Graf / Jäger / Wittig (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2017
Esser / Rübenstahl / Saliger / Tsambikakis (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht, 1. Auflage, Otto Schmidt 2017
Von Rechtsanwalt Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, Düsseldorf
Bereits die erste Auflage des „Graf/Jäger/Wittig“ (G/J/W), die im Jahr 2011 in der Reihe „Beck‘sche Kurz-Kommentare“ erschien (vgl. hierzu die Rezension von Pflaum: Link), zog große Aufmerksamkeit auf sich. Erstmals wurde „eine komplette Kommentierung der Normen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit strafrechtlicher Bedeutung“ (Waschzettel des Verlages) vorgelegt. Blickt man auf die Rezeption des Werks in Wissenschaft und Praxis, muss man feststellen: Der G/J/W hat seinen Wettbewerbsvorsprung genutzt, und sich sogar im inzwischen hart umkämpften Markt wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Publikationen als Referenzkommentar etabliert (der Verlag selbst spricht von einem „Besteller“).
Mangels einheitlicher Definition des Begriffs „Wirtschaftsstrafrecht“ wird man als besondere Leistung der Herausgeber und des Verlages anerkennen müssen, dass über die gewählten Normen und übrigen Anknüpfungspunkte ein breit gefächerter Kanon aufgestellt wurde, der jenseits klassischer Felder (z.B. Insolvenz-, Bilanz-, Gesellschafts-, Kapitalmarkt-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht) tief in weiteren wirtschaftlichen Zusammenhängen verwurzelt ist (z.B. im Medizin- und Pharmarecht, Lebensmittelrecht sowie im Umweltrecht). Diese Leistung ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass allein eine „handliche Vorschriftensammlung zum Wirtschaftsstrafrecht“ (Waschzettel des Verlages) über 1100 Seiten umfasst (vgl. Saliger/von Saucken (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht, Vorschriftensammlung, C.F. Müller, 1. Aufl. (2013)).
Zu den Kerndaten: Das Werk vereint auf insgesamt 3532 Seiten Kommentierungen von 50 Bearbeiterinnen und Bearbeitern aus einem breiten Spektrum (straf)juristischer Tätigkeitsfelder (Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft, Universität, Finanzverwaltung). Gegenstand der Kommentierung sind Auszüge von rund 180 Gesetzen und Verordnungen mit wirtschafts- und steuerstrafrechtlichem Hintergrund sowie in diesem Kontext existierende Regelungen, welche EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht umsetzen. Im Gegensatz zu anderen Publikationen im Themengebiet Wirtschaftsstrafrecht (vgl. z.B. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.), Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl., C.F. Müller 2015, Rezension: Link; Böttger (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis, 2. Aufl., ZAP 2015, Rezension: Link) gehört es zum Selbstverständnis des G/J/W, auch den Bereich des Steuerstrafrechts abzudecken, und hierfür sogar einen erheblichen Teil des Druckraums zu reservieren (rund 460 Seiten). Kürzlich erschienene Konkurrenzwerke haben diesen Ansatz übernommen.
Angesichts dieser Vielgestaltigkeit des Phänomens Wirtschaftsstrafrecht und der Aufgabe, dem Adressatenkreis sowohl eine wissenschaftlich fundierte als auch prägnante Darstellung zu bieten, wird auch verständlich, weshalb das Werk in der Reihe „Beck‘sche Kurz-Kommentare“ (zur Entstehungsgeschichte dieser Reihe vgl. Wesel/Beck, 250 Jahre rechtswissenschaftlicher Verlag C.H. Beck, C.H. Beck 2013, S. 146 f.) erscheint und man seitens der Herausgeber betont, dass man „nicht in allen Fällen jede Kommentierung so umfangreich darstellen [könne], wie es sich manche Bearbeiter gewünscht hätten“ (Vorwort zur 2. Auflage, V). Insofern ist die jeweilige Konzeption eines Werks zum Wirtschaftsstrafrecht immer ein Kompromiss (vgl. a.a.O.) bzw. folgen die einzelnen Bearbeitungen dem dem Leitbild der „mittleren Dichte“ (so Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, C.F. Müller, Erstauflage 2004, Vorwort, VII).
Lange Zeit genoss der G/J/W eine Vorreiterstellung. Zwar existierten schon vor dem G/J/WFachbücher zum Wirtschaftsstrafrecht; diese waren – und sind – konzeptionell jedoch als Handbücher angelegt (vgl. z.B. Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, Aschendorffs juristische Handbücherei, Erstauflage 1987, Rezension zur aktuellen Auflage: Link; Wabnitz/Janovsky (Hrsg.), Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, C.H. Beck, Erstauflage 2000; Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, C.F. Müller, Erstauflage 2004, Rezension zur aktuellen Auflage: Link; Volk (Hrsg.), Münchener Anwalts Handbuch, Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, C.H. Beck, Erstauflage 2006). Auch das Werk jüngerer Prägung, der „Böttger“ ((Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis, ZAP Verlag, Erstauflage 2011), folgt diesem Konzept. Eine Ausnahme bildete lediglich der Band 7 des MüKo-StGB („Nebenstrafrecht II“, C.H. Beck, Erstauflage 2010), welcher als Großkommentar im Allgemeinen über das Kernstrafrecht hinaus auf das Nebenstrafrecht und im Besonderen auf das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht blickt (Rezension zur aktuellen Auflage: Link).
Seit dem Jahr 2017 machen nun zwei Werke dem G/J/WKonkurrenz, da sie sich ebenfalls als Gesamtkommentar im Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht verstehen: der „Leitner/Rosenau“ ((Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Aufl., Nomos 2017, Rezension: Link) sowie der „Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis“ ((Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht mit Steuerstrafrecht und Verfahrensrecht, Kommentar, 1. Aufl., Dr. Otto Schmidt 2017). Letzterer – im Folgenden „ERST“ – soll nun ebenfalls in den Blick genommen werden. Im Gegensatz zu dem sonst üblichen Ansatz, im Rahmen einer Rezension insbesondere einzelne Teile der Kommentierungen herauszugreifen (vgl. z.B. die lesenswerte Rezension von Bittmannin der „WiJ“, Ausgabe 3.2017, hier abrufbar: Link), wird hier allerdings ein struktureller Vergleich – mit dem G/J/W als Referenzwerk – im Mittelpunkt stehen.
Bereits beim Aufschlagen des ERST, der in der blauen Großkommentar-Reihe des Dr. Otto Schmidt Verlages erschienen ist, fällt auf: Anders als der G/J/W, der einer klassischen Sortierung der Normen von A bis Z folgt, haben sich Herausgeber und Verlag des ERST entschieden, drei große Blöcke – Erster Teil: Allgemeines Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht; Zweiter Teil: Besonderes Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht; Dritter Teil: Wirtschaftsstrafverfahrensrecht – zu bilden, in denen dann weitere Differenzierungen nach Kapiteln erfolgen. Damit wurde ein „systematisches Darstellungsprofil“ (Waschzettel des Verlages), ergänzt um Übersichten und optische Hervorhebungen, umgesetzt. Sollte der Anwender gezielt nach Normen suchen, kann er dies über das beiliegende Lesezeichen oder den Klappentext tun. Das Konzept des ERST ist damit überaus anwenderfreundlich. Wie bereits aus der vorgenannten Gliederung zu erkennen ist, kommt gegenüber dem G/J/W als weitere Besonderheit hinzu, dass verfahrensrechtliche Dimensionen (z.B. BZRG, GVG, MiStra, StPO) in einem eigenständigen Kommentierungsteil behandelt werden. Im G/J/W, der die Einbindung von Verfahrensvorschriften als Teil einer modernen Kommentierung ebenfalls für „unabdingbar“ (Vorwort, a.a.O.) hält, finden sich einzelne solcher Dimensionen als Unterpunkt eines materiell-rechtlichen Anknüpfungspunktes, vgl. z.B. bei der Kommentierung des § 266 StGB durch Waßmer den Gliederungspunkt „I. Strafverfahren“ (Rn. 268 ff.), der unter anderem die praxisrelevanten Verfahrensthemen „Verfahrenseinstellung und Nebenklage“ (Rn. 273 ff.) oder „Verständigung“ (Rn. 274a) umfasst. In der korrespondierenden Kommentierung des ERST durch Saliger sind diese Themen nicht enthalten, dafür wurde allerdings, wie bereits angerissen, eine eigenständige Kommentierung der §§ 153 ff. StPO und des § 257c StPO (u.a.) im Block „Wirtschaftsstrafverfahrensrecht“ umgesetzt. Die Einbindung im G/J/W ist insofern anwendungsfreundlicher, als sie spezifische verfahrensrechtliche Themen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Delikt behandelt, im obigen Fall beispielsweise die Frage, ob bei der Untreue zum Nachteil der Vermögensinteressen einer juristischen Person Gesellschafter bzw. Aktionäre unmittelbar Verletzte im Sinne des § 172 StPO sind (vgl. Rn. 273a). Umgekehrt gönnt sich der ERST den „Luxus“, unter anderem ausgewählte Teile der „Anordnung über Mitteilungen Strafsachen“ (MiStra) sowie des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zu kommentieren, während diese – in der Praxis nicht zu vernachlässigenden – Themen im G/J/W nur am Rande Erwähnung finden (vgl. z.B. § 385 AO Rn. 6 (MiStra); § 46 StGB, Rn. 38 (BZRG)).
Zu den Kerndaten des ERST: Das Team des Werks umfasst 45 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und beratungsnahe Hochschullehrer), die in aller Regel in ihrer Praxis den einzelnen Spezialgebieten zuzuordnen sind. Wie Bittmann in seiner Rezension richtig bemerkt, ist mit Blick auf die Tendenz zur Beratungsnähe jedoch im Allgemeinen nicht zu erkennen, dass darin verteidigungsnahe „Lobbyarbeit“ betrieben würde (a.a.O., 132 (132)). Der ERST gehört damit – nicht nur wegen des Umfangs von ca. 3700 Seiten – zu den Schwergewichten im Bereich wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Kommentierungen. Mit knapp 300,-- EUR brutto liegt er rund 30,-- EUR unter dem Anschaffungspreis des G/J/W. Damit pendeln sich beide Werke preislich auf der Ebene von Einzelbänden eines Großkommentars (z.B. des MüKo-StGB Band 7, a.a.O.) ein. Die Kommentierung des ERST umfasst über 80 Normen bzw. Anknüpfungspunkte, mithin die aus Sicht der Herausgeber und des Verlages „wichtigsten Vorschriften der jeweiligen Rechtsgebiete“. Exemplarisch am Feld des Steuerstrafrechts (10. Kapitel, rd. 440 Seiten) verdeutlicht: Kommentiert werden §§ 30 bis 31b AO, §§ 369 bis 383a, §§ 384 bis 413 AO sowie straf- und bußgeldrechtliche Teile des Umsatzsteuergesetzes (§§ 26a bis 26c UStG). Der G/J/W (Ordnungsnummern 900 ff., ca. 460 Seiten) enthält zwar keine Kommentierung der §§ 30 bis 31b AO, befasst sich aber über die §§ 369 bis 412 AO und §§ 26b, 26c UStG hinaus noch mit § 10 BpO, § 50e EStG, § 37 TabStG, § 30 ZollV sowie § 32 ZollVG. Wenngleich diese Schwerpunktsetzung bzw. Erweiterung nicht stellvertretend für die einzelnen Felder des Wirtschaftsstrafrechts stehen kann, lässt sich dennoch sagen, dass der G/J/W ein breiteres normatives Spektrum abdeckt (siehe oben).
Wegen der erheblichen Umwälzungen durch die letzten Reformen im Bereich des materiellen Strafrechts und Strafprozessrechts (u.a.). sind mit Blick auf die Aktualität der Werke einige Hinweise erforderlich: Beiden Werken wurde seitens der Verlage zwar das Jahr 2017 zugewiesen, sie enthalten jedoch nur einen Teil der letzten Reformwerke. Rechtsstand des G/J/W ist der 1. Juni 2016, teilweise wurden noch neuere Entwicklungen integriert; Rechtsstand des ERST ist der der 30.11.2016. Von besonderer Bedeutung sind zunächst das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption“ (vom 20.11.2015, BGBl. I, 2025) sowie das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ (vom 30.05.2016, BGBl. I, 1254). Sowohl der G/J/W (Bearbeiter: Sahan) als auch der ERST(Bearbeiter: Rübenstahl/Teubner) enthalten diese Neuerungen. Mit der Reform der Vermögensabschöpfung (vgl. das Gesetz vom 13.04.2017, BGBl. I 2017, 872) hat der Gesetzgeber eine Novellierung der Verfalls- und Einziehungsvorschriften realisiert, welche unter anderem zur Umsetzung europäischer Vorgaben dient (vgl. RL 2014/42/EU vom 3.4.2014, ABl. 2014, L 127, 39; 2014 L 138, 114); es beschränkt sich allerdings nicht hierauf, sondern verfolgt auch das Ziel, „das Recht der Vermögensabschöpfung grundlegend zu vereinfachen und nicht vertretbare Abschöpfungslücken zu schließen“ (Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 8.3.2016, a.a.O., S. 1). Diese Umwälzungen sind aufgrund des Zeitpunkts der Drucklegung des G/J/W leider nicht Teil der Kommentierungen; aus dem gleichen Grund findet sich auch keine Kommentierung des Gesetzesentwurfs vom 5.9.2016 (BT-Drs. 18/9525). Im ERST, welcher zeitlich später erschien, ist ebenso keine Kommentierung der neuen Gesetzesfassung enthalten, jedoch wird als besonderer Service auf eine Erstkommentierung verwiesen, die der Verlag über sein Online-Portal zur Verfügung stellt (im Leitner/Rosenau, a.a.O., findet sich eine Kommentierung des von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurfs vom 13.7.2016, siehe Lindemann in Leitner/Rosenau, Vorbemerkungen §§ 73 ff. StGB, Rn. 20 ff.). Ebenfalls nicht enthalten ist die sog. StPO-Reform, die durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl. I 2017, 3202) herbeigeführt wurde (u.a. Schaffung von Rechtsgrundlagen für die sog. Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung, Zeugenpflicht vor Ermittlungspersonen der Polizei nach Anordnung der Staatsanwaltschaft, Stärkung der Beschuldigtenrechte, Änderungen des Befangenheitsrechts in der Hauptverhandlung, Einführung der Möglichkeit der Fristsetzung für Beweisanträge, die nach dem Schluss der (gerichtlichen) Beweisaufnahme gestellt werden sollen; Erweiterung des Anwendungsbereiches des Fahrverbotes als Nebenstrafe).
Das auch im Themenbereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht nicht mehr wegzudenkende Feld „Compliance“ hat systembedingt zwar keine eigenständige Darstellungen im G/J/W erhalten (vgl. allerdings die prägnante Einführung durch Wittig, Einleitung, S. 7 ff.), wird aber innerhalb einzelner Kommentierungen angesprochen, vgl. beispielsweise die Bearbeitung zu § 13 StGB von Merz (Rn. 51; dort zur Frage der Garantenstellung des sog. „Compliance Officer“), zu § 266 StGB von Waßner (Rn. 143c ff.; allgemeine Darstellung) und zu § 130 OWiG von Niesler (Rn. 9 ff.; erweitert um das Thema „Corporate Governance“). Eine solch integrierte Darstellung entspricht, wie gesagt, zwar dem Konzept eines Kommentars (auch der ERST folgt dieser Darstellung, vgl. z.B. § 130 OWiG Rn. 39 ff. und Vor § 13 StGB Rn. 93 ff.). Die Bedeutung dieses Feldes in Wissenschaft und Praxis ist m.E. jedoch derart hoch, dass – gewissermaßen vor die Klammer gezogen – ein eigenständiges Kapitel angebracht wäre. Dass hierdurch die Grenzen der Buchdruckkunst (Druckraum) erreicht werden könnten, steht auf einem anderen Blatt.
Fazit: Der „Graf/Jäger/Wittig“ ist der Leuchtturm im Bereich steuer- und wirtschaftsstrafechtlicher Gesamtkommentierungen. Er hat einen überaus breit gefächerten Kanon wirtschaftsstrafrechtlicher Normen und Anknüpfungspunkte formuliert, an dem sich Konkurrenzwerke messen lassen müssen. Der „Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis“ gehört ohne Zweifel ebenfalls zu den Schwergewichten im Bereich wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Publikationen. Er wird sich m.E. als eine derAlternativen zum G/J/W am Markt etablieren, da er nicht nur eine überzeugende systematische Darstellung des Themenfeldes liefert, sondern auch innerhalb dieser Felder – und dies nicht nur aus dem Blickwinkel der Praxis – ein breites Spektrum abdeckt. Spannend bleibt zu beobachten, wie sich die Werke angesichts sich stetig wandelnder Wirtschafts-, Unternehmens-, Rechtsetzungs- und Verfolgungswirklichkeiten in den kommenden Auflagen entwickeln werden. Herausgeber, Autoren und Verlage werden vor die Aufgabe gestellt, diesen Wirklichkeiten konzeptionell durch Auswahl der aus ihrer Sicht maßgeblichen Vorschriften und Themen zu begegnen, und damit (Neu-)Justierungen des Begriffs „Wirtschaftsstrafrecht“ vornehmen.