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Rezension Zivilrecht: Handbuch WEG

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Abramenko u.a., Handbuch WEG, 2. Auflage, Anwaltverlag 2014

Von Rechtsanwalt Andreas Ihns, Fachanwalt für Familienrecht, Lübeck


Das Wohnungseigentumsrecht ist keine einfache Rechtsmaterie. Die zahlreichen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten verstellen manchmal den Blick auf die Lösung einer konkreten Rechtsfrage. Gerade für Praktiker, die nur gelegentlich mit dem WEG zu tun haben, ist das „Handbuch WEG“ deshalb eine willkommene Hilfe. Herausgegeben wird das Handbuch von Dr. Abramenko, Richter am Landgericht Frankfurt/M, einem Fachmann auf dem Gebiet des WEG, ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen und Fachvorträge. Sein Team aus insgesamt elf Autoren bietet dem Leser auf etwas über 600 Seiten einen systematischen Einstieg in das gesamte Wohnungseigentumsrecht – einschließlich der Bezüge zum Mietrecht und dem Rechtsanwaltsgebührenrecht.

Den Ausgangspunkt bildet eine ausführliche Darstellung der sachenrechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentumsrechts (§ 1) einschließlich der Verfügungsbeschränkungen (§ 2). Im Kapitel über die Rechte und Pflichten beim Gebrauch des Eigentums (§ 3) geht es sodann ans „Eingemachte“. Die Darstellung umfasst die Regelungen der §§ 13 – 15 WEG und gibt einen fundierten Überblick in die Rechtsstellung des Wohnungseigentümers. Es wird sodann das überaus konfliktträchtige (und damit praxisrelevanten) Gebiet der Selbstverwaltung durch die Wohnungseigentümer und deren Organe, insbesondere der Tätigkeit eines Verwalters und Beirats (§§ 6,8) sowie das Finanz- und Rechnungswesen (§ 7) ausführlich, auf fast 250 Seiten, dargestellt. Eingerahmt werden diese Kapitel durch Darstellungen des WEG-Verfahrens (§ 9) und dem Wohnungserbbaurecht (§ 10). Abgerundet wird das Handbuch schließlich durch eine Zusammenstellung der Bezüge des WEG zu sonstigen Rechtsgebieten, insbesondere dem Mietrecht und dem Rechtsanwaltsgebührenrecht (§ 11).

Das Handbuch WEG ist eine wahre Fundgrube für Rechtsprechungshinweise, wodurch die Argumentation in Schriftsätzen und vor Gericht erheblich erleichtert wird. Hilfreich ist beispielsweise die ausführliche Darstellung wichtiger Abberufungsgründe eines Verwalters sowie dessen Haftung für Pflichtverletzungen. Auf Seite 561 findet sich eine ABC-Liste mit möglichen Sachverhalten, die zu einer Pflichtverletzung führen können (z.B. „Erstbegehung“, „Buchführung“ oder „Geldanlage“). Die Hinweise sind zwar recht knapp gehalten, dafür aber mit Rechtsprechungshinweisen unterlegt. Das Kapitel ist damit ein guter Ausgangspunkt für weitere Recherchen.  

Das Handbuch WEG stellt das Wohnungseigentumsrecht ausführlich und systematisch dar. Die Schwerpunktsetzung orientiert sich an den Erfordernissen der Praxis. Mustertexte finden sich hingegen nur vereinzelt, etwa zum Wirtschaftsplan oder zur Jahreswirtschafts- und Einzelabrechnung. Eine Erweiterung der Mustertexte, vor allem im Kapitel zur Selbstverwaltung, wäre hilfreich. Deren Fehlen schmälert aber nicht den Praxiswert des Handbuchs, da es genügend Formularbücher für Rechtsanwälte und Wohnungseigentümer/ WEG-Verwalter gibt.

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