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Rezension Zivilrecht: Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht

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Tschöpe / Ziemann / Altenburg, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2013

Von stud. iur. Patricia M. Popp, Wiesbaden
 

Ulrich Tschöpe, Arbeitsrechtsexperte aus Gütersloh, hat gemeinsam mit zwei seiner Anwaltskollegen und einem Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ein Handbuch vorgelegt, in dem auf mehr als 540 Seiten alle denkbaren Sachverhalte abgehandelt werden, die im arbeitsgerichtlichen Verfahren kostenrelevant werden können. Das Werk setzt den Klassiker »Das Kostenrecht in Arbeitssachen« fort, dessen letzte Auflage bereits vor 30 Jahren erschienen ist.

Um das Ergebnis der nachfolgenden kurzen Würdigung vorwegzunehmen: Den Autoren ist es gelungen, dem Praktiker eine klar strukturierte Handlungsanleitung an die Hand zu geben, die sowohl dem Arbeitsrichter, als auch dem Fachanwalt für Arbeitsrecht im Tagesgeschäft überaus dienlich sein kann. In Teil 1 (Seiten 1 bis 360) werden zunächst die Streitwerte im Arbeitsrecht und ihre Zusammensetzung ausführlich erörtert, danach folgt in Teil 2 (Seiten 361 bis 542) die genauso ausführliche Auseinandersetzung mit den Kosten und der Kostenerstattung. Das detaillierte Stichwortverzeichnis (Seiten 543 bis 578) ergänzt die kompetenten Ausführungen und ermöglicht einen raschen Zugriff darauf.

Werner Ziemann, Vorsitzender Richter der 6. Kammer am LAG Hamm, widmet sich in Teil 1 dem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren. Zunächst differenziert er die Begrifflichkeiten »Streitwert« und »Gegenstandswert«, die zum einen nach dem GVG für den Arbeitsrichter, zum anderen nach dem RVG für den Anwalt relevant werden. Anschließend dokumentiert er die dazu einschlägige Rechtsprechung, die sich in den unterschiedlichen LAG-Bezirken zuweilen völlig heterogen darstellt. In einem Katalog von mehr als einhundert Stichpunkten werden dazu alle insoweit ersichtlichen judikativen Beispiele der Reihe nach abgearbeitet, von A wie »Abfindung« bis Z wie »Zwangsvollstreckung«. Verfahrensrechtliche Ergänzungen schließen das Kapitel ab.

Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, dem sich danach Dirk Paschke – FAArbR in der Kanzlei Tschöpe et al.– annimmt, gilt gemeinhin als exotisches und obendrein wenig lukratives Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt. Letzteres insbesondere deshalb, weil sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Leistung auch und gerade in dieser Verfahrensart nicht problemlos objektivieren lässt: »Die Festsetzung des Gegenstandswerts ... gleicht ... einem Würfelspiel mit dem damit verbundenen Risiko und einem zweifelhaften Unterhaltungswert« (vgl. ArbG Lübeck, ArbuR 1998, S. 380 f.). Mit seinen Ausführungen versucht Paschke die mutmaßlichen Ergebnisse dieses »Würfelspiels« ein wenig transparenter zu machen und der undurchsichtigen Gemengelage entgegenzuwirken.

In Teil 2 kommt sodann – nach einer kurzen Einführung Ziemanns zur Definition der Gerichtskosten im Urteilsverfahren – endlich Tschöpe selbst zu Wort. Sein Part im Handbuch besteht vorrangig darin, die Abrechnungsmöglichkeiten darzustellen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Die Differenzierung zwischen der konservativen Rechnungsstellung nach den traditionellen Vorgaben des RVG und den progressiven Abrechungsmöglichkeiten nach individualrechtlich abgeschlossenen Mandatsverträgen bildet den Schwerpunkt seiner Ausführungen. Zahlreiche Beispiele der dabei präzise dargestellten Vergütungsvereinbarungen runden die Darstellung ab.

Abschließend wird die im Tagesgeschäft überaus wichtige Abrechnungspraxis mit den beteiligten Rechtsschutzversicherungen thematisiert. Stephan Altenburg, FAArbR und Namensgeber der von ihm geführten Münchener Kanzlei, lässt bei seiner Bestandsaufnahme keinen Zweifel daran, dass die Auseinandersetzung mit den gegebenenfalls zur Kostenübernahme verpflichteten Versicherungen sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten mit derselben Intensität zu führen ist, wie das gesamte gerichtliche Verfahren auch.

Summa summarum: Die Autoren haben eine wichtige Abhandlung für den interessierten Spezialisten vorgelegt. Den aktiven Arbeitsrechtler – Richter oder Anwalt - wird das neue Handbuch also sehr erfreuen, nicht zuletzt, weil er den darin niedergelegten Hinweisen tagtäglich erfolgversprechend nachgehen kann.

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