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Rezension Zivilrecht: Sachenrecht

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Zeppernick / Helms, Sachenrecht I, 2. Auflage, C.H. Beck 2014

Von stud. iur. Patricia Popp, Wiesbaden


Der Titel Sachenrecht I ist der erste Teil des zweibändigen Werks von Jens Martin Zeppernick und Tobias Helms. In Sachenrecht I behandeln die Autoren ausschließlich das Mobiliarsachenrecht und widmen sich dann in Sachenrecht II dem Immobiliarsachenrecht. Beide Titel sind in der Reihe "Jura kompakt - Studium und Referendariat", erschienen im Beck Verlag, und richten sich, wie der Titel bereits verrät, an angehende Juristen während der universitären und praktischen Ausbildung. Auch der Preis von nur knapp 10€ ist sicherlich ein weiteres Kaufargument für diese Zielgruppe.

Das Werk (man kann durchaus von einem Büchlein sprechen) wiegt grade mal 179 Gramm. Somit steht sein Gewicht wohl in erheblichem Gegensatz zu seinem Inhalt. Denn es ist wohl kein Geheimnis, dass die sachenrechtlichen Thematiken wohl durchaus schwere Kost darstellen können. Aufgrund des kompakten Formats, passt das Büchlein in jede (Hand-) Tasche und eignet sich daher ideal zur Mitnahme für unterwegs beispielsweise als kleine Lektüre auf dem Weg zur Sachenrechtsvorlesung.

Inhaltlich werden auf 160 Seiten die meisten examensrelevanten Thematiken zum Mobiliarsachenrecht abgehandelt. Die thematische Spanne reicht hierbei von den sachenrechtlichen Grundlagen, über die wichtigsten besitz- und eigentumsrechtlichen Aspekte bis hin zum Pfandrecht. Die Struktur der Kapitel ist hierbei ähnlich: Anfangs werden die Grundsätze dargestellt, von denen ausgehend die weiteren Thematiken und Abweichungen entwickelt werden. Dies erzeugt einen übersichtlichen Effekt und erleichtert es dem Leser sich innerhalb der Kapitel zurechtzufinden.

Hilfreich sind auch die Schemata, die beispielsweise im Teil der Kreditsicherungsechte  (S. 112) veranschaulichend eingesetzt werden. Besonders wichtige Aufbauschemata sind zusätzlich in grauunterlegten Kästen (gutgläubiger Erwerb, S. 50) gekennzeichnet, was das Auffinden und Einprägen dieser Stellen erleichtert.

In allen Kapiteln wird die Rechtsprechung vom Stand Sommer 2013 ergänzend zu dogmatischen Erklärungen hinzugezogen. Auch an kurzen Fällen, angelehnt an die verwiesene Rechtsprechung, mangelt es in Sachenrecht I nicht.

Das Büchlein wird mit dem Slogan „Sachenrecht einfach erklärt!“ beworben. Dies beschreibt den allgemeinen Schreibstil sehr zutreffend. Wer sich einen ersten Überblick über das Mobiliarsachenrecht verschaffen will, dem wird die verständliche Formulierung deshalb auch entgegen kommen. Wer sich allerdings nach ausschweifenderen Erklärungen und abstrakteren Satzkonstruktionen sehnt, dem wird Sachenrecht I wahrscheinlich schnell zu flach und oberflächlich werden. Nichtsdestotrotz stellt das Büchlein einen guten Ausgangspunkt für das Studium des Sachenrechts dar. Dank der zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsverweisen, kann für den eventuellen Vertiefungsbedarf (beispielsweise für Hausarbeiten oder wissenschaftliche Arbeiten) aber auch immer eine weitere Quelle herangezogen werden.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Werk grundsätzlich für Jedermann geeignet ist, der sich an ‚Jura-to-go‘ erfreut und sich examensrelevanten Stoff in kurzer Zeit grob aneignen oder wiederholen möchte. Ergänzend kann natürlich Sachenrecht II herangezogen werden, sodass die komplette sachenrechtliche Thematik abgedeckt wird.

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