Saenger, ZPO, 5. Auflage, Nomos 2013
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Der Handkommentar zur ZPO aus dem Nomos-Verlag ist in der nunmehr fünften Auflage zu einem festen Bestandteil des Kanons der zivilprozessualen Literatur geworden. Kein Praktiker kann sagen, dass er sich nur auf einen Kommentar verlässt, sondern die komplementäre und vergleichende Nachschau ist üblich und Pflicht. Dennoch braucht man ein Werk, mit dem man gerne und zuverlässig die Recherche beginnen kann und diese Aufgabe erfüllt der Saenger seit seiner ersten Auflage im Jahr 2005 vorzüglich.
Dies liegt natürlich zum einen in der gut handhabbaren Aufmachung begründet, die - abgesehen von der Unsitte, die Nachweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext zu platzieren - dem Leser eine rasche und effektive Rezeption von einzelnen Passagen oder ganzen Kommentierungsabschnitten ermöglicht, zum anderen am kontinuierlichen und qualifizierten Bearbeiterteam, das unter der Herausgeberschaft von Saengerzusammengekommen ist. Die aus den einzelnen Kommentierungen sprechende praktische Erfahrung der einzelnen Bearbeiter erlaubt dem Leser ein pragmatisches Verstehen der Materie abseits von unbrauchbarer Theorienlastigkeit. Die gesunde Mischung aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft sorgt zusätzlich für eine ausgewogene Darstellung.
In die Neuauflage waren einige gesetzliche Änderungen aufzunehmen, so das Mediationsgesetz, das u.a. in den Erläuterungen zu § 278 ZPO zur Sprache kommt (dort etwa Rn. 20), aber eben auch im neuen § 278a ZPO. Aber auch die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, die zum 01.01.2013 in Kraft trat, die Reform des Kontopfändungsschutzes oder der neue Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren wurden stimmig eingearbeitet.
Für den Gerichtsalltag sind zahlreiche Normen sehr gut kommentiert, denn die komprimierende Auswahl der Einzelfälle ist eine wichtige Aufgabe des Kommentators. Insofern möchte ich als Einzelbeispiele, gewissermaßen als pars pro toto, die Ausführungen zur Erledigterklärung von Gierl sowie zu den gerichtlichen Hinweisen von Wöstmann lobend hervorheben. Hier findet man in gut nachvollziehbarer systematischer Aufmachung die Grundlagen und notwendigen Einzelheiten zu den Normen und Spielarten der Normanwendung. Ebenfalls möchte ich die Kommentierungen von Pukall zu den verschiedenen Vollstreckungsmöglichkeiten nach §§ 887 ff. ZPO hervorheben, die mit der Beigabe von sinnvollen Tenorierungsvorschlägen dem Anspruch eines modernen Kommentars zur Gänze entsprechen. Eine besondere Leistung ist meiner Ansicht nach auch die kompakte Kommentierung des FamFG durch Kemper, der zwar auch anderweitig das FamFG kommentiert, aber hier durch die Bearbeitung des gesamten Gesetzes natürlich eine besondere Verantwortung gegenüber dem Nutzer hat und sich dieser auch würdig erweist, sowohl was die Verständlichkeit der Ausführungen als auch deren Aktualität betrifft. Die Hinzunahme praktischer Hinweise und Anwendungsbeispielen macht den Kommentar natürlich auch für den Vorbereitungsdienst wertvoll.
Insgesamt kann ich auch die Neuauflage des Kommentars mit gutem Gewissen empfehlen. Im Justizalltag, gerade in den Urteilszitaten, ist der Hk-ZPO mittlerweile eine feste Institution und abseits davon ist die Arbeit mit diesem Werk einfach angenehm.