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Rezension Öffentliches Recht: Jagdrecht in Niedersachsen

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Rose, Jagdrecht Niedersachsen, 33. Auflage, Kohlhammer 2015

Von RA Malte Schneider, Helmstedt



Bei dem nunmehr bereits in der 33.Auflage vorliegenden Kommentar zum Niedersächsischen Jagdrecht von Dr. Heinz Rose handelt es sich nicht nur um einen Klassiker des jagdrechtlich beratenden Anwalts, sondern auch – nach hiesiger Kenntnis – um die Standardausbildungsliteratur für niedersächsische Jungjäger. Schon aus diesem breiten Anwendungsspektrum lässt sich der hohe praktische Stellenwert des Werkes erkennen.

Der Kommentar behandelt dabei alle Vorschriften, deren Kenntnis für den Jagdbetrieb sowie für die Verwaltungspraxis erforderlich ist. Dabei muss der Autor den Anforderungen von Lehre und Praxis dergestalt Rechnung tragen, dass die ausdrückliche Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen, wissenschaftlichen Vertiefungen sowie Literatur- und Rechtssprechungshinweise auf das Wesentliche reduziert werden. Das mag für eine komplexe jagdrechtliche Auseinandersetzung nachteilig sein, für den ganz überwiegenden jagdrechtlichen „Alltagsgebrauch“ aber deutlich vorteilhaft. Aus der Reduzierung auf das Wesentliche folgt darüber hinaus auch das hosentaschenfreundliche Format, welches bei juristischer Fachliteratur alles andere als üblich ist.

Ein Schwerpunkt der Kommentierung in der 33.Auflage liegt auf dem Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften vom 29. Mai 2013, der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen. Dabei handelt es sich um die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte entschieden, „dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Grundstück zu dulden, für den Eigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung“ darstelle. Durch den § 6a BJagdG und § 292 III StGB wird das Urteil in nationales Recht umgesetzt.

Der Autor setzt sich kritisch mit dem Urteil des EGMR und der Umsetzung in nationales Recht auseinander. Es bleibt für die jagdrechtliche Beratungspraxis abzuwarten, ob die gesetzliche Neuregelung Grundstückseigentümer in nennenswerter Zahl dazu bewegen wird, ihr Grundstück aus ethischen Gründen befrieden zu wollen und die Jagd auf ihrem Grundstück damit zu unterbinden.

Auch die aus der Befriedung aus ethischen Gründen resultierenden Folgen erläutert der Autor durchaus kritisch, wie etwa den Ausschluss des Ersatzanspruches für Wildschäden auf den befriedeten Flächen.

Die oben angesprochene „Reduzierung aufs Wesentliche“ ohne Vielzahl von Fundstellen und Querverweise führen dabei auch bei längeren Textpassagen zu einer angenehmen Lesbarkeit des Werkes. Dies wiederrum führt dazu, dass das Werk auch für juristische Laien durchaus verständlich ist und dadurch natürlich zu einem breiten Anwenderspektrum führt. Dieser Spagat der unterschiedlichen Empfängerhorizonte gelingt dem Autor außerordentlich gut.

Das Werk wird daher hier als klare Kaufempfehlung gesehen, sowohl für den Praktiker auf dem Gebiet des Jagdrechts und für den Jagdpächter bis hin zum Jungjägeraspiranten.



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