Klie / Krahmer / Plantholz (Hrsg.), Sozialgesetzbuch XI, 4. Auflage, Nomos 2014
Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken
Der Lehr- und Praxiskommentar "Sozialgesetzbuch XI", herausgegeben von den Autoren Thomas Klie, Utz Krahmerund Markus Plantholz, veröffentlicht über die Nomos Verlags-Gesellschaft (ISBN 978-3-8329-5042-2), ist in der 4. Auflage 2014 erschienen. Das Werk kostet 98,00 € und umfasst 1594 Seiten.
Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vom 23.10.2012 wurde eine Überarbeitung des Kommentars notwendig, was die Autoren Klie, Krahmer und Plantholz zeitnah umgesetzt haben. Neben der umfassenden Kommentierung der Vorschriften des SBG XI (S. 73-1308) kommentieren die Autoren auch das Gesetz über die Pflegezeit (S. 1309-1337). Daran schließen sich Erläuterungen zu dem Familienpflegegesetz (S. 1338-1362) an. Kommentiert werden auf S. 1363-1430 Vorschriften aus dem SGB V, die Auswirkungen auf das SGB XI haben. Es handelt sich um § 37 (häusliche Pflege), § 37 a (Soziotherapie), § 37 b (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), § 38 (Haushaltshilfe), § 39 (Krankenhausbehandlung), § 39 a (stationäre und ambulante Hospitzleistungen) sowie § 119 b (ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen), schließlich § 132 a (Versorgung mit häuslicher Krankenpflege). Es folgen Ausführungen zu dem Verfahrensablauf und den Rechtsschutzmöglichkeiten, beginnend von dem Verwaltungsverfahren bei der Pflegekasse über das Widerspruchsverfahren bis zu dem Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Das Kapitel schließt mit dem Verfahren und dem Rechtsschutz wegen Leistungen des Sozialhilfeträgers gemäß dem SGB XII (S. 1431-1456). Am Ende des Werks sind die mit dem SGB XI in Zusammenhang stehenden Richtlinien abgedruckt, nämlich die Begutachtungsrichtlinien (S. 1457-1536), die Richtlinien zur erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (S. 1537-1544), die Härtefallrichtlinien (S. 1545 ff), die Bedürftigkeitsrichtlinien (S. 1547-1556), die unabhängigen Gutachter-Richtlinien (S. 1557-1560) sowie die Betreuungskräfte-Richtlinien (S. 1661-1564).
In der Einleitung (S. 37-71) werden dem Leser sehr ausführlich die Grundsätze der Pflegeversicherung dargestellt. Die Einleitung enthält auch einen kurzen Überblick über die 13 Kapitel des SGB XI (S. 51-57).
Nach der Einleitung folgt die Kommentierung zum SGB XI, wobei die Autoren immer wieder anhand von Tabellen und Schaubildern dem Leser die Gesetzesmaterie veranschaulichen. Das Werk enthält sämtliche Neuerungen, die das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz mit sich bringt und kommentiert auch diese umfassend. Nach jeder kommentierten Vorschrift werden dem Leser hilfreiche und ausführliche Hinweise zu weitergehender Literatur mitgeteilt.
Da das Werk neben dem SGB XI auch die für die soziale Pflegeversicherung wichtigen weitergehenden Ergänzungsgesetze bzw. erwähnenswerte Vorschriften des SGB V und die mit dem SGB XI einhergehenden Richtlinien enthält, ist es uneingeschränkt empfehlenswert für die juristische Tätigkeit. Aber auch für Einrichtungen und Institutionen, wie beispielsweise Pflegekassen und Sozialhilfeträger dürfte dieses Werk ein hilfreiches Arbeitsmittel sein. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist im Hinblick auf die Ausführlichkeit des Werkes angemessen. Der einzige Wehrmutstropfen ist, dass das Familienpflegezeitgesetz nur zusammenfassende Erläuterungen zu den § 1-15 im Anschluss an die abgedruckten Vorschriften enthält und nicht jede Vorschrift einzeln kommentiert wird. Dies bedeutet jedoch Jammern auf sehr hohem Niveau. Insgesamt überzeugt das Buch.