Schneider / Volpert / Fölsch, FamGKG, 3. Auflage, Nomos 2019
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken
Gute fünf Jahre nach der Vorauflage und zehn Jahre nach Inkrafttreten des FamGKG kommt der Kommentar zum FamGKG in überarbeiteter Auflage neu auf den Markt. Dass die Herausgeber resümieren können, dass das neue Kostenrecht für die Familiensachen seitens des Gesetzgebers eine gelungene Neuerung war, bedeutet nicht, dass man hierzu nicht eine Menge Erläuterungsbedarf hätte. Dass dabei auch Verzahnungen etwa zum anwaltlichen Gebührenrecht gesehen und aufgegriffen werden, ist ein wichtiger Ansatz des Werks, der aber durch die Erfahrung der beteiligten Autoren im Kosten- und Gebührenrecht auch erfüllt wird. Auf etwa 1500 Seiten inklusive der Verzeichnisse stellen die Autoren die Materie inzwischen dar. Dabei darf nicht übersehen werden, dass der Kommentar sich nicht auf die reine Gesetzeserläuterung beschränkt, sondern - typisch für das Konzept der handlichen Nomos-Kommentare aus der roten Reihe (HK) - neben dem FamGKG und dem Kostenverzeichnis zum Thema passende Schwerpunktbeiträge und Anhänge vorhält, darunter ein „Verfahrenswert-ABC“.
Die Gestaltung des Kommentars ist sehr lesefreundlich und bietet einen gut untergliederten Fließtext mit echten Fußnoten. Zur Orientierung des Lesers wird maßvoll Fettdruck eingesetzt. Die interne Verweistechnik ist eindeutig und stimmig – jedenfalls soweit Stichproben dies ergeben haben. Ergänzt wird der Fließtext durch Aufzählungen und A-Z Darstellungen zu relevanten Stichworten (z.B. zur Wertfestsetzung in Unterhaltssachen, § 51 FamGKG, Rn. 55-201, N. Schneider), außerdem durch zahlreiche kleiner gedruckte Beispiele und Berechnungen sowie Übersichtstabellen.
Was neben der optisch lebendigen Gestaltung des Kommentars als Praxisbegleiter zudem hervorsticht ist der Impuls der Autoren, sich durch eigene Stellungnahmen zu positionieren und so dem Leser und Rechtsanwender eine bessere Handhabung der Norm im Spiegel der Rechtsprechung zu ermöglichen. Beispielhaft zu sehen ist dies etwa im Rahmen des § 43 FamGKG zur Festsetzung des Verfahrenswerts in Ehesachen, wo zur Frage der Heranziehung von Sozialleistungen zur Einkommensberechnung nicht nur eine Rechtsprechungsanalyse durchgeführt wird, sondern eben auch mit einer abschließenden Stellungnahme die Problematik für die Praxis betont wird (Rn. 57, Türck-Brocker).
In der Praxis mitunter komplizierte Gemengelagen werden gut nachvollziehbar auseinanderdividiert und dann den jeweiligen Fallgestaltungen folgend dargestellt. Gut zu sehen ist dies etwa im Rahmen des § 15 FamGKG zu den Ausnahmeregelungen für die Gerichtsgebührenzahlungsverpflichtung. Dort wird zu der relevantesten Ausnahme, der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, in verschiedenen Varianten die Rechtslage dargestellt und mit Beispielen untermauert (Rn. 11 ff., Volpert).
Das Kostenverzeichnis ist ebenfalls sehr ausführlich kommentiert und bietet so gerade für Auslegungsstreitigkeiten eine gute Hilfe. Näher angesehen habe ich mir die Ausführungen zum Mehrvergleich (KV 1500, S. 1171 ff., N. Schneider) und zur Aktenversendungspauschale (KV 2003, S. 1262 ff., Fölsch). Gerade die Hinweise zur elektronischen Akte und zur Handhabung der Aktenversendung in der Praxis sind lehrreich und beweisen das Bewusstsein des Autors für die von der Norm betroffene Berufsgruppe.
Der Kommentar ist für die gesamte Bandbreite der Rechtsanwendung in Familiensachen ein Gewinn: für die vorgerichtliche Planung, für die Arbeit in erster und zweiter Instanz sowie für die spätere Abrechnung mit oder ohne Verfahrenskostenhilfe. Die Fokussierung auf einen Teilbereich des Kostenrechts hat sich gelohnt.