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Rezension Zivilrecht: Arzthaftungsrecht


Steffen / Pauge, Arzthaftungsrecht, 12. Auflage, RWS 2013

Von Rechtsanwalt, FA für Sozialrecht, FA für Bau- und Architektenrecht, Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH öffentliche Verwaltung Mayen, Pirmasens


Dr. Erich Steffen, Vorsitzender Richter am BGH a.D., und Burkhard Pauge, Richter am BGH im arzthaftungsrechtlichen VI. Zivilsenats und Mitherausgeber des bei Nomos erscheinenden Kommentars Gesamtes Medizinrecht, sind zwei echte Kenner der Materie und verfügen beide über langjährige forensische Erfahrung auf dem Gebiet. Ihr Werk Arzthaftungsrecht – Neue Entwicklungsliniender BGH-Rechtsprechung erscheint in bereits 12. Auflage und liefert Informationen aus absolut erster Hand. Die Vorauflage stammt aus 2010, so dass wieder einiges an neuer Rechtsprechung einzuarbeiten war.

Wer das Werk noch nicht kennt, dem sei es kurz vorgestellt. Der Steffen/Pauge ist kein Lehrbuch, kein Kommentar, keine Fallsammlung, kein Leitfaden, sondern schlicht und ergreifend eine reine Rechtsprechungsübersicht. Wer sich also zum aktuellen Stand der Problemkreise des Arzthaftungsrechts informieren möchte, der wird hier bestens versorgt. Das Buch gliedert sich im Grunde nur in zwei Abschnitte. Teil 1 erfasst die Rechtsprechung zum Behandlungsverhältnis zwischen Patient und Arzt/Krankenhaus, Teil 2 trägt die Rechtsprechung zu den Behandlungsfehlern zusammen.

Teil 1 ist untergliedert in Rechtsprechung zu den Grundlagen des Behandlungsvertrags, den Behandlungs- und Haftungsverpflichteten und dem geschützten Personenkreis. Teil 2 erfährt nochmals eine Untergliederung in Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler (mit jeweiligen Unterkategorien), Dokumentationspflichten und verjährungsrechtlichen Problemen. Beweislast und prozessuale Besonderheiten sind gesondert behandelt. Der Aufbau ist ganz einfach und höchst übersichtlich, man findet sich äußerst schnell zurecht und kann sehr gezielt suchen.

Inhaltlich gibt es ausschließlich Rechtsprechung, insbesondere des BGH und der Obergerichte. Das Buch dient daher nicht nur als wertvoller Fundus (es sind viele hundert Urteile ausgewertet), sondern liefert daher dem Ratsuchenden genau das, was er (vor allem in der anwaltlichen oder richterlichen) Praxis braucht: Rechtssicherheit; so entscheiden die Gerichte in dieser und jener Lage zu dieser und jener Rechtsfrage. Da geht die Reise hin, so kann man argumentieren. Das Tolle an dem Buch ist, dass die Urteile von den beiden Autoren thematisch in Kontext gesetzt und geordnet daherkommen und somit die mühsame Suche im Kommentar deutlich reduziert werden kann, obgleich die Kommentarliteratur hierdurch nicht gänzlich ersetzt werden kann. Aber durch die übersichtliche Aufarbeitung findet man doch schnell einen Zugang zur Rechtslage und den Anforderungen, die von der Rechtsprechung gestellt werden. So können auch Fallstricke und Schwächen in der eigenen Argumentationskette oder Lücken im eigenen Sachvortrag aufgedeckt werden. Das passende Urteil hat man zum Zitieren dann auch gleich parat. Die Rechtsprechung ist bis Sommer 2012 eingearbeitet und das neue Patientenrechtegesetz ist ebenfalls schon berücksichtigt. Gerade für den Fachanwalt für Medizinrecht und alle sonst mit dem Arzthaftungsrecht Befassten ein wertvolles Rechtsprechungskompendium, mit dem sich sehr gut arbeiten lässt. Eine klare Empfehlung.

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