Henssler / Strohn (Hrsg.), Kurzkommentar, Gesellschaftsrecht, BGB - HGB - PartGG - GmbHG - AktG - GenG - UmwG - InsO - AnfG - IntGesR, 4. Auflage, C.H. Beck 2019
Von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart
Der Kurzkommentar von Henssler/Strohn zum Gesellschaftsrecht behandelt das PartGG, das GmbHG, das AktG, das GenG, das UmwG sowie in Auszügen das BGB, das HGB, die InsO und das AnfG. Der letzte Abschnitt widmet sich dem Internationalen Gesellschaftsrecht. Am umfangreichsten sind entsprechend der Bedeutung in der Praxis die Darstellungen zur GmbH und zur Aktiengesellschaft.
Neben der eigentlichen Kommentierung wird in mehreren Anhängen auf besondere Themen eingegangen. So werden in einem Anhang am Ende der Kommentierung zum HGB die Publikumsgesellschaft (mit Prospekthaftung), die GmbH & Co. KG sowie die Investment-KG dargestellt. In einem weiteren Anhang zu § 161 AktG ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 abgedruckt und im Anschluss an § 13 AktG wird das Konzernrecht der GmbH erläutert.
Wie für einen Kurzkommentar nicht anders zu erwarten ist die Darstellung kurz und prägnant. Anders wäre es auch kaum möglich, eine solche Anzahl von Gesetzen auf knapp unter 3.000 Seiten zu erläutern. Dennoch schaffen es die Autoren, alle für die Praxis wichtigen Aspekte so ausführlich darzustellen, dass man gut folgen kann, und bei Bedarf sogar Hintergrundwissen zu vermitteln. So erfährt man beispielsweise bei § 51 GmbHG nicht nur, dass die in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse nur dann nicht nichtig und auch nicht anfechtbar sind, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind und zudem – über den Wortlaut des Gesetzes hinaus – mit der Abhaltung der Versammlung zum Zwecke der Beschlussfassung einverstanden sind, sondern der Bearbeiter nennt auch den Hintergrund für diese zusätzliche Voraussetzung, nämlich dass ein Gesellschafter ansonsten gezwungen wäre, der Versammlung fernzubleiben und damit auf die Möglichkeit der Einflussnahme zu verzichten, wenn er hinterher gegen Beschlüsse vorgehen möchte. Auch auf die Änderungen durch das MoMiG wird an vielen Stellen eingegangen, obwohl dieses inzwischen auch schon einige Jahre zurückliegt. So wird etwa bei der Leistung der Mindesteinlage zur freien Verfügung der Geschäftsführer klargestellt, dass hierfür nach altem Recht die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, wenn die Einlage absprachegemäß umgehend als Darlehen an einen Gesellschafter zurückfloss, nach neuem Recht aber erfüllt sind, wenn der Rückzahlungsanspruch vollwertig ist und jederzeit fällig ist oder fällig gestellt werden kann.
Sehr hilfreich ist auch das sehr umfangreiche, in zwei Teile unterteilte Stichwortverzeichnis. In einem ersten, fast 100 Seiten umfassenden Teil, sind die Stichworte je nach Gesellschaftsform sortiert, von der AG über eingegliederte Gesellschaften, dem faktischen Konzern, der GbR, der Genossenschaft, der GmbH, usw. bis zu unternehmensführenden Stiftungen. Der zweite Teil ist rechtsformübergreifend ausgestaltet und erstreckt sich über nicht ganz 50 Seiten.
Durch die kurzen Sätze ohne unnötige Abkürzungen liest sich der Text sehr flüssig. Selbst die in den Text eingebauten Fundstellen stören den Lesefluss nicht, da sie sich auf wenige wichtige Stellen beschränken und man so schnell erkennt, wo der Satz weitergeht.
Die 4. Auflage berücksichtigt im Vergleich zur Vorauflage vor allem die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung, insbesondere zu den Themen Geschäftsführerhaftung (v.a. Insolvenzhaftung nach § 64 GmbHG), Gesellschafterliste, Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers, Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Schiedsvereinbarungen bei der KG und grenzüberschreitende Umwandlungen.
Der Kommentar wendet sich in erster Linie an Praktiker: Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater, Insolvenzverwalter und Unternehmensjuristen. Er begnügt sich nicht mit der Darstellung der Rechtsprechung, sondern setzt sich mit ihr – wo es nötig ist auch kritisch – auseinander und entwickelt Lösungen für noch ungeklärte Fragen. So wird beispielsweise bei der Beurkundung durch ausländische Notare ausgeführt, dass die Begründung des BGH in einer Entscheidung zur notariellen Beurkundung einer Abtretungsverpflichtung vermuten lässt, dass es auch bei der Beurkundung einer Gründung bei der Rechtsprechung aus der Zeit vor MoMiG bleibt und somit maßgebend ist, ob der ausländische Notar hinsichtlich Vorbildung und Stellung einem deutschen Notar vergleichbar ist. Diese Rechtsprechung wird vom Autor aber aufgrund des Zwecks des Formerfordernisses kritisiert. Andere dargestellte Meinungen werden beispielsweise mit Begriffen wie „treffend“ oder „zutr. hM“ bewertet. Es wird – wie bei einem Praktikerkommentar nicht anders zu erwarten – stets die herrschende Meinung dargestellt, bei den Nachweisen aber abweichende Meinungen genannt.
Der Henssler/Strohngilt bei Vielen bereits – obwohl erst in 4. Auflage erschienen – als der führende Praktikerkommentar zum Gesellschaftsrecht und ist auf dem besten Wege, zu dem zu werden, was der Erfurter Kommentar im Arbeitsrecht seit vielen Jahren bereits ist: der Standardkommentar.
Die Herausgeber sind mit Dr. Henssler, Professor an der Universität Köln, und Dr. Strohn, Richter am BGH a.D. sowie Honorarprofessor an der Universität Düsseldorf, zwei anerkannte Experten im Gesellschaftsrecht. Das äußerst große Autorenteam setzt sich aus über 40 Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Professoren und Mitarbeitern aus Ministerien zusammen und deckt damit die ganze Bandbreite von Gesellschaftsrechtlern ab.
Mit dem Kurzkommentar von Henssler/Strohn aus der bekannten Reihe der Beck´schen Kurzkommentare erhält man in einem einzigen Band Erläuterungen zu allen wichtigen gesellschaftsrechtlichen Gesetzen und spart sich so die Anschaffung mehrerer Einzelkommentare. Dadurch relativiert sich auch der nicht ganz unerhebliche Preis von fast 300 EUR wieder, der auf den ersten Blick doch recht hoch wirkt.