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Rezension: Urheberrecht

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Wandtke (Hrsg.), Urheberrecht, 5. Auflage, DeGruyter 2016

Von cand. jur. Marvin Jäschke, Göttingen



Als eines der wichtigsten Immaterialgüterrechte in der deutschen Jurisprudenz gilt das Urheberrecht, das zwar nicht Pflichtstoff der ersten juristischen Prüfung ist, aber an vielen Universitäten im Schwerpunktbereich gelehrt wird. Diese von europäischer und nationaler Kasuistik durchwobene Rechtsmaterie den Studierenden und jungen Fachanwält/innen zu vermitteln, versucht das vorliegende Lehrbuch zum Urheberrecht, das von Emeritus Dr. Artur-Axel Wandtke herausgeben wird und im De Gruyter-Verlag erschienen ist. Bearbeiter des fast 600 Seiten starken Werks sind dabei neben dem Herausgeber RA’in Dr. Dietz –Polte LL.M., RA Dr. Kauert¸ Prof. Dr. Schunke und RA’in Dr. Wöhrn. Dabei werden in der nun fünften Auflage die – fast zahllos scheinenden – legislativen Vorhaben und Umsetzungen europäischer Richtlinien ebenso berücksichtigt, wie die – teils überraschend voraneilenden – Urteile nationaler und europäischer Gerichte.

Mit seinen 13 Kapiteln ist das Werk dabei – ausgehend vom ersten Kapitel der Einleitung – systematisch gut gegliedert: Mit dem Werkbegriff samt seiner Voraussetzungen und Werkarten sowie der Urheberschaft beschreibt das zweite Kapitel zunächst die Grundvoraussetzungen eines Urheberrechts, bevor das dritte Kapitel die dadurch entstehenden Rechte des Urhebers, namentlich die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungs- sowie sonstigen Verwertungsrechte beleuchtet.

Nach dem vierten Kapitel, das sich mit dem Urhebervertragsrecht der Frage der Übertragbarkeit von Urheberrechten widmet, erfolgen im fünften Kapitel mit den Schrankenbestimmungen die rechtlichen Grenzen und die mögliche Rechtfertigung der Verletzung von Urheberrechten.

Mit Sonderregelungen im Rahmen des Urheberrechtegesetzes, namentlich den Regelungen zu den Verwertungsgesellschaften, den verwandten Schutzrechten sowie dem sonderrechtlichen Schutz von Software und technischen Schutzmaßnahmen, befassen sich die darauf folgenden vier Kapitel, bevor mit dem zehnten Kapitel die Durchsetzbarkeit der Urheberrechte behandelt wird.

Das Nebenstrafrecht des UrhG, die Sonderregelungen und fortwährenden Probleme des Einigungsvertrags von 1990 sowie das internationale Urheber- und Kollisionsrecht bilden dann die abschließenden Kapitel des Werks.

Unabhängig vom jeweiligen Bearbeiter versteht sich das Werk, die abstrakte Rechtsmaterie in verständlicher und klarer Sprache zu vermitteln; unterstützend wirken dabei immer wieder eingeworfenen Wiederholungsfragen, die eine Selbstkontrolle und das nochmalige Studium der angegebenen Randnummern ermöglichen.

Den jeweiligen Lernprozess unterstützend wirken ebenfalls die 26 im Werk enthaltenen Kurzfälle, die den Leser ab dem dritten Kapitel – den Rechten des Urhebers – gelegentlich geboten werden. Sie dienen dabei oftmals als Problemaufriss und ermöglichen so ein problemorientiertes Lernen; leider bleibt offen, warum derartige Kurzfälle nicht etwa auch iRd Werkbegriffs angeboten werden, um den Leser für die oft sehr fein differenzierten Abwägungen der Rechtsprechung weiter zu sensibilisieren.

Hilfreich für die wissenschaftliche Arbeit mit dem Werk ist dabei neben einer umfangreichen Literaturliste samt Zitierungen und dem vollumfassenden Sachregister die dem Anhang neu hinzugefügte Auflistung signifikanter höchstrichterlicher Entscheidungen. Solche sind mit ihrem einschlägigen Entscheidungsnamen samt einfach zugänglicher Zeitschriftenfundstellen in GRUR, NJW und ZUM den jeweiligen Paragraphen des UrhG zugeordnet. So bietet sich dem Leser ein mehr als 20 Seiten starkes Register, dass ihm eine praxisorientierte Auslegung an den bedeutendsten Entscheidungen ermöglicht.


Das „Urheberrecht“ von em. Dr. Wandtke (Hrsg.) ist die umfangreiche Umsetzung eines praxisorientierten Lehrbuchs; mit ihm gelingt auch das Studium der rechtsprechungsgeprägten Materie des Urheberrechts. Mit umfangreichen Zitierungen und dem „Entscheidungsregister“ bietet es fundierte Unterstützung auch für die vertiefende wissenschaftliche Arbeit.

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