Kaiser / Kaiser / Kaiser, Materielles Zivilrecht im Assessorexamen, 7. Auflage, Vahlen 2014
Von Rechtsreferendar Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur., Heidelberg
Wer die Erste Juristische Staatsprüfung bestanden hat und seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolviert/absolvieren darf, dem muss man wohl kaum die Bedeutung des materiellen (Zivil-)Rechts erklären: Nur mit dieser Materie lassen sich die zu bearbeitenden Lebenssachverhalte dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Interessenausgleich zuführen, sei es zwischen zwei Privaten im Zivilrecht oder zwischen Privaten und dem Staat im Öffentlichen Recht, respektive im Strafrecht. In der Ausbildung von Nachwuchsjuristen wird dann im Vorbereitungsdienst diese Materie mit dem prozessualen Recht ergänzt, sodass die Lebenssachverhalte mit dem materiellen Recht zu beurteilen sind und durch das richtige prozessuale Recht durch die Rechtspflegeorgane des Staates flankiert werden. Das materielle Recht soll daher idealerweise aus dem Studium mitgebracht werden und wird daher vorausgesetzt. Nichtsdestotrotz ändert sich dieses Recht, der Rechtskandidat vergisst ggf. bestimmte Aspekte oder hat schlicht Lücken zu schließen. Genau in diese Kerbe schlagen Bücher, die das materielle Recht in einem Gebiet für Rechtsreferendare aufbereiten: Hierhin gehört auch das im Hause Vahlen erschienene Skript von Herrn Rechtsanwalt Torsten Kaiser, Seminarleiter bei den Kaiserseminaren und Mitherausgeber der JA, Herrn Vorsitzenden RiLG a.D. Horst Kaiser, Ehem. AG-Leiter für Referendare, Ehem. Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes Nord für das Assessorexamen und Seminarleiter bei den Kaiserseminaren, und Herrn RiLG Jan Kaiser, Seminarleiter bei den Kaiserseminaren.
Auf 211 Seiten präsentieren die Autoren einerseits die wichtigsten Bereiche der fünf Bücher des Bürgerlichen Gesetzesbuches und andererseits die prüfungsrelevanten Sonderprivatrechtsbereiche mit dem Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Dabei eignet sich das Werk sowohl wegen der formalen als auch wegen der inhaltlichen Gestaltung (dazu sogleich mehr) nach hiesiger Ansicht für zweierlei Zwecke hervorragend: Zum einen lässt sich das Werk einsetzen, um die systematischen Zusammenhänge der Kernbereiche des Zivilrechts prägnant, verständlich und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu wiederholen. Damit lässt sich das Werk zu Beginn der jeweiligen Stationsausbildung mit zivilrechtlichem Schwerpunkt gut befragen, um das aus dem Studium vorhandene Wissen abzurufen. Zum anderen lässt sich das Werk auch vor der intensiven Lernphase vor der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nochmals zwecks Eigenkontrolle befragen, weil sich der Leser auf diese Weise vergewissern kann, die Grundlagen der Kernbereiche des Zivilrechts zu beherrschen.
Die Autoren bedienen sich in formaler Hinsicht einer stark visualisierten Darstellungsweise, die das Erfassen der Materie nicht nur erleichtert, sondern zugleich das Einprägen diverser Zusammenhänge ermöglicht. Hierfür werden zahlreiche Übersichten, Schaubilder und/oder Diagramme eingesetzt. Flankiert wird die so herbeigeführte Lernhilfe durch Hervorhebungskästchen, die einerseits Klausurtipps und/oder -hinweise und andererseits Exkurse mit systematischem Bezug zum dargestellten Thema enthalten: So wird etwa im Rahmen des Herausgabeanspruchs des Eigentümers gegen einen unberechtigten Besitzer die Aussonderungsmöglichkeit nach § 47 InsO im Falle der Insolvenz (Prüfungsgegenstand nach den meisten Landesausbildungsgesetzen, vgl. etwa § 51 Abs. 1 Nr. 6 Spiegelstrich 5 JAPro [BaWü]) im Exkurs dargestellt, um sodann weitere insolvenzrechtliche Einzelheiten (z.B. Nebenansprüche des Eigentümers als tabellenpflichtige Insolvenzforderungen) in einer solchen Fallgestaltung zu präsentieren. Bereits diesen formalen Aspekten, die sich durch das gesamte Werk abzeichnen, lässt sich die vorstehend beschriebene Einsatzmöglichkeit des Werkes entnehmen: Dem Leser wird das examensrelevante Wissen prägnant und im systematischen Zusammenhang präsentiert, sodass sowohl das Auffrischen der Kenntnisse aus dem für die jeweils einschlägige Stationszeit als auch die Selbstkontrolle vor dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ermöglicht wird.
Inhaltlich setzt sich diese examensorientierte Linie der Verfasser fort: So wird nicht nur stets die aktuelle Rechtsprechrung an den entsprechenden Stellen der abstrakten Darstellung eingebaut, wodurch der Leser befähigt wird, Einzelfragen aus den Urteilen im Gesamtzusammenhang zu erfassen. Vielmehr werden auch klausurtypische Rechtsfragen („Probleme“) im jeweils behandelten Rechtsgebiet zusammenfassend in einer Übersicht vorgestellt: Beispielsweise wird die Konstellation um eine unbefugte Untervermietung des Mieters aufgeführt und hierbei die verschiedenen Anspruchsmöglichkeiten des Vermieters sowohl gegenüber dem Mieter als auch gegenüber dem Untermieter prägnant illustriert (vgl. S. 142 f. Rn. 84). An diesem Punkt werden die nach hiesiger Ansicht bestehenden Möglichkeiten des Lernens mit dem Skript ganz deutlich: Dem Leser wird prägnant, klausurnah und aktuell ermöglicht, sein Wissen abzurufen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Dieser Vorzug wird in inhaltlicher Hinsicht weiterhin dadurch flankiert, dass die Verfasser etwa Möglichkeiten aufzählen, durch die eine bestimmte Rechtsfrage in einer Klausur abgefragt werden kann (vgl. bspw. S. 23 Rn. 19 oder S. 143 Rn. 85), wie der Kandidat eine Lösungsskizze effizient erstellen kann (vgl. S. 14 Rn. 10), die Relevanz bestimmter Rechtsfragen in der Klausur (vgl. etwa zur Relevanz und Prüfungsstelle der Auflassungsvormerkung in der Klausur S. 65 Rn. 45) und/oder bestimmte Denkschritte, die während der Erstellung einer Klausur – wenngleich sie nicht zu Papier gebracht werden – abzulaufen haben (vgl. etwa zur Anwendbarkeit des allgemeinen Leistungsstörungsrechts S. 25 Rn. 2 oder zum Denkvorgang in typischen Eigentümer-Besitz-Verhältnis Klausuren S. 68 Rn. 47). Abgerundet wird das Bild sodann durch diverse Hinweise sowohl auf weiterführende Literatur, die bisweilen sogar auf einschlägige Klausuren zum jeweils dargestellten Thema enthalten (vgl. z.B. S. 136 Rn. 78).
Inhaltlich ist ferner die Spannweite der dargestellten Themen erwähnenswert. So werden neben den Kerngebieten der fünf Bücher des BGB auch die Sonderprivatrechtsgebiete mit dem Handel-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht dargestellt. Die Möglichkeit dieser besonders weit gezogenen inhaltlichen Darstellung eröffnen sich die Verfasser durch eine besonders zu lobenden Stil, welcher zugleich einen großen Lerneffekt zu vermitteln verspricht: Denn die Autoren verzichten bewusst sowohl auf die Darstellung von Einzelproblemen als auch auf das Abschreiben des Gesetzestextes. Für Einzelfragen wird an den entsprechenden Stellen auf „den Palandt“verwiesen, bisweilen sogar mit konkreter Fundstelle zur aufgeworfenen Sonderrechtsfrage (vgl. bspw. S. 127 Rn. 73). Hierdurch wird der Leser angehalten, den Umgang mit „dem Palandt“ als zugelassenem Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung einzuüben. Zugleich wird der Leser stets aufgefordert, das zitierte Gesetz nachzulesen, wodurch der Kandidat befähigt wird, den präzisen Umgang mit dem Gesetz – sofern nicht bereits im Studium angeeignet – zu erlernen.
Insgesamt muss das Werk von Kaiser/Kaiser/Kaiser jedem Rechtsreferendar unabhängig von seinem Stadion innerhalb des Vorbereitungsdienstes empfohlen werden: Dienstjüngere Rechtsreferendare können das Werk einsetzen, um das im Studium erlernte Wissen mit praxisbezogenen Hinweisen aufzufrischen und ggf. Lücken zu schließen. Dienstältere Rechtsreferendare können zwecks Examensvorbereitung das Werk einsetzen, um eine Selbstkontrolle durchzuführen und zugleich den Umgang mit dem Hilfsmittel „Palandt“ nochmals zu verinnerlichen.