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Rezension Öffentliches Recht: BJagdG

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Schuck, Bundesjagdgesetz - Kommentar, 2. Auflage, Vahlen 2015

Von Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



Aufgrund der Novellierung einiger Landesjagdgesetze in der jüngeren Vergangenheit und den momentan geplanten Novellierungen anderer Landesjagdgesetze rückt die aktuelle Weiterentwicklung von Jagdrecht und -ausübung momentan so sehr in das Interesse der von dieser Entwicklung am unmittelbarsten betroffenen Jäger und Grundeigentümer wie wohl noch nie in der Geschichte des Jagdrechtes der Bundesrepublik überhaupt. Erfreulich ist es daher, dass Marcus Schuck – Rechtsanwalt in Koblenz, Kreisjagdmeister des Landkreises Mayen-Koblenz und Schatzmeister des Vereins „Deutscher Jagdrechtstag e.V.“ – nun in der zweiten Auflage den von ihm 2010 erstmals herausgegebenen Kommentar zum Bundesjagdgesetz umfassend auf den aktuellen Stand gebracht und erweitert hat.

Hierbei greift er auf das bewährte Autorenteam der 1. Auflage Dr. Jürgen Ellenberger– Vors. Richter am Bundesgerichtshof und Präsident des LJV Hessen –, Barbara Frank– Rechtsanwältin in München –, Markus Koch– Regierungsdirektor in Dresden und Lehrbeauftragter an der TU Dresden –, Dr. Benjamin Munte– Rechtsanwalt in Wolfsburg, Lehrbeauftragter der Ostfalia-Hochschule und stellv. Vorsitzender des Vereins „Deutscher Jagdrechtstag e.V.“ –, Dr. Rudolf Schneider– Veterinärdirektor in Koblenz und Vorsitzender des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. –, Matthias Seibel– Rechtsanwalt in Koblenz –, Justizrat Hans-Joachim Stamp– Rechtsanwalt in Koblenz –, Adolf Tausch– Direktor des Amtsgerichts a.D., ehemaliger Vizepräsident des LJV Hessen und dortiges Ehrenmitglied – und Gert Welp– Rechtsanwalt in Neustadt-Glewe, Abgeordneter für die neuen Bundesländer in der Arbeitsgruppe „Änderung des BJagdG im DJV“ in 2006 und bis 2007 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Recht- und Satzungsfragen/Justitiar des LJV Mecklenburg-Vorpommern – zurück.

Unter anderem finden in der Neuauflage der neue § 6a BJagdG und mit ihm die Anpassungen des Bundesjagdgesetzes, die der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften geschuldet sind und welche Einfluss auf die Gestaltung der Jagdbezirke und des Wildschadensersatzes nehmen, ebenso Berücksichtigung wie die Weiterentwicklung der Rechtsprechung seit der Vorauflage – hier insbesondere zu Abrundungsproblemen bei der Gestaltung von Jagdbezirken (§ 5 BJagdG) und zum Wildschadensrecht (§§ 26 ff. BJagdG). Ebenso sind die Änderungen in Nebengesetzen, wie zum Beispiel im Tierschutz- und Tierseuchengesetz oder die Vorschriften zum Lebensmittel- und Fleischhygienerecht, und ausführlicher als in der ersten Auflage die jagdbezogenen waffenrechtlichen Vorschriften kommentiert – diesbezüglich insbesondere die Rechtsprechung zur Zuverlässigkeit und zur Aufbewahrung von Waffen sowie weitergehende Haftungsfragen unter besonderer Berücksichtigung von Verkehrssicherungspflichten bei Gesellschaftsjagden und betreffend des Straßenverkehrs. Die Kommentierung weist auf Abweichungen im Bereich landesrechtlicher Regelungen hin, z. B. bei den Fütterungs- und Schonzeitenregelungen. Sofern sich Besonderheiten ergeben, sind die Landesvorschriften an der einschlägigen Stelle nicht nur zitiert, sondern ausführlich behandelt.

Layout, Inhalts-, Abkürzungs- sowie Sachverzeichnis des knapp 760 Seiten umfassenden Werkes  sowie dessen reichhaltiger Fundus an weiterführender Literatur und Rechtsprechung lassen keine Wünsche offen. Wichtiges ist im Fließtext durch Fettdruck hervorgehoben, so dass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Weiter erleichtern zahlreiche Querverweisungen im Werk das Auffinden aller sachverwandten Regelungen und weiterführenden Kommentierungen.

Fazit: Für Behörden, Gerichte und Rechtsanwälte stellt der Kommentar erstklassiges Handwerkzeug bei der Arbeit mit dem und am Jagdrecht dar. Die Kommentierungen zu den einzelnen Paragraphen sind so übersichtlich und gut verständlich, dass aber auch Einsteiger, die nicht auf die Materie spezialisiert sind, und juristische Laien einen hervorragenden Überblick bekommen. Der Kommentar kann daher jedem vom Jagdrecht Betroffenen uneingeschränkt empfohlen werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich des sich verändernden Jagdrechtes und der damit einhergehenden Veränderung der Jagdausübung kann es nur wünschenswert sein, dass sich jeder mündige Jäger auch über solch lesenswerte Fachpublikationen informiert hält.



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