Detterbeck, Öffentliches Recht, 10. Auflage, Vahlen 2015
Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Kreuztal
Die Lehrbücher des Marburger Jura-Professors und Richters am hessischen Staatsgerichtshof Steffen Detterbeckzum Öffentlichen Recht und Verwaltungsrecht haben sich über die letzten Jahre als absolute Standardwerke auf diesen Rechtsgebieten entwickelt. Sein Werk zum Öffentlichen Recht, umfassend eine einführende Darstellung der Gebiete des Staats-, Verwaltungs- und Europarechts auf über 700 Seiten, erscheint in der mittlerweile 10. Auflage.
Der Schwerpunkt der Darstellungen liegt klar im deutschen Staats- und Verwaltungsrecht. Die Ausführungen zum Europarecht sind verhältnismäßig kurz und rudimentär gehalten und dienen primär der Vollständigkeit der Darstellung. Neben Ausführungen sowohl zum materiellen Recht in den jeweiligen Rechtsgebieten als auch dem entsprechenden Prozessrecht gibt das Buch dem Leser auch noch zehn umfangreiche Übungsfälle an die Hand, anhand derer die Anwendung des Gelernten auf die Fallbearbeitung geübt werden kann. Diesen Fällen gelingt es dabei insbesondere, das Verständnis für die Verzahnung der dargestellten Rechtsgebiete untereinander zu schärfen.
Das Werk ist in drei große Teile gegliedert. Der erste Teil befasst sich mit dem Staatsrecht. Hier stellt der Autor im ersten Abschnitt zunächst die grundlegenden Prinzipien des deutschen Staates dar. Daran schließt sich eine Betrachtung der wichtigsten Staatsorgane mit ihren Aufgaben und Kompetenzen im Staatsapparat an. Schließlich folgt eine Darstellung der drei Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative. Im nächsten Abschnitt folgen Ausführungen zu den Grundrechten. Dabei stellt der Autor als erstes die allgemeinen Grundprinzipen der Grundrechtslehre und den klassischen Prüfungsaufbau vor, bevor er dann auf alle Grundrechte einzeln, systematisch geordnet nach ihrer Stellung im Grundgesetz, eingeht. Der Umfang der Darstellung richtet sich stark nach der tatsächlichen Relevanz für die juristische Ausbildung. Neben relativ knappen Ausführungen zu weniger prüfungs- und praxisrelevanten Grundrechten gibt es sehr tiefgehende und intensive Darstellungen zu den Prüfungsklassikern wie z. B. Art. 12 I GG oder Art. 14 GG. Diese werden flankiert durch ausführliche Prüfungsschemata. Hieran schließt sich zum Abschluss des ersten großen Teils eine Darstellung der Verfassungsgerichtsbarkeit an. Dabei werden insbesondere die Verfahrensarten vorgestellt. Den Schwerpunkt bildet hier entsprechend der praktischen (Prüfungs-) Relevanz die Verfassungsbeschwerde.
Im zweiten Teil befasst der Autor sich mit dem deutschen Verwaltungsrecht. Zunächst geht er hier im ersten Kapitel auf die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts ein. Einen Schwerpunkt hierbei bilden die Figuren des Ermessens, des Beurteilungsspielraums und des unbestimmten Rechtsbegriffs. Danach stellt er die Handlungsformen der Verwaltung vor. Hauptpunkt dieser Ausführungen ist der Verwaltungsakt mit all seinen Facetten. Im zweiten Kapitel wird das Verwaltungsprozessrecht mit seinen Klagearten und den besonderen Formen des Rechtsschutzes dargestellt, bevor im dritten Kapitel ausführlich das Staatshaftungsrecht mit seinen verschiedenen Haftungsinstituten vorgestellt wird.
Im dritten Teil wird dann noch das Rechtsgebiet des Europarechts behandelt. Als Einführung stellt der Autor hier die EU mit ihren Organen und Institutionen vor, bevor er auf die Rechtsquellen des Europarechts eingeht. Nach einem sehr kurzen Hinweis auf die europäischen Grundrechte werden die europäischen Grundfreiheiten ausführlich dargestellt. Daran schließt sich auch hier ein Kapitel zu der Haftung der EU an. Sodann folgen Ausführungen zum europäischen Rechtsschutz durch den EuGH. Den Abschluss der Darstellung bildet ein Kapitel über das Verhältnis von nationalem und europäischem Recht zueinander.
Den vierten und letzten Teil bilden zehn Fälle aus den drei behandelten Rechtsgebieten. Diese haben einen Bearbeitungsumfang von drei bis fünf Stunden und weisen einen mittleren bis hohen Schwierigkeitsgrad auf. Sie verknüpfen die zuvor behandelten Themenbereiche miteinander und thematisieren besondere Einzelprobleme. Sie zeichnen sich durch sehr ausführliche Musterlösungen aus.
In der Gesamtschau lässt sich das Buch als sehr gutes Einführungswerk für den Bereich des öffentlichen Rechts beurteilen. Es gelingt dem Autor, die sehr umfassende Materie an den richtigen Stellen in der gebotenen Kürze darzustellen, um die Standardprobleme der juristischen Klausuren dafür umso ausführlicher zu behandeln. Dass bei der gegebenen Seitenzahl die Ausführungen in ihrer Tiefe hinter denen eines nur eines dieser Rechtsgebiete behandelnden Werkes zurück bleiben müssen, liegt auf der Hand, tut der Qualität aber keinen Abbruch. Das Buch zeichnet sich insbesondere durch seine sehr gelungene Systematisierung und gute Lesbarkeit aus. Es kann deshalb Studierenden, besonders in den unteren Semestern, die zum ersten Mal mit dem öffentlichen Recht in Berührung kommen, uneingeschränkt empfohlen werden.