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Rezension Öffentliches Recht: SGB XI


Dalichau, SGB XI Soziale Pflegeversicherung Kommentar, 1. Auflage, Luchterhand 2014

Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens


Es gibt nicht sehr viele Kommentare zum SGB XI, dem Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung und jüngsten Zweig unserer Sozialversicherung. Der vorliegende Neuling aus der Feder des  Vizepräsidenten des hessischen Landessozialgerichts a. D. Gerhard Dalichau wagt den Schritt eines einbändigen Großkommentars. Das Werk berücksichtigt den aktuellen Stand in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung und natürlich das zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene  Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG), welches insbesondere eine deutliche Erhöhung der Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung sowie eine Ausweitung der Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen mit sich gebracht hat, wie   beispielsweise die Einführung von Betreuungsleistungen oder die Möglichkeit der Vereinbarung von Zeitkontingenten neben den verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen in der ambulanten Pflege, sowie die erstmalige staatliche Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge.

Mit annähernd 2.000 Seiten fällt die Kommentierung der 130 Paragrafen recht umfangreich aus. Von der Arbeitstechnik her handelt es sich um eine klassische Standardkommentierung mit dem gängigen und überaus praktischen Randnummernkonzept und Hervorhebung von Zwischenüberschriften und Schlagworten durch Fettdruck. Auf sonstige Layout-Sperenzchen wird zum Glück verzichtet, was der Lesbarkeit sehr zuträglich ist. Die Seiten sind voll, aber nicht optisch überlastet. Der Kommentar arbeitet im Weiteren ohne Fußnoten, sondern bringt alle Verweise und Hinweise mittels Klammereinschüben im Fließtext unter, was auf kleinerem Seitenformat eher die zweitbeste Lösung ist, hier aber im größeren Format gut funktioniert und nicht stört. Der Wortlaut der jeweils zu kommentierenden Norm ist vorangestellt, es folgt sodann ein kurzes Inhaltsverzeichnis der sich anschließenden Kommentierung. Diese ist im Grunde immer in die Abschnitte „Allgemeines“ und „Regelungsinhalt“ und die eigentliche Kommentierung der Vorschrift untergliedert.

Inhaltlich geht es natürlich vorrangig um die Kommentierung und Erläuterung des materiellen Rechts des SGB XI, soweit es aber erforderlich ist, werden Verfahrensweisen, Rechtswegfragen und Prozessuales mit bearbeitet. Das Werk ist ein Praxiskommentar und arbeitet daher nicht nur mit  Tipps, Hinweisen und Beispielen, sondern auch stets mit der jeweils geltenden Rechtsprechung (die natürlich auch mit Fundstellen zitiert wird). Das hier ist kein Kurzkommentar, sondern ein größeres Nachschlagewerk, mit dem sich rechtssicher arbeiten lässt und damit eben genau das bietet, was man von einem guten Kommentar als Rechtsanwender erwartet. Das Werk überzeugt auch mit Detailfülle, gerade etwa bei den in der Begutachtungspraxis immer wieder streitigen Bereichen der Pflegebedürftigkeit und deren Feststellung. Sehr ausführlich setzt sich der Verfasser hier (beispielsweise etwa bei der Kommentierung der §§ 14, 15, 17, 18 SGB XI) mit den jeweiligen Richtlinien auseinander. Sehr ausführlich ist etwa auch die Kommentierung zu den Pflegesachleistungen und deren Kombination mit Geldleistungen ausgefallen, wobei hier vor allem die Rechenbeispiele sehr erhellend sind. Mit den umfangreichen Literaturhinweisen steht einer wissenschaftlichen Nutzung dieses Kommentars ebenfalls nichts im Wege.

Praktischerweise wird das Printmedium zugleich auch elektronisch als jBook über jurion.de mit Online-Zugriff zur Verfügung gestellt, was lediglich die kostenlose Anmeldung dort erfordert, der Freischaltcode wird mitgeliefert und die Nutzung ist im Preis des Printwerks enthalten. Die im Buch verwendeten relevanten Vorschriften und (vor allem) die Entscheidungen sind sämtlich verlinkt, Datenbankrecherche inklusive. Sehr praktisch. Insgesamt hinterlässt diese Neuerscheinung einen sehr guten Eindruck und wird an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen.

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