Führich, Reiserecht, 7. Auflage, C.H. Beck 2015
Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens
„Der Führich“ geht, nach 5 langen Jahren, in eine neue Runde und legt nochmals gut 400 Seiten an Umfang zu. Das Werk von Prof. Dr. Ernst Führich ist und bleibt nichts weniger als das Standardwerk zum Reiserecht schlechthin. Punkt. Die bewährte Kombination aus Handbuch einerseits und Kommentar andererseits wurde auch in der Neuauflage beibehalten. Das Werk wurde vornehmlich auf den aktuellen Stand in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht und fasst das gesamte deutsche Reiserecht (und dessen Beeinflussung durch das internationale Recht) kompakt und dennoch derartig tiefgründig zusammen, dass andere Werke einfach entbehrlich werden. So umfangreich das Themengebiet ist und so sehr es – auch in der Praxis – von einem klein-klein geprägt ist, so übersichtlich ist das Werk in seiner Gliederung, was den Zugang zur Thematik erleichtert. Grob unterteilt ist das Ganze in vier Abschnitte:
Den Löwenanteil mit weit über 800 Seiten nimmt das Reisevertragsrecht in Teil 1 ein. Hier werden vorrangig die Regelungen der §§ 651a ff. BGB erläutert, selbstredend eingebettet in die internationalen Bestimmungen (EG-Pauschalreise-Richtlinie und das Reisevertragsrecht in der EU), auch die internationalen gerichtlichen Zuständigkeiten werden erörtert. Das gesamte Reisevertragsrecht wird hier abgehandelt, inklusive einer ausführlichen Darstellung der Informationspflichten des Reiseveranstalters. Ein gesondertes Kapitel widmet sich dem Reisevermittlungsrecht.
Teil 2 befasst sich mit den Reiseversicherungen (Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung, was letztlich ein vollwertiger versicherungsrechtlicher Kommentar zu den jeweiligen Versicherungsbedingungen ist.
Teil 3 wendet sich dem Beförderungsrecht zu und befasst sich näher mit dem wichtigen Montrealer Abkommen und der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Fluggastrechte, wobei hier vor allem die Verspätungen und deren Entschädigungsfolgen populär geworden sind. Doch das Werk umfasst nicht nur die Luftbeförderung, sondern auch die Beförderung via Bus, Eisenbahn und Schiffen.
Teil 4 schließlich macht Ausführungen zum Beherbergungsvertrag und der Gastronomie.
Der sich anschließende Anhang ist besonders bei Praktikern beliebt und liefert zahlreiche Musterformulare, gesetzliche Vorschriften, sowie eine Sammlung von reiserechtlichen Entscheidungen des EuGH und des BGH mit amtlichen Leitsätzen. Als letztes „Schmankerl“ ist im Anhang die Kemptener Reisemängel-Tabelle abgedruckt.
Im Übrigen arbeitet das Buch mit Übersichten, Checklisten, sowie mit zahllosen, akribisch recherchierten Beispielen und Fundstellen, so dass letztlich kein reiserechtliches Problem ungelöst bleiben dürfte. Im Reiserecht gibt es zum „Führich“ keine Alternative.