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Rezension Öffentliches Recht: Krankenhausrecht

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Dettling / Gerlach, Krankenhausrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2014

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken


Der Kommentar von Dettling / Gerlach, Krankenhausrecht, Stand 2014, ist in der 1. Auflage über den Verlag C.H. Beck erschienen. Das Werk kostet 129,00 € und umfasst 1038 Seiten. Der Kommentar enthält alle wichtigen Vorschriften, die das Krankenhausrecht betreffen. Kommentiert wird das Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie das Krankenhausentgeltgesetz und ausgewählte Vorschriften des SGB V. Der Kommentar ist von Praktikern für Praktiker konzipiert und befindet sich auf dem Stand des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.07.2013.

Nach einer ausführlichen Einleitung zum Krankenhausrecht, worin sich aussagekräftige Tabellen zu Ausgaben im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht finden, schließt sich die Kommentierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes an (S. 17-335). Mit den Änderungen durch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderungen bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.07.2013 haben sich die Autoren in den §§ 17 b und 17 c KHG ausführlich auseinandergesetzt. Zu den Änderungen des § 17 c KHG (Einführung eines Schlichtungsausschusses auf Landesebene) wird die Auffassung vertreten, die Klagen der Krankenhäuser ab dem 01.08.2013, die einen Streitwert von mehr als 2.000,00 € nicht erreichen, seien grundsätzlich unzulässig. Da bislang auf Länderebene allerdings noch kein Schlichtungsausschuss gebildet worden ist, werden Klagen zum Teil auch weiterhin für zulässig erachtet.

Es schließt sich dann die Kommentierung zum Krankenhausentgeltgesetz an (S. 337 bis 472). Sehr sorgfältig ausgearbeitet ist § 39 SGB V, der nicht nur die Formen der Krankenhausbehandlung ausführlich erläutert, sondern auch den Vergütungsanspruch des Krankenhauses unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung sehr detailliert herausarbeitet. Es schließen sich Ausführungen zur Vergütungshöhe und zur Fälligkeit der Abrechnungen der Krankenhäuser an. Die Kommentierung schließt mit den Abrechnungsprüfungen und dem Ablauf des Gerichtsverfahrens (S. 473 bis 529). Gelungen ist weiterhin die Kommentierung zu der vor- und nachstationären und der ambulanten Versorgung im Krankenhaus (§ 115 a-116 b SGB V, S. 603 bis 682). Im Anhang schließlich sind hilfreiche Verordnungen und Vereinbarungen abgedruckt.

Insgesamt bietet die Kommentierung einen umfassenden Überblick über das Krankenhausrecht. Der Kommentar enthält ausführliche und hilfreiche Angaben zu weiterführender Literatur. Weiterhin wurde die Rechtsprechung in den Fußnoten detailliert aufgearbeitet, was ein schnelles und effizientes Arbeiten mit dem Kommentar möglich macht. In der Einführung wird das Krankenhausrecht zu Recht als „Stiefkind der Rechtswissenschaft betitelt, weil die Gesetzesmaterie sehr unübersichtlich ist. Umso erfreulicher ist es, dass mit diesem Kommentar alle für das Krankenhausrecht relevanten Vorschriften erläutert werden. Der Kommentar wird Richtern, Rechtsanwälten, Krankenhäusern, aber auch Krankenversicherungen empfohlen. Für diesen Personenkreis dürfte das Werk eine unverzichtbare Anschaffung sein. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist im Hinblick auf die Ausführlichkeit des Werks mehr als angemessen.

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