Kopp / Schenke, VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 21. Auflage, C.H. Beck 2015
Von Ref. iur. Antonia Otto, Hamburg
Bei Kopp / Schenke handelt es sich um ein Standardwerk zur praktischen Anwendung der VwGO. Der Handkommentar wurde wohl von jedem Juristen bereits während des Studiums, jedenfalls aber im Referendariat zu Rate gezogen. Bei den Klausuren im zweiten Staatsexamen ist das Werk als Hilfsmittel zugelassen. Daher sollte jeder Referendar den Umgang damit bereits zuvor erlernt haben. Das Werk richtet sich natürlich aber vor allem auch an Praktiker wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Richter. Der Erfolg des inzwischen jährlich erscheinenden Handkommentars zeigt sich nicht nur darin, dass es sich bei der aktuellen Auflage 2015 bereits um die 21. Auflage handelt.
Die 21. Auflage berücksichtigt Gesetzesänderungen bis zum 1. Januar 2015 wie beispielsweise die Änderung des § 166 VwGO zur Prozesskostenhilfe aufgrund der Entwicklungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Wie gewohnt wird auch die aktuelle Rechtsprechung umfänglich eingearbeitet. Besonders hervorzuheben ist dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer. Diese hat eine praktische Relevanz und wird daher besonders ausführlich berücksichtigt. Auch redaktionell hat die 21. Auflage eine Neuerung vorzuweisen: neben dem bisherigen Alleinautor und nunmehrigen Herausgeber Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke treten mit Prof. Dr. Ralf Peter Schenke und Prof. Dr. Josef Ruthig zwei neue Mitautoren, die bereits in der Vergangenheit an dem Kommentar mitgearbeitet haben. Zudem wird der Kommentar in der aktuellen Auflage von der alten auf die „neue“ Rechtsprechung umgestellt.
Inhaltlich ist der Handkommentar wie gewohnt überzeugend. Es gibt viele Bezüge zum materiellen Recht. Zu Beginn eines Paragraphen finden sich zudem zahlreiche Verweise auf weiterführende Literatur im Schrifttum (bei § 42 VwGO umfassen diese beispielsweise über acht Seiten). Die Darstellung innerhalb der einzelnen Paragraphen erfolgt stets in kurzen und prägnanten Formulierungen. Anders als in anderen Standardkommentaren wird Kurzschrift vermieden und sogar Absätze werden verwendet. Wichtige Schlagwörter sind zudem fett gedruckt. Die verwendeten Fußnoten sorgen dafür, dass Sätze ohne lange Klammerzusätze im Ganzen gelesen werden können. Dies alles kommt der Leserlichkeit des Werks zugute. Davon profitieren auch Referendare, die während der Klausuren im zweiten Examen sonst dazu neigen könnten, vor lauter Aufregung die wichtigsten Textstellen des Kommentars zu überlesen. Ein umfangreiches Sachverzeichnis am Ende des Handkommentars hilft schließlich, ein gesuchtes Schlagwort schnell zu finden.
Insgesamt handelt es sich auch bei der 21. Auflage des erfolgreichen Handkommentars wie gesehen wieder um eine unentbehrliche Grundlage für jegliche juristische Arbeit. Mit seinen 2.036 Seiten und Maßen von 12,8cm x 19,4cm wird das Werk trotz seiner inhaltlichen Umfänglichkeit der Bezeichnung „Handkommentar“ gerecht. Der Preis von Euro 64,00 wird zwar zumindest für Referendare ein stolzer sein, sollte die Arbeitserleichterung vor allem im zweiten Examen jedoch auf jeden Fall wert sein.