Fischer, Strafgesetzbuch, 60. Auflage, C.H. Beck 2013
Von Rechtsreferendar Marcus Heinemann, Dipl.-Verw. (FH), Hamburg
Eine Woche nach Erscheinen des aktuellen Palandt, dem Standardwerk zum Bürgerlichen Gesetzbuch, folgt sogleich der Fischer, eines der Standardwerke zum Strafgesetzbuch, in neuester 60. Auflage mit Stand der Kommentierung vom 1. November 2012; Literatur wurde dabei bis September 2012 ausgewertet und berücksichtigt. Aktualität wird insofern auch bei diesem in jährlichem Rhythmus erscheinenden Werk ganz besonders großgeschrieben, was umso bemerkenswerter ist, da dieser Kommentar ganz allein vom Verfasser ohne Mit- und Zuarbeiter bearbeitet wird.
Für den Rechtsreferendar, jedenfalls demjenigen, der unmittelbar vor der zweiten juristischen Staatsprüfung steht, bedeutet dies – ebenso wie die eingangs genannte zivilrechtliche Kommentarneuerscheinung – allerdings auch einen erheblichen finanziellen Aufwand, kostet der Fischer doch immerhin 82,00 Euro; wie gut, dass beide Werke kurz vor Weihnachten erschienen sind…
Für diesen in jedem Fall gerechtfertigten Preis erhält man laut Programminformation des C. H. Beck-Verlags einen Kurzkommentar, in dem beispielsweise das 45. Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt mit umfangreichen Änderungen der §§ 325 ff. StGB (Umweltstraftaten), die Änderung des § 353b StGB zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht sowie die im besonderen Aufmerksamkeitsfokus stehende Entscheidung des BVerfG zum nunmehr verfassungswidrigen Maßregelvollzug nach § 67 Abs. 4 StGB (vgl. BVerfG, NJW 2012, 1784 ff.) berücksichtigt wurden.
Zudem wurden wieder weit mehr als fünfhundert neue Gerichtsentscheidungen des vergangenen Jahres insbesondere des BVerfG, des BGH und der verschiedenen OLGs eingearbeitet. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa Neuerungen in den Kommentierungen zu §§ 11, 13 und 212 StGB. Ferner wurden in der aktuellen Diskussion besonders hervorgetretene Thematiken mit strafrechtlichem Einschlag aufgegriffen, insbesondere die gewerbliche Selbsttötung nach § 217 StGB-E (vgl. BR-Drucks. 512/12 und dazu bereits die Kommentierung ab S. 1474 ff.) sowie die Beschneidung von Jungen im Kontext der aufsehenerregenden Entscheidung des LG Köln vom 7. Mai 2012, das eine rechtfertigende Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter ablehnte, weil sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche (vgl. LG Köln, NJW 2012, 2128 ff. und die Kommentierung zu § 223 StGB, Rn. 11 und ausführlich ab Rn. 43 ff.).
Für den bisher Fischer-Unkundigen seien auch noch einmal kurze Bemerkungen zum Aufbau erlaubt: Nach Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis sowie Tabelle der Änderungen des StGB seit 1998 folgt eine kurze Einleitung, der sich die einzelnen Kommentierungen anschließen. Diese erfolgen im Einzelnen teils mit vorangestellter Gliederung und sodann zumeist mit tatbestandsmäßig geordneten Erläuterungen. Die Ausführungen sind sinnvoll strukturiert und sprachlich klar gehalten mit gelegentlichen Hervorhebungen und Fundstellen. Jeder konkreten Normkommentierung schließen sich weitere Erläuterungen etwa zu den Begehungsformen des konkreten Strafgesetzes sowie zu Verfahrensaspekten (z. B. Strafantrag) an. Die Literaturauswahl ist für einen Kurzkommentar bisweilen erfreulicherweise sehr ausführlich. Im Anhang finden sich schließlich wieder zahlreiche vor allem praxisrelevante Nebengesetze abgedruckt, gefolgt vom ausführlichen Sachverzeichnis.
Als Fazit kann nur gezogen werden, dass auch die 60. Auflage des vorliegenden Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch wieder vollständig überzeugt, denn die materiellen Probleme des Strafrechts werden einerseits kompakt auf den Punkt gebracht und andererseits mit größtmöglicher Aktualität aufgearbeitet, sodass Studierende, Rechtsreferendare, Wissenschaftler, Richter, Rechtsanwälte und andere Praktiker nicht um dieses Werk herumkommen, wenn es gilt, strafrechtliche Sachverhalte zu begutachten, aufzubereiten und zu entscheiden.