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Rezension Strafrecht: Handbuch des Fachanwalts Strafrecht

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Bockemühl, Handbuch des Fachanwalts Strafrecht, 6. Auflage, Carl Heymanns 2015

Von Rechtsanwältin Julia Schenke, Schneverdingen



Auch in der 6. Auflage handelt es sich bei dem Handbuch des Fachanwalts Strafrecht von Dr. Jan Bockemühl wieder einmal um ein rundum gelungenes Werk. Die Autoren sind überwiegend Praktiker im Strafrecht. Zudem befinden sich unter den Autoren auch Journalisten und Praktiker aus dem Bereich der Psychologie und Psychiatrie.

Gegliedert ist das Handbuch in die einzelnen Abschnitte des Strafverfahrens in der 1. und 2. Instanz, wobei erfreulicher Weise auch die Verteidigung in der Strafvollstreckung nicht zu kurz kommt. Ferner wird auf spezielle Verfahren wie die Verteidigung in Kapital-, Steuer-, Wirtschaft- und Betäubungsmittelstrafsachen sowie Ordnungswidrigkeits-, Sexual- und Jugendstrafsachen eingegangen.

Dabei ist das Buch sowohl für den langjährigen Praktiker als auch für den im Strafrecht noch eher unerfahrenen Praktiker geeignet, da zu Beginn in den einzelnen Kapiteln nicht nur die Stellung des Strafverteidigers als Organ der Rechtspflege dargestellt wird, sondern auch auf die Mandatsbearbeitung an sich eingegangen und verdeutlicht wird, wie wichtig eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Mandat bereits im Ermittlungsverfahren ist.

Es folgen schließlich die Kapitel zur Vertretung von Verletzten und Zeugen. An dieser Stelle gefallen die umfangreichen Ausführungen zum Klageerzwingungsverfahren, welche mit zig Mustern versehen sind und somit einen schnellen aber dennoch ausführlichen Überblick über das in der Praxis nicht unbedingt immer gängige Gebiet ermöglichen.

Generell ist die Ausführlichkeit der Kapitel der Vertretung „von der anderen Seite“ äußerst erfreulich, zumal eben die Erläuterungen und Hinweise nicht ausschließlich einseitig aus der Vertretung der Verletztenseite herrühren, sondern vielmehr beide Seiten beleuchtet werden. Zudem wurde dem Adhäsionsverfahren ein ganzes Kapitel gewidmet, was zeigen dürfte, dass der Geltendmachung von Verletztenrechten im Strafverfahren immer mehr Bedeutung zukommen könnte, gerade wenn derartige Verfahren vermehrt den Weg in ausschließlich strafrechtliche Literatur finden. Zumal es begrüßenswert wäre, wenn diesem Verfahren auch bei den übrigen am Strafprozess Beteiligten mehr Beachtung geschenkt werden würde. Denn auch das Handbuch täuscht nicht darüber hinweg, dass gerade das Adhäsionsverfahren ein „negatives Image“ besitzt.

Schließlich erfolgt noch das Kapitel zu instanzübergreifenden Fragen hinsichtlich Beweis- und Verwertungsverboten, der Verständigung sowie die Vorgehensweise bei ggf. fehlerhafter formaler prozessualer Vorgehensweise durch die Behörden. Hier findet zudem die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Berücksichtigung, welche meist ein eher stiefmütterliches Dasein fristet.

Des Weiteren erfolgt mit Teil 9 eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema „Der Sachverständige im Strafprozess“. Hier werden zum einen die prozessuale Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich eines Sachverständigen sowie Sachverständigengutachten in der 1. und 2. Instanz erläutert und zum anderen erfolgt mit Kapitel 2 bis 4 zu Teil 9 eine Art materieller Teil zur forensischen Psychiatrie, der aussagepsychologischen Begutachtung und der forensischen Sprach- und Signalverarbeitung. Alles nach hiesiger Ansicht äußerst wichtige Themen, um eine gute Strafverteidigung zu gewährleisten und vorzubereiten, da insbesondere die aussagepsychologische Seite dem Juristen oftmals eher verschlossen bleibt. Ferner wurde das Kapitel zur forensischen Psychiatrie von keinem geringeren als Prof. Dr. med. Nedopil aus München bearbeitet, welcher bereits aufgrund seiner zahlreichen Veröffentlichungen und eben gerade auch als Gutachter einen hohen Bekanntheitsgrad in diesem Bereich genießt.

Im Hinblick auf die Handhabung des umfangreichen Werks gefällt, dass zu Beginn der einzelnen Kapitel wiederum eine Übersicht über die Untergliederung des jeweiligen Kapitels erfolgt und damit ein schnelles Nachschlagen ermöglicht wird. Außerdem sind in den Fußnoten nicht nur die wichtigen Fundstellen zu Rechtsprechung und Literatur zu finden, sondern diese enthalten zusätzlich Beispiele und Hinweise zur taktischen Vorgehensweise beim jeweiligen Verfahren. Zudem erleichtern zahlreiche Formulierungsbeispiele und Checklisten die Arbeit.

Abschließend kann wohl gesagt werden, dass das Handbuch in seiner 6. Auflage in keinem Regal eines Strafrechtlers fehlen sollte. Ferner wird dieses auch ausdrücklich für den Bereich Opferschutz empfohlen, um die jeweiligen Verfahren effektiv vorbereiten und somit auch auf die Vorgehensweise der Verteidigung gut vorbereitet zu sein. Nach alledem ist auch der Kaufpreis in Höhe von 149,-€ angemessen. 


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