Looschelders, Schuldrecht – Besonderer Teil, 12. Auflage, Vahlen 2017
Von Dipl.-Jur. Marvin Jäschke, Göttingen
Im Schuldrecht gelten die Werke von Prof. Dr. Dirk Looschelders unlängst als solide Standardwerke. Mit der nun schon 12. Auflage erscheint 2017 im Vahlen-Verlag eine neu bearbeitete Auflage des Werks zum Besonderen Teil des Schuldrechts (§§ 433 - 853 BGB). Dabei berücksichtigt das rund 560 Seiten starke Werk den Gesetzes- und Rechtsprechungsstand bis Januar 2017 und erfasst insbes. die umfangreichen Änderungen im Darlehens- (§§ 488 ff.) und Darlehensvermittlungsrecht (§§ 655a ff. BGB), die auf der Translation der Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher beruhen, aber auch die mit § 611a BGB eingeführte Klarstellung und Zementierung der Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff. Ebenfalls berücksichtigt werden auch aktuelle gesetzgeberische Reformvorhaben, etwa in der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
Inhaltlich bietet das Werk mit der Erläuterung der vertraglichen und auch der gesetzlichen Schuldverhältnisse einen umfassenden Überblick über das besondere Schuldrecht. Umfangreichste Schwerpunkte bilden dabei – sicherlich der besonderen Bedeutung in Praxis und Ausbildung geschuldet – das Kaufvertragsrecht (1. Teil, 1. Kap.) und die sonstige außervertragliche Haftung (7. Teil), die jeweils mit mehr als einhundert Seiten bedacht werden. Insbesondere die außervertragliche Haftung wird dabei erfreulich und angemessen detailliert auf etliche Anspruchsgrundlagen „abgeklopft“ und erfasst neben den verschiedenen Haftungstatbeständen des BGB auch spezialgesetzliche (Gefährdungshaftungs-)Tatbestände, etwa die des StVG, des ProdHaftG und des HPflG.
Kritikwürdig erscheint allenfalls die Anordnung einzelner Teilaspekte. Mag etwa die einheitliche Besprechung beider Haftungsregime im Bereich der Tier(halter)haftung noch der Gesetzessystematik einer abgestuften Haftung geschuldet sein, erklärt sich mir nicht, warum die Darstellung der verschuldensunabhängigen Produkthaftung im Rahmen des ProdHaftG en passant mit den Erläuterungen der deliktischen Produzentenhaftung erfolgt, zumal Erstere nach herrschender Meinung doch als Gefährdungshaftung eingeordnet wird. Hier hätte sich möglicherweise eine Besprechung im gesonderten Abschnitt der Gefährdungshaftung angeboten, der bereits (mit anderen spezialgesetzlichen Anspruchsgrundlagen gefüllt) im Werk besteht. Die unklare Trennung zwischen Verschuldens- und diametraler Gefährdungshaftung bleibt aber – wenn überhaupt geführt – die einzige mögliche Kritik an diesem Abschnitt und gibt damit gleichzeitig bereits Auskunft über die überragende Qualität des Werks.
Besonders erwähnenswert erscheint dabei vor allem der (außergewöhnlich) umfassende Fußnotenapparat, eingeschobene Hinweise sowie die am Ende eines Kapitels gebotene Auflistung umfassender Ausbildungs- und Vertiefungsliteratur, die auch ein vertieftes Arbeiten neben dem Werk erlaubt.
Eine schnelle Suche und „Navigation“ ermöglichen zudem die beigefügten Paragraphen-, Entscheidungs- und Sachregister sowie die fortlaufende Randnummerierung, was zum positiven Gesamteindruck des Werks ebenfalls beiträgt.
Ebenfalls positiv fallen auch die fragmentarisch neben den Urteilsfundstellen genannten Besprechungen der Entscheidungen in Ausbildungszeitschriften auf, die dem Studenten so eine aufbereitete Entscheidungslektüre offerieren. Soweit ersichtlich beschränkt sich dies aber (leider) auf vom Autor verfasste Besprechungen. Eine weitere Ausweitung auf sonstige Urteilsbesprechungen wäre natürlich wünschenswert, ihr Fehlen kann den Gesamteindruck des Werks aber nicht wirklich schmälern.
Gleiches gilt letztlich auch für die uneinheitliche Handhabung der Zitierungen amtlicher Sammlungen, die gerade in den neueren bzw. aktualisierten Abschnitten stets Parallelfundstellen enthält, hingegen in „älteren“ Abschnitten auf selbige verzichtet. Indes kann dieser „Mangel“ abseits der Akribie kaum auf-, sowie angesichts der leichten Auffindbarkeit von Parallelfundstellen über die Online-Dienste, auch nicht ins Gewicht fallen.
Vielmehr bietet Looschelders mit seinem Werk „Schuldrecht – Besonderer Teil“ auch in der 12. Auflage ein hervorragendes, solides und durch und durch belastbares Werk zum Studium der verschiedenen Schuldverhältnisse im deutschen Recht, auf das Studenten und Examenskandidaten bauen können.