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Rezension Zivilrecht: Abrechnung in Familiensachen

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Jungbauer / Blaha, Das familienrechtliche Mandat, Abrechnung in Familiensachen, 3. Auflage, Anwaltverlag 2014

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt


Die (zwingend erforderliche) RVG-Reform im Jahre 2013 hat eine Neuauflage des vorliegenden Werkes erforderlich gemacht. Wie umfangreich die Abrechnung in Familiensachen sein kann, zeigen die beiden Autorinnen auf mehr als 400 Seiten. Die Autorinnen sind Rechtsfachwirtinnen und als Autorinnen mehrerer Werke zum Kostenrecht bekannt. Sie wollen dem Anwender eine praxisnahe Hilfestellung bieten, nicht nur durch Erläuterungen, sondern vor allem auch durch Beispiele und Muster.

Das Werk besteht inklusive Anhang aus insgesamt 10 Kapiteln. Zunächst werden im Rahmen einer Einführung u.a. die gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung genannt und erklärt. Darüber hinaus erläutern die Autorinnen Grundlagen der anwaltlichen Vergütung (§ 1 S. 62 ff.; z.B. Wertgebühren, Rahmengebühren etc.). Sodann folgt in § 2 der erste größere „Block“, nämlich die Wertermittlung und die Gerichtskosten in Familiensachen. Relevante Normen werden den einzelnen Unterkapiteln vorangestellt, was nützlich ist und eine Arbeitserleichterung darstellt, da ein paralleles Blättern in Gesetztexten hierdurch nahezu obsolet ist. Schritt für Schritt werden die einzelnen Grundsätze anschaulich dargestellt und erläutert, angereichert durch Berechnungsbeispiele und Muster. Auf diese Art und Weise kann der Anwender das soeben erlesene neue Wissen gleich austesten. Mit besonderem Interesse habe ich die Ausführungen zum Unterhalt gelesen (S. 196 ff.), weil dieser Komplex mit Fug und Recht als Herzstück des Familienrechts zu bezeichnen ist und die Berechnung des Unterhalts zweifelsfrei zu den Hauptaufgaben im Familienrecht zählt. Nicht nur das Unterhaltsrecht ist umfassend und schwierig, sondern auch die Bewertung von Unterhaltsansprüchen, welche von den Autorinnen als „mannigfaltig“ bezeichnet wird. Die Ausführungen empfand ich als äußerst gelungen. Kurz und knapp und auf das Wesentliche beschränkt, schildern die Autorinnen die Abrechnungsgrundlagen. Fragen bleiben dabei keine offen.

§ 3 betrifft Vergütungsvereinbarungen. Die Praxis zeigt, dass viele Mandanten mit Berechtigungsscheinen den Anwalt aufsuchen und ihnen im gerichtlichen Verfahren Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Gleichwohl ist das Kapitel ebenfalls lesenswert. In § 4 folgt ein weiteres wichtiges Kapitel: Gebühren in Familiensachen. Hier besprechen die Autorinnen die wichtigsten anfallenden Gebühren, also beispielsweise Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr oder Einigungsgebühr, um nur einige zu nennen, an. Hier gibt es zahlreiche Musterrechnungen und Beispiele, um die einzelnen Ausführungen zu erläutern. Größtenteils lassen sich die Erläuterungen sogar verallgemeinern, will heißen, können auch auf andere Rechtsgebiete ausgeweitet werden. Auch diese Kapitel hat mir gut gefallen, vor allem aber auch bei meiner Tätigkeit weitergeholfen. Nicht unerwähnt bleiben sollen §§ 6 und 7, die Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Ich hatte bereits schon erwähnt, dass eine Vielzahl familienrechtlicher Mandate mit den Gerichten abzurechnen sind. Von daher muss sich der Anwalt hier zwingend gut auskennen. Es werden zunächst die Grundsätze dargestellt und im Anschluss die Abrechnung. Ein ebenfalls gut gelungenes Kapitel.

Was bleibt als Fazit? Kein Anwalt möchte Geld verschenken. Sichere Kenntnisse im Gebührenrecht sind also unverzichtbar. Da das Gebührenrecht in Studium und Referendariat viel zu kurz kommt, bleibt dem Anwalt nur das Selbststudium. Hierfür eignet sich das vorliegende Werk hiervorragend, gibt sehr gute Tipps. 49,00 € sind ein schmaler Preis gemessen an dem, was letztendlich bei der Abrechnung anderenfalls falsch laufen könnte. Klare Kaufempfehlung.

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