Kühn / von Wedelstädt (Hrsg.), Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 21. Auflage, Schäffer-Poeschel 2015
Von RA Thorsten Franke-Roericht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, Frankfurt am Main
Der ursprünglich von RA StB WP Dr. Rolf Kühn (†) begründete Kommentar zur Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung (FGO) wird seit der 18. Auflage (2004) von Alexander von Wedelstädt, Abteilungsdirektor a.D., zuletzt Gruppen- bzw. Referatsleiter OFD Düsseldorf, jetzt OFD NRW, herausgegeben. Nun liegt die 21. Auflage mit Rechtsstand 1. Januar 2015 vor.
Ziel, Konzeption und Gliederung: Als Praktikerkommentar zum steuerlichen Verfahrensrecht folgt auch die Neuauflage dem „Ziel, an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtet schnell und rechtssicher Rat und Lösung auf den Gebieten der Abgabenordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Finanzverwaltungsgesetzes zu geben“ (Vorwort zur 21. Auflage, V). Unter „Praktikerkommentar“ ist hier zweierlei zu verstehen: zum einen stammt der Kreis der Bearbeiter aus der Praxis (wenngleich einzelne Autoren auch über Lehraufträge verfügen), zum anderen sind Zielgruppe des Kommentars Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (u.a.). Die Kommentierungen orientieren sich vorwiegend an der Sicht der Rechtsprechung sowie der Verwaltung. Dies ist auch der personellen Zusammensetzung des Werks geschuldet, die maßgeblich der Finanzgerichtsbarkeit und der Finanzverwaltung zuzurechnen ist. Die Besonderheit des Kommentars: Über das Verfahrensrecht hinaus bietet das Werk – in einem Band – auch eine Kommentierung des Steuerstrafrechts und des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG). Insgesamt betrachtet dürfte eine solche Konzeption am Markt einmalig sein, denn manche Werke bieten lediglich eine Kommentierung der AO bzw. der FGO / des FVG (vgl. z.B. Koenig, AO, Kommentar, 3. Auflage, C.H. Beck 2014; Gräber, FGO, Kommentar, 8. Auflage, C.H. Beck 2015), andere klammern teilweise das Steuerstrafrecht aus (vgl. z.B. Tipke/Kruse, AO/FGO, Loseblatt, Otto Schmidt) bzw. bieten keine zusammenfassende Darstellung der Gebiete in einem Band. Die Gliederung ist systembedingt weitgehend vorgegeben. Bei umfangreicheren Kommentierungen folgen nach dem Abdruck der jeweiligen Norm eine Inhaltsübersicht, ein Verzeichnis des Schrifttums sowie Vorbemerkungen (vgl. z.B. zu §§ 130-132 AO, S. 361 ff.; zu §§ 385-412 AO, S. 1028) bzw. „Allgemeines“ und/oder Ausführungen zur „Bedeutung der Vorschrift“. Im Anhang des Kommentars sind noch ein Auszug des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO), das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG) und die Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) abgedruckt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis (über 40 Seiten) rundet das Werk ab. Mit nun 1.556 Seiten ist der Kühn / von Wedelstädt gegenüber der Vorauflage um rund 80 Seiten gewachsen.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Überarbeitungen (vgl. Vorwort, a.a.O.): Neben der Einbindung neuer Rechtsprechung (Entscheidungen des EuGH, BVerfG, BFH und der FG sowie – soweit erforderlich – des BGH und des BVerwG), Verwaltungsanweisungen und Literaturmeinungen werden zahlreiche Änderungen berücksichtigt, die im Wesentlichen folgenden Bereichen zuzuordnen sind: 1. dem verstärkten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der EU (z.B. durch das Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 21.7.2012, BGBl. I 2012, 1566, oder durch das Gesetz zur oder das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013, BGBl. I 2013, 1809), 2. den Regelungen der steuerbegünstigen Zwecke (z.B. durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.2013, BGBl. I 2013, 556), 3. den Regelungen über die strafbefreiende Selbstanzeige (durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2415) sowie 4. weiteren Bereichen, z.B. bei den Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz (“Jahressteuergesetz 2015“) vom 22.12.2014, BGBl. I 2014, 2417, oder den Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (Gesetz vom 10.10.2013, BGBl. I 2013, 3786).
Ausgewähltes zu den Kommentierungen: 1.: Das steuerliche Verfahrensrecht wird in den nächsten Jahren noch tiefgreifender durch die Dimensionen elektronischer Kommunikation und IT-gestützter Datenverarbeitungs- und Risikomanagementsysteme verändert werden. De lege lata hat der Gesetzgeber mit § 87a AO bereits „die Grundnorm für die Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Finanzbehörden“ geschaffen (Bearbeiter Dr. Klaus J. Wagner, Vorsitzender Richter am FG Düsseldorf). Die Kommentierung von Wagner fasst die Bedeutung, den Anwendungsbereich und die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm prägnant zusammen, arbeitet zweifelhafte Punkte heraus (z.B. die Frage nach einer allgemeinen Zugangsöffnung für Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind, Rz. 4) und setzt sich zudem kritisch mit der Verwaltungsauffassung auseinander (z.B. mit der in AEAO zu § 87a AO Nr. 1 “statuierten“ Differenzierung zwischen Privatpersonen und Personen mit selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit, Rz. 3). Ausblick: Seit kurzem liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ auf dem Tisch (vom 9.12.2015). Die darin vorgeschlagenen Änderungen werden in mehrfacher Hinsicht – z.B. im Bereich der Haftung, des Korrekturrechts oder des Datenschutzes – zu Diskussionen führen. 2.: An zahlreichen Stellen werden über die allgemeinen Kommentierungen hinaus besondere Einzelfälle hervorgehoben, so beispielsweise im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. § 110 AO Rz. 14 ff.) oder in den Vorbemerkungen zu § 135 FGO zur Höhe des Streitwerts in finanzgerichtlichen Verfahren (Streitwert-ABC; Vor § 135 FGO Rz. 95 ff.). 3.: Etwas differenzierter muss m.E. die Kommentierung zum Steuerstrafrecht (§§ 369-412 AO; etwas mehr als 100 Seiten) betrachtet werden. Zwar ist es, wie eingangs unter dem Punkt „Ziel, Konzeption und Gliederung“ angedeutet, für Steuerpraktiker interessant, dass auch dieses Themenfeld bearbeitet wird. Die Komplexität und Vielgestaltigkeit von Steuerstrafrechtsfällen bzw. steuerstrafrechtlicher Verfolgung und Verteidigung erfordern indes, neben dem Kühn / von Wedelstädt ein eigenständiges Werk zum Steuerstrafrecht heranzuziehen. Auf der anderen Seite ist zuzugestehen, dass im Rahmen des breit angelegten Konzepts (AO/FGO/FVG) ohnehin keine umfassende Kommentierung des Steuerstrafrechts erfolgen kann.
Fazit: Der ursprünglich von RA StB WP Dr. Rolf Kühnbegründete Kommentar zur AO/FGO, der seit der 18. Auflage (2004) von Alexander von Wedelstädt herausgegeben wird, ist ein seit vielen Jahren etabliertes und bewährtes Werk zum steuerlichen Verfahrensrecht. Es bietet – zusammengefasst in einem Band – auch eine Kommentierung des Steuerstrafrechts und des Finanzverwaltungsgesetzes. Insgesamt betrachtet dürfte eine solche Konzeption am Markt einmalig sein. Als Werk „von Praktikern für Praktiker“ ist es ein verlässlicher Ratgeber für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere mit der steuerlichen Praxis befasste Berufsgruppen.