Joussen, Schuldrecht I – Allgemeiner Teil, 4. Auflage, Kohlhammer 2017
Von stud. iur. Sebastian Wobst, Leipzig
Das Lehrbuch „Schuldrecht I – Allgemeiner Teil“ von Jacob Joussen beschäftigt sich mit dem Allgemeinen Teil des 2. Buches des BGB, dem Schuldrecht. Die Einführung beschäftigt sich nur kurz mit dem Wichtigsten wie den Grundprinzipen und dem Begriff des Schuldrechts. Hier wird auf die Vertragsfreiheit nach § 311 Abs. 1 und den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 eingegangen. Das Verbraucherprivatrecht wird ebenfalls kurz angesprochen.
Die nächsten Kapitel erläutern das Entstehen und Erlöschen von Schuldverhältnissen sowie Leistungen und Störungen im Schuldverhältnis. In diesen Kapiteln werden die Grundlagen für das Arbeiten mit dem Schuldrecht erläutert. Auf welche Arten ein Schuldverhältnis zustande kommt, die Einschränkung der Inhaltsfreiheit durch die AGB-Kontrolle und auch die vorvertraglichen Schuldverhältnisse werden bei der Entstehung von Schuldverhältnissen ausführlich besprochen. Bei den Leistungen wird auf die Haupt- und Nebenleistungspflichten eingegangen, ebenso wie diese bestimmt werden und auch die verschiedenen Schuldarten wie Stück- und Gattungsschuld werden erläutert. Weiterhin werden die Modalitäten wie Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung erläutert. Das Kapitel der Störungen im Schuldverhältnis befasst sich mit der Unmöglichkeit nach § 275, der Nichtleistung trotz Möglichkeit, der Schlechtleistung, dem Gläubigerverzug und Störung und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 sowie deren Rechtsfolgen. Das nächste Kapitel gibt einen Überblick darüber wie Schuldverhältnisse erloschen können. Angeführt werden hier die Erfüllung, die Aufrechnung, der Rücktritt und der Widerruf. Diese werden ausführlich behandelt. Als sonstige Erlöschensgründe werden die Hinterlegung, der Erlass, Konfusion und Kündigung angeführt. Diese werden weniger ausführlich besprochen. Diese vier Kapitel bilden mit etwa 300 Seiten einen Großteil des Buches. Sie werden anhand von Beispielen und Schaubildern sehr gut und ausführlich veranschaulicht. Durch diese Kapitel wird ein sehr gutes Fundament für das weitere Arbeiten mit dem Schuldrecht gelegt.
Das folgende Kapitel widmet sich dem Recht des Schadensersatzes. Erörtert werden hier die Verursachung des Schadens als Haftungsgrund und der ersatzfähige Schaden gemäß §§ 249 ff.. Auf etwa 50 Seiten wird ein guter Überblick über das gesamte Gebiet des Schadensersatzes gegeben.
Im letzten Kapitel wird das Thema “Dritte im Schuldverhältnis“ besprochen. Dabei wird auf die unterschiedlichen Formen der Vertragserweiterung bzw. der Vertragsänderung sowie der Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern eingegangen.
Alles in allem ist dieses Buch gerade für Anfänger sehr gut geeignet da es den Allgemeinen Teil des Schuldrechtes sehr gut umfasst und dem Leser ausführlich aber verständlich näherbringt. Für Examenskandidaten wird dieses Buch wohl nichts bieten können. Besonders die letzten Seiten des Buches sind für Studierende interessant da sich diese mit Schemata und Definitionen befassen.