Schoch, Besonderes Verwaltungsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2018
Von Stud. iur. Antonia Gaupp, Halle
2018 hat Dr. Friedrich Schoch ein umfangreiches Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht herausgegeben. Auf knapp 1000 Seiten stellen die renommierten Experten Friedrich Schoch, Peter Axer, Martin Eifert, Peter M. Huber, Jens Kersten, Hans Christian Röhl, Eberhard Schmidt-Aßmann und Sebastian Ungerwesentliche Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts dar. Ziel des Werkes ist es, eine fundierte Übersicht über die komplexen und vielgestaltigen Rechtsprobleme der Verwaltung zu geben sowie eine klare und verständliche Systembildung zu vermitteln.
Dazu wird in einer voranstehenden Einleitung die wichtige Wechselwirkung zum allgemeinen Verwaltungsrecht hervorgehoben, dem eine Entlastungsfunktion zukommt. Speziell für Studierende werden die Handlungsformen der Verwaltung sowie die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts kurz und übersichtlich dargestellt, bevor sich die Autoren in den anschließenden Kapiteln mit dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Kommunalrecht, dem Baurecht, dem Umweltschutzrecht, dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie dem Straßen- und Wegerecht auseinandersetzen.
Den einzelnen Kapiteln ist eine ausführliche Gesetzes- und Literaturübersicht vorangestellt, welche einschlägige nationale, supranationale und völkerrechtliche Rechtsquellen, Lehrbücher, Monographien, Handbücher, wie auch eine Auswahl an Lehrbuchliteratur zum Landesrecht bietet.
Daran knüpft jeweils eine Einführung in das spezifische besondere Verwaltungsrechtsgebiet an, welche die wichtigsten Grundlagen, Begriffe und rechtliche sowie historische Einordnung behandelt. So wird beispielsweise im Kapitel zum Polizei- und Ordnungsrecht auch auf die Europäisierung und Internationalisierung der Gefahrenabwehr Bezug genommen (S. 59 ff.), während beim Umweltschutzrecht zunächst auf dessen Entstehung, Entwicklung und Verständnis als Rechtsgebiet als solches eingegangen wird (S. 765 ff.).
Im Anschluss wird vom Allgemeinen, wie grundlegenden Prinzipien der jeweiligen Materie (z.B. polizeiliche Generalklausel, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Prinzipien des Umweltrechts) zum Spezifischen (z.B. Maßnahmen der Informationsverarbeitung personenbezogener Daten) der jeweilige Bereich des besonderen Verwaltungsrechts ausführlich unter Heranziehung von exemplarischen Beispielen dargestellt.
Anhand der aufgeführten Beispiele (z.B. Notstandspflicht bei der Unterbringung von Obdachlosen, S. 142; zur Nutzung öffentlicher Straßen, S. 906 ff.) werden die Normen und Begriffe des Verwaltungsrechts anschaulich mit Leben gefüllt, sodass dem Leser die praktische Relevanz deutlich wird.
Innerhalb der Kapitel lassen sich dank der Verweise auf Randnummern Begriffe rasch nachschlagen, wie z.B. bei den Voraussetzungen für Notstandsmaßnahmen (Kap. 1 Rn. 447). In den Fußnoten wird auf einschlägige landesgesetzliche Normen verwiesen, (vgl. Kap. 1 Fn. 1306), wodurch sich das Werk auch eignet, über das spezifische Landesrecht einen systematischen Überblick zu gewinnen. Zudem wird in der Bearbeitung auf aktuelle Rechtsprechung, insbesondere im Umweltrecht auch vom Europäischen Gerichtshof, beispielsweise zur Unvereinbarkeit materieller Präklusion im Umweltrecht mit den in Art. 11 IE-RL und Art. 25 UVP-RL enthaltenen Geboten (Kap. 5 Fn.194), Bezug genommen.
Die einzelnen übergeordneten Kapitel lassen sich unabhängig voneinander lesen, denn aufgrund einer gut gegliederten Inhaltsübersicht und eines diese ergänzenden Inhaltsverzeichnisses sowie hervorgehobener Schlagworte im Fließtext, lassen sich spezifische Problemfelder und Thematiken schnell auffinden.
Fazit:Alles in allem vermögen die Kapitel über das Öffentliche Wirtschaftsrecht oder Umweltschutzrecht nicht unbedingt Studierende für das umfangreiche Lehrbuch gewinnen. Doch insbesondere die Abschnitte zum Polizei- und Ordnungsrecht, dem Baurecht wie auch dem Kommunalrecht bieten für Studierende im fortgeschrittenen Semester ein systematisches Nachschlagewerk zum Verständnis der einzelnen Materien. Von Vorteil ist, dass sich Begrifflichkeiten schnell finden lassen und innerhalb der Kapitel auf sich beziehende Randnummern verwiesen wird. Mangels Behandlung des Verwaltungsprozessrechts eignet sich das Buch nicht zur Lösung klassischer verwaltungsrechtlicher Klausuren im Studium oder Referendariat, was aber auch nicht Anspruch des Nachschlagewerkes ist.Vielmehr werden wesentliche Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts verständlich, fundiert und systematisch mit Bezug und im Kontext auf Entstehungsgeschichte und Entwicklungen in einem Werk vereint, was einen Mehrwert für die Verwaltungspraxis, insbesondere für Referendare, mit dem Verwaltungsrecht befasste Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bietet. Dank der kapitelspezifischen Einführungen wird ein Zugang zu den jeweiligen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts geboten, sodass der Leser ohne vertieftes Vorwissen an die Besonderheiten der Materie herangeführt wird.