vertrag gegen das Schriftformerfordernis, ist er gem. § 125 S. 1 BGB nichtig. […] Die Nichtigkeit erfasst gem. § 139 BGB grundsätzlich den gesamten Vertrag …“ (§ 12, Rdn. 15).
Auch stellt das Werk immer wieder die erforderlichen Bezüge zum TzBfG, ArbZG, BetrVG u.v.m. her. Weiterhin sind die Darstellungen in gebotenem Umfang durch Urteile und/oder Literaturquellen belegt, wobei sich die Autoren auffällig häufig selbst zitieren.
Im Anhang an die Kommentierung der AÜG findet sich zudem noch der Abdruck der Ersten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (LohnUGAÜV 1) vom 21.012.2011. Dies stellt eine praktische Ergänzung des Themengebietes dar. Zu beachten ist jedoch, dass diese VO zum 01.04.2014 durch die zweite gleichlautende VO (LohnUGAÜV 2) vom 21.03.2014 abgelöst wurde.
Im Anschluss findet sich ferner ein Abdruck der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.11.2008 über Leiharbeit.
Abschließend sei noch herausgestellt, dass sich das Werk wegen seiner praktischen Größe und der Ausfertigung als Taschenbuch hervorragend zur Mitnahme eignet. Auf dem Weg zum Termin kann daher noch schnell die letzte Rechtsfrage geklärt werden, da das Buch in jeder Tasche Platz findet.
Das Werk ist für die praktische Arbeit gut geeignet und erfüllt alle Ansprüche, die an einen Basiskommentar zu stellen sind. Es besticht durch die - im besten Sinne - einfache Sprache und die stets gründliche Herleitung der Ansprüche. Gerade für Einsteiger in diesem Rechtsgebiet bietet sich das Werk bestens an, dient aber auch jedem bereits langjährig mit dem Themengebiet befassten Juristen als solides Nachschlagewerk.