Quantcast
Channel: Die Rezensenten
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2717

Rezension: SGG

$
0
0

Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 11. Auflage, C. H. Beck 2014

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken



Der Praxiskommentar SGG von Meyer-Ladewig/Keller/Leiterer ist mittlerweile in der 11. Auflage erschienen. Das Werk umfasst 586 Seiten und ist zum Preis vom 89,00 € zu erwerben.

Der Kommentar beinhaltet die aktuelle Rechtsprechung, welche – wie in den Vorauflagen auch – nicht in den Fußnoten abgedruckt, sondern in den Kommentar eingearbeitet ist, was das Arbeiten mit dem Kommentar einfach und angenehm macht. Das Buch berücksichtigt die bis Juni 2014 abgeschlossenen Gesetzesänderungen, die insbesondere in der Förderung der Mediation und der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sowie der Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik liegen. Zudem beinhaltet die Kommentierung die Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Änderungen des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts; schließlich wurden in das Werk das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sowie das BUK-Neuorganisationsgesetz eingearbeitet.

Die Änderungen, die im Zusammenhang mit dem BUK-NOG aufgenommen wurden, dienen einerseits der Klarstellung gesetzlicher Regelungen, zum anderen handelt es sich um maßvolle Korrekturen, für die ein Bedürfnis der gerichtlichen Praxis bestand, wie beispielsweise § 56a SGG, der wörtlich der Vorschrift des § 44a VwGO entspricht. Diese Vorschrift wurde vor Einarbeitung des § 56a SGG für das sozialgerichtliche Verfahren entsprechend angewandt. Die Neufassung des § 101 Abs. 1 Satz 2 SGG beinhaltet die schriftliche Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlages. Die Vorschrift entspricht dem Vorbild des § 106 Satz 2 VwGO. Erweitert wurde auch § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG, womit diese Abänderung die Vorschrift des § 929 Abs. 2 ZPO von der Verweisung ausnimmt.

Eingearbeitet in das Werk ist im übrigen § 110a SGG, nämlich die Übertragung der Verhandlung in Bild und Ton, womit nunmehr insbesondere der Anwaltschaft Gelegenheit geboten wird, an gerichtlichen Verfahren ohne Reisetätigkeit teilzunehmen.

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ist in § 202 SGG berücksichtigt. Hier werden neben den Vorschriften der §§ 278 Abs. 5 und § 278a ZPO auch die Vorschriften der §§ 198, 200 und 201 GVG kommentiert, die den Entschädigungsanspruch eines Verfahrensbeteiligten regeln.

Im Rahmen der Änderungen zu § 73a SGG (Prozesskostenhilfe) schließlich folgen auch Erläuterungen zu der außergerichtlichen Beratungshilfe.

Sehr ausführlich und gelungen ist die Kommentierung zu § 86b SGG (einstweiliger Rechtsschutz), die auf den Seiten 645 – 685 erfolgt. Gut dargestellt werden im Übrigen im Rahmen des § 193 SGG (Entscheidung über Kostenerstattung) die einzelnen Gebühren nach den neuen RVG.

Wie die Vorauflagen auch, stellt der Kommentar ein unverzichtbares Arbeitsmittel für Richter der Sozialgerichtsbarkeit, für die Anwaltschaft sowie für Sozialbehörden und Sozialversicherungsträger dar. Hervorzuheben ist, dass über das gesamte Werk hinweg die aktuelle Rechtsprechung und weitergehende Literaturhinweise eingearbeitet sind, womit die Kommentierung im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis uneingeschränkt empfohlen wird.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 2717