Burhoff / Grün, Messungen im Straßenverkehr, 4. Auflage, ZAP 2017
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Das Handbuch von Burhoff zu den Messverfahren ergänzt die aus seiner Feder stammenden Titel zum Verkehrsrecht und liegt inzwischen in vierter Auflage vor. Über 800 Seiten sind den inhaltlichen Ausführungen vorbehalten, welchen anschließend noch ein Teil mit Arbeitshilfen folgt, die ebenfalls fast 300 Seiten umfassen. Enthalten sind ein Rechtsprechungslexikon (in alphabetisch sortierten Stichworten) und die Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung in den Bundesländern.
Im Hauptteil findet der Leser drei große Abschnitte vor, wovon der erste (§ 1) den Messverfahren gewidmet ist, der zweite (§ 2) medizinische Aspekte umfasst und der dritte (§ 3) typische Rechtsfragen in Zusammenhang mit gemessenen Verkehrsverstößen beinhaltet.
Im ersten Teil findet man dann ganz klassisch Unterkapitel zum Abstandsmessverfahren und zu den verschiedenen Messsystemen für die Geschwindigkeit, dazu zur Rotlichtüberwachung und zum gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Die einzelnen Kapitel beschreiben verschiedene Messsysteme, Anforderungen und Problempunkte. Bei den Rotlichtverstößen hätte ich mir (wahlweise in § 1 oder § 3) noch Ausführungen zu der Problematik des Auf-/Abrundens gewünscht, wenn die Messanlage auch die zweite Nachkommastelle berücksichtigt und dann ab 1,05 Sekunden auf 1,1 Sekunden aufrundet. Hierzu gibt es bislang kaum Rechtsprechung, aber die neueren Messgeräte arbeiten teilweise mit dieser Genauigkeit. Vielleicht eine Anregung für die Folgeauflage?
Flankiert werden die Ausführungen in § 1 noch von zwei einleitenden allgemeinen Kapiteln, in welchen sich die (technischen) Autoren zu allerlei rechtlichen Schlussfolgerungen hinreißen lassen, die angesichts von § 3 des Buches weder erforderlich, noch vollständig belastbar sind. Für meinen Geschmack sollte das Herausgeberteam in der Folgeauflage darauf achten, dass die Trennung zwischen technischen und rechtlichen Ausführungen wieder klarer vorgenommen wird.
Das Kapitel zu den medizinischen Aspekten gefällt mir nach wie vor am besten, da hier sehr schön der morphologische Bildvergleich beschrieben wird und so der Befürchtung Einhalt geboten wird, es würde sich hier um eine Art Kaffeesatzlese, nur mit Pixeln, handeln. Insbesondere der wichtige Hinweis darauf, dass diese Art der Begutachtung gerade keine Merkmalshäufigkeiten liefern kann (und diese aufgrund des Gutachtenstyps auch gar keine Rolle spielen können), sollte Pflichtlektüre für alle Juristen sein, die sich mit Ordnungswidrigkeiten befassen. Bei der Frage der notwendigen Einhaltung von Warte- und Kontrollzeit bei der Atemalkoholmessung hätte ich mir einen besseren Konnex zwischen den Ausführungen S. 627 f. und S. 725 gewünscht, damit der Leser klar erkennen kann, ob diese Zeiten nun einzuhalten sind und was (technisch / rechtlich) die Folge ist, wenn dies nicht der Fall ist.
Die rechtlichen Ausführungen in § 3 werden von Burhoff gewohnt souverän mit der von ihm bekannten hohen Nachweisdichte geführt. Wie immer würde ich an der einen oder anderen Stelle etwas anders schreiben oder differenzierter behaupten, aber das sind Kleinigkeiten oder Darstellungsvorlieben, die nichts an der hohen Qualität der Ausführungen ändern.
Auch die Neuauflage bietet dem Rechtsanwender viele nützliche Informationen, teilweise auf engem Raum verdichtet, aber dennoch verständlich. Die Verknüpfung zwischen Technik und Recht könnte noch erhöht werden, indem ein einheitliches Randnummernsystem eingeführt und dann in den jeweiligen Unterkapiteln wechselseitig verwiesen wird.