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Rezension Zivilrecht: WEG

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Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz Kommentar, 13.Auflage, C.H. Beck 2015

Von RA Daniel Jansen, Köln



Der nunmehr in 13. Auflage erschienene Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz setzt die Tradition dieses souveränen Werks als brillante Unterstützung des Praktikers fort. Zunächst fällt angenehm auf, dass dem Kommentar der Gesetzestext zusammenhängend vorangestellt ist. Dieser Service wird nicht von jedem WEG-Kommentar geleistet. Dadurch wird das Arbeiten mit dem bloßen Gesetzestext erheblich erleichtert, da umfangreiches Blättern in dem Werk in diesem Zusammenhang entfällt.

Die Kommentierung der einzelnen Paragraphen erfolgt bestens strukturiert mit gelungener Schwerpunktsetzung. Sie beginnt stets mit einer Übersicht, die einen zügigen Zugriff auf diejenigen Stellen in dem Text ermöglicht, die für den Nutzer gerade von Bedeutung sind sowie den Stichpunkten Normzweck und Überblick. Dadurch erhält auch der Praktiker, dessen Alltag nicht das Wohnungseigentumsrecht ist, das Werkzeug zum Verständnis der Vorschriften prägnant zusammengefasst an die Hand, bevor es anschließend in die Tiefen der Kommentierung geht.

Das Werk greift – was mittlerweile in guten Kommentaren Standard ist – ebenfalls auf die drucktechnische Hervorhebung wesentlicher Stichworte zurück, die eine rasche Orientierung in den umfangreichen Texten ermöglicht.

Der Kommentar glänzt insbesondere auch an den Schnittstellen zu angrenzenden Rechtsgebieten wie z.B. dem Bauträgerrecht. Der Bauträgervertrag führt den Erwerber in aller Regel in eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit etlichen teilweise sehr komplexen Problemkreisen. So kann dem einzelnen Erwerber beispielsweise durch entsprechende Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit genommen werden, Ansprüche bzgl. des Gemeinschaftseigentums gegen den Bauträger autonom durchzusetzen. Die hier angesprochene Möglichkeit, die Durchsetzung solcher Rechte „an sich zu ziehen“ ist ein scharfes Schwert. Das vorliegende Werk setzt sich mit diesem Thema ausführlich und sehr gut durchdacht auseinander. So werden die Unterschiede zwischen den sogenannten geborenen und gekorenen Ausübungsbefugnissen einleuchtend herausgearbeitet und die praktisch äußerst bedeutsamen Auswirkungen verständlich voneinander abgegrenzt.

Hervorzuheben ist dabei auch die prägnante Auseinandersetzung mit verschiedenen Rechtsansichten. So wird beispielsweise unter § 10 [Rn 127 ff.] zu dem wichtigen Verhältnis von Wohnungseigentümergemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft zunächst das Problem dargestellt, der Diskussionsstand wiedergegeben und eine eigene Stellungnahme des Bearbeiters angefügt. Dies ist besonders für den Praktiker von erheblichem Nutzen, dem auf diese Weise nicht nur die Bedeutung der Fragestellung aufbereitet wird, sondern gleichzeitig reichlich Argumentationsmaterial an die Hand gegeben wird.

Wie in sehr guten Kommentaren üblich wird stets die aktuelle ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung erläuternd in Bezug genommen. Der Nutzer behält auf diese Weise neben den Rechtsansichten des Autorenteams, die jede Menge hervorragender Argumentationsstützen insbesondere für Richter und Rechtsanwälte bieten, fortlaufend den Überblick, ob und in welchem Umfang die Rechtsprechung sich zu den einzelnen Fragestellung geäußert hat.

Der hier vorgelegte Kommentar ist für den Praktiker ein ausgezeichneter Begleiter. Auf diesen zurückgreifen zu können, verbessern die Chancen für den forensisch tätigen Rechtsanwalt, einen Prozess erfolgreich zu gestalten, deutlich.



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