Bunte, AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen, 4. Auflage, C.H. Beck 2015
Von David Eckner, LL.M. (King’s College London)
Der „Bunte“ gehört unter den zahlreichen Bänden der Reihe „Gelbe Erläuterungsbücher“ des C.H. Beck Verlags zweifelsohne zu einem der echten Klassiker. Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, emeritierter Professor für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität der Bundeswehr in Hamburg, Richter am Hanseatischen OLG a.D. sowie Of-Counsel der Kanzlei Allen & Overy, legt mit der vierten Auflage seiner Kommentierung der AGB-Banken, AGB-Sparkassen und den Sonderbedingungen eine brandaktuelle wie lesenswerte Erläuterung vor, die – neben ihrer wissenschaftlichen Tiefe – eine besondere praktische Bedeutung aufweist. Die rund achterhundert Seiten starke Kommentierung aus der alleinigen Feder des Herausgebers hat den Stand von September 2014, erfasst damit – neben aktueller Rechtsprechung – vor allem die Neufassungen der AGB-Banken und AGB-Sparkassen durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni und 15. Juli 2014. Auch die Änderungen des SEPA-Lastschriftverfahrens zum 1. August 2014 fanden umfassend Berücksichtigung. In der Gliederung der vierten Auflage zeigen sich nunmehr auch systematisch die AGB-Sparkassen als eigenständige Kommentierung.
Das Erläuterungsbuch ist deshalb von so bedeutender Relevanz, da Bunte insbesondere mit den Branchenverbänden zusammenarbeitet. Die Positionen, vor allem aber auch die praktische Umsetzung der Regelungen im Vertragsverhältnis zwischen Bank und Bankkunde sind durch einen ausgeprägten Diskurs mit den Rechtsabteilungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands und des Bundesverbands Deutscher Banken erprobt (vgl. dazu auch das Vorwort des Herausgebers). Dies zeigt sich an vielen Stellen der Kommentierung, sei es durch Hinweis auf die Ansichten des DSGV und BDB oder unter Bezugnahme auf die Implementierung von Rechtsänderungen im Vertragsverhältnis aus Branchensicht (z.B. unter Hinweise auf Probleme in Mustern o.Ä.).
Dem „Bunte“ fällt eine Monopolstellung zu. Die Prägnanz und klare Sprache – vor allem in der Problemdarstellung – machen den Kommentar de facto zu der unverzichtbarsten Quelle bei Fragen rund um das AGB-Recht der Finanzintermediäre.