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Rezension: Das verkehrsrechtliche Mandat Band 4: Versicherungsrecht

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Van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat Band 4: Versicherungsrecht, 3. Auflage, Anwaltverlag 2016

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt



Vollkommen zutreffend heißt es in dem Vorwort von van Bühren, dass das Versicherungsrecht ein wichtiger Teil des Verkehrsrechts ist und bei der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Mandaten entsprechende Kenntnisse gefordert sind. Das resultiert schon aus dem Umstand, dass die meisten Mandanten rechtsschutzversichert sind und sich der Anwalt mit den Rechtsschutzbedingungen daher zwingend auskennen sollte. Auf dem Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht gehört das Versicherungsrecht zum Prüfungsstoff, nicht nur im Rahmen des Lehrgangs, sondern bei Antragstellung bei der Kammer müssen bzw. können auch aus diesem Rechtsgebiet fünf Fälle nachgewiesen werden.

Grund genug für den AnwaltVerlag in seiner Reihe „Das verkehrsrechtliche Mandat“ auch das Versicherungsrecht zu behandeln. Der Autor van Bühren ist, das kann man ruhig so schreiben, eine Ikone auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und durch zahlreiche Veröffentlichungen bekannt. Der AnwaltVerlag konnte hier einen echten Experten für die Bearbeitung dieses Rechtsgebiets gewinnen.

Da die Vorauflage aus dem Jahr 2010 resultiert, also kurz nach der VVG-Reform, war eine Neuauflage nunmehr unabdingbar. In vieler Hinsicht kann die Rechtsprechung zu den verkehrsversicherungsrechtlichen Aspekten – z.B. Regress des KH-Versicherers – zwischenzeitlich durchaus als gefestigt angesehen werden. Die Darstellung der Quotenbildung bei der groben Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder der Regress beim eigenen VN stellt dann auch, wie sich dem Vorwort entnehmen lässt, einen Schwerpunkt der Neuauflage dar.

Vom Umfang wirkt das Werk schlank. Gut 380 Seiten umfasst es gleichwohl. Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis zeigt, dass in den insgesamt 14 Kapiteln alle relevanten Themen bearbeitet werden (z.B. Mandatsbearbeitung, Teil-/Vollkaskoversicherung, Fahrerschutzversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung). Die Darstellung beginnt mit der Übernahme des Mandats und endet mit dem Kapitel zur Rechtsschutzversicherung. Gut finde ich, dass im Anhang Gesetzestexte und Versicherungsbedingungen gleich abgedruckt worden sind. Das ermöglicht die Arbeit mit dem Buch auch von unterwegs, ohne dass es der Mitnahme von Gesetzestexten bedürfte.

Bei der Übernahme des Mandats, also dem ersten Kapitel, gibt der Autor allgemeine Tipps zur Bearbeitung des Mandats, etwa zur Unfallregulierung und den Anwaltskosten. Kern des Werks ist aber klar die Darstellung des Versicherungsrechts mit Bezug zum Verkehrsrecht, die im zweiten Kapitel mit der Darstellung des Kraftfahrt-Versicherungsvertrages beginnt. Hier geht es dann um Grundlagen, z.B. den Quellen des Versicherungsvertrages von VVG bis zu den AKB und vom Vertragsschluss bis zum  Rolle des Versicherungsmaklers. Es handelt sich also teilweise auch um für das Versicherungsrecht allgemein gültige Aussagen.

Die Darstellung der jeweiligen Kapitel ist zwar durchaus kurz, dafür aber sehr prägnant. Van Bühren gelingt es ganz hervorragend die Dinge auf den Punkt zu bringen, ohne unnötig lange Ausführungen zu machen. Das hat mir außerordentlich gut gefallen. Besonders hervorheben möchte ich noch die ausgewählte Rechtsprechung zur Quotenbildung des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (§ 3 Rn 183 ff.). Van Bühren stellt hier typische Unfallkonstellationen (z.B. Übermüdung am Steuer, § 3 Rn. 198 ff.) und deren Bewertung im Hinblick auf die Quote durch die Rechtsprechung dar. Dies hilft schnell bei der Entscheidungsfindung bei der eigenen Mandatsbearbeitung und kann als Quelle zur Aufklärung des Mandanten herangezogen werden, wenn es beispielsweise um die Erfolgsaussichten einer Klage geht. 


Insgesamt ein rundum gelungenes Werk, auf das ich sehr gerne zurückgreife. Zweifelsfrei eine Bereicherung für jede verkehrsrechtliche Bibliothek. 

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