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Rezension Strafrecht: Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht

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Reisert, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht, 2. Auflage, Anwaltverlag 2014

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl


Neben der großen Welle von Neuauflagen und Neuerscheinungen zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sowohl im Kommentarbereich als auch bei den Einzelwerken wurden auch die bereits zuvor bestehenden Lehrbücher zu Sonderthemen aktualisiert, so auch das Werk von Reisertzu den Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen, das nunmehr in zweiter Auflage vorliegt. Fast 370 Seiten erwarten den Leser, inklusive Verzeichnissen, Mustern, Berechnungsbeispielen und dem Auszug aus dem RVG.

Das Buch macht sich ein wesentliches Ziel des Verteidigers zu eigen, nämlich das Mandat wirtschaftlich sinnvoll zu führen und die Abrechnung einfach, aber effektiv zu halten. Natürlich gibt es auch die pro bono Verteidigung oder andere Tätigkeiten, bei denen der Einsatz den Nutzen übersteigt, aber das ist nicht der Regelfall für den Verteidiger und sollte es auch nicht sein: wer gute Arbeit leistet, sollte auch das Gebührenrecht voll auszuschöpfen wissen. Neben den eingängigen Ausführungen und den schon genannten Musterberechnungen findet man zahlreiche Checklisten und Visualisierungen, die zum einen darauf hindeuten, dass die Autorin die Materie bereits zwecks Vereinfachung und Präsentation durchdrungen haben muss - ein klares Plus, um auch ein Buch verständlich zu schreiben. Zum anderen wird so auch die ganze Bandbreite von Darstellungsmöglichkeiten genutzt, um den Stoff pragmatisch im Kopf des Lesers zu verankern.

Thematisch wird zunächst eine Einführung in die Abrechnung des Rechtsanwalts angeboten. Dies beinhaltet nicht nur Basics wie den Aufbau des RVG oder das Erstellen einer Kostennote, sondern schon früh wichtige Hinweise auf das Entstehen der Grundgebühr und die Sicherung derselben vor Verbindung von Verfahren (S. 52 ff.) oder die Interpretation der Mittelgebühr (S. 75). Zugleich werden an passender Stelle Bedenken gegen Rationalisierungsvorschläge von Rechtsschutzversicherern erhoben (S. 87 f.) und es wird auch nicht mit zynischen Formulierungen bezüglich der als zu gering empfundenen Gebührenhöhe gespart (S. 115: Der Pflichtverteidiger erbringt sein „Sonderopfer“ im Rahmen der Gesellschaft durch niedrigere Gebühren). Das mag auf den ersten Blick unangebracht erscheinen, aber wenn man sich z.B. einmal in Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren mit dem Klein-Klein des Abrechnungskampfes zwischen Verteidigern und Rechtspflegern bzw. Bezirksrevisoren auseinander setzen musste, hat man durchaus Verständnis für eine gewisse kämpferische Einstellung des Anwalts, der für solcherlei manchmal mehr Zeit aufwenden muss, als für die eigentliche Arbeit am Mandat.

Im zweiten Teil werden dann die einzelnen Gebühren im Strafverfahren vorgestellt, beginnend mit der Grundgebühr und weiterführend mit der Erledigungsgebühr, den Gebühren im gerichtlichen Verfahren oder auch in sonstigen Konstellationen. Lobenswert ist dabei die starke Betonung des Adhäsionsverfahrens, das gerade dem Verkehrsrechtler, der auch zivilrechtlich versiert ist, ein Folgeverfahren durchaus ersparen kann. Im Rahmen der Erledigungsgebühr werden wichtige Details wie die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO selbstverständlich aufgegriffen (S. 156).

Der dritte Teil des Werks ist dann in deutlich kürzerem Umfang dem Bußgeldrecht vorbehalten, wo wiederum die Frage des Gebührenrahmens anhand zahlreicher Gesichtspunkte erörtert wird (S. 261). Bei der Prüfung der Mitwirkung des Verteidigers an der Erledigung des Verfahrens (S. 272) hätte ich mir ein genaueres Eingehen auf die wichtige Zweiwochenfrist für die Einspruchsrücknahme sowie ein kurzes Eingehen auf § 69 OWiG gewünscht. Die weiteren Kapitel betreffen Vergütungsvereinbarungen mit guter Ausarbeitung der insoweit relevanten BGH-Entscheidung (Az IX ZR 18/09; S. 295), Gebührenklagen und Kostenfestsetzungsbeschwerden sowie als Abschluss die Zusammenfassung der einschlägigen Regelungen des RVG.

Insgesamt bietet das Buch eine kurzweilige, anregende und leicht nutzbare Einführung in das Gebührenrecht für den Verteidiger, sowohl für denjenigen, der nur gelegentlich in diesem Bereich arbeitet, aber auch für etablierte Anwälte, gerade wenn es um die Positionierung gegenüber dem Gericht geht.

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