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Rezension Zivilrecht: Arbeitsschutzgesetz

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Pieper, Arbeitsschutzgesetz - Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz, 6. Auflage, Bund 2013

Von RAin Luise Köhler, Hamburg


Der Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz ist im Oktober 2013 in der 6. Auflage erschienen und ist gut 200 Seiten stark. Der Autor apl. Professor Dr. Ralf Pieper ist Diplom-Ökonom und Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/Sicherheits- und Qualitätsrecht am Fachbereich D der Bergischen Universität Wuppertal.

Der Kurzkommentar beginnt mit einer ausführlichen Einleitung, welche auf 60 Seiten einen Überblick über die Grundlagen des Arbeitsschutzes gibt. Sie umfasst auch kurze Einführungen zu anderen relevante, den Themenkomplex betreffenden Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Arbeitssicherheitsgesetz. Durch einige wenige Skizzen und Schaubilder werden rechtliche Zusammenhänge verdeutlicht, wie z.B. die rechtliche Gliederung des Arbeitsschutzes und der Aufbau des EU-Arbeitsschutzrechtes. So wird neben dem nationalen Arbeitsschutz auch auf internationale Regelungen eingegangen.

Weiterhin gibt das Werk in der Einleitung praktische Anregungen und Hilfen zur Organisation des Arbeitsschutzes in Betrieben. Dieses zunächst sehr verlockend klingende Unterkapitel beschränkt sich jedoch auf gut eine Seite und begnügt sich vorwiegend mit der Klarstellung, dass ein „fundiertes Fachwissen der rechtlichen und arbeitswissenschaftlichen Zusammenhänge bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigen“ im Betrieb „von grundlegender Bedeutung“ ist (Einleitung Rn. 120) und Hinweisen auf wissensvermittelnde Inhalte im Internet.

Durch die Einleitung lässt sich ein guter Überblick über den Bereich des Arbeitsschutzes gewinnen. Hilfreich sind insbesondere auch die weiterführenden Verweise auf thematisch ähnliche Gesetze und den internationalen Bezug.

An die Einleitung schließt sich ein Abdruck des gesamten Gesetzestextes an, sodass bei der Suche nach einzelnen Regelungen das Arbeitsschutzgesetzes in seiner Gänze durchblättert und durchforstet werden kann. Dies erleichtert die Suche im Gesetz, da dieses „im Stück“ vorliegt und nicht durch die einzelnen Kommentierungen unterbrochen wird.

Die Kommentierung ist klassisch aufgebaut. Zunächst ist - nochmals - der Wortlaut des Paragraphen aufgeführt woran sich die Kommentierung jeder einzelnen Regelung anschließt.
Die Kommentierung der 28 Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes befindet sich auf insgesamt gut 100 Seiten. Allein dem Umfang ist schon zu entnehmen, dass exotische oder entlegene Problemstellungen nicht bzw. nicht im erheblichen Umfang besprochen werden.

Das Arbeitsschutzgesetz an sich ist übersichtlich aufgebaut. Es gibt unter anderem die Abschnitte „Pflichten des Arbeitgebers“ und „Pflichten des Arbeitnehmers“. Diese Übersichtlichkeit des Gesetzes spiegelt sich auch im Aufbau des Kommentares wieder. Den positiven Eindruck unterstreicht die leicht verständliche Sprache, in der die Kommentierung verfasst ist.

Der Umfang der Kommentierung nimmt zum Ende des Gesetzes deutlich ab. Wo § 1 ArbSchG noch eine umfängliche Kommentierung mit vorgestellter Zielsetzung zuteil wird, erfahren §§ 20a, 20b ArbSchG keine Kommentierung.

Im hinteren Teil begnügt sich der Kommentar mit der Darstellung, dass nach dem ArbSchG der Erlass von Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften möglich ist und welche Voraussetzungen für einen solchen Erlass bestehen. Nicht hingegen wird z.B. in der Kommentierung zu § 20 und § 24 ArbSchG erwähnt, ob von der Möglichkeit der Regelung Gebrauch gemacht wurde. Ein jeweiliger Hinweis wäre an diesen Stellen wünschenswert. Ebenso verhält es sich mit der Kommentierung zu § 21 ArbSchG. Auch hier wird theoretisch dargestellt, welche Behörden zuständig sind. Eine konkrete Benennung findet jedoch nicht statt und wäre ebenso wünschenswert.

Die größte Neuerung der erschienenen 6. Auflage des Basiskommentars zum Arbeitsschutzgesetz ist, dass die Neufassung sich jetzt auch mit den jüngsten gesetzlichen Klarstellungen zum Thema der psychischen Belastungen bei der Arbeit befasst. Zudem sind die neuesten relevanten Gerichtsurteile mit selbstverständlich eingearbeitet worden.

Das Werk richtet sich damit an all diejenigen, die sich mit dem Arbeitsschutz generell befassen, jedoch nicht allzu sehr in die Tiefe gehen wollen oder können. Für einen Basiskommentar ist die Kommentierung ausreichend ausführlich. Wer tiefer gehende Kenntnisse benötigt findet Literaturhinweise und Rechtsprechungsverweise durch die auch die Möglichkeit eines tieferen Einsteigens in die Materie aufgezeigt wird.

Die Arbeit mit dem Kommentar fällt aufgrund der übersichtlichen Gestaltung leicht. Das Inhaltsverzeichnis ist ausführlich und übersichtlich gestaltet. Dem Kommentar ist ein Stichwortverzeichnis angefügt, welches es ermöglicht, auf die Schnelle einzelne Informationen präzise nachzuschlagen.

Dieses Werk ist allen mit dem Arbeitsschutz befassten Personen zu empfehlen, die einen Überblick über den aktuellen rechtlichen und organisatorischen Stand des Arbeitsschutzes erlangen möchten. Insbesondere Einsteigern in diese Thematik macht es den Einstig leicht und verständlich. Wer allerdings über das Arbeitsschutzrecht zu promovieren gedenkt, wird die notwendige Tiefe in dem Werk vermissen.

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