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Rezension Zivilrecht: UWG

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Köhler / Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar, 33. Auflage, C.H. Beck 2015

Von RA Daniel Jansen, Köln


DER Kommentar im Wettbewerbsrecht liegt nunmehr in seiner 33. Auflage vor. Er birgt wenig Überraschendes, was in diesem Fall als herausragendes Qualitätsmerkmal zu werten ist, da es keinen Grund gab, die ausgezeichnete Darstellung der Vorauflage zu ändern. Die Autoren haben erneut viel Wert auf Aktualität gelegt. Es werden sowohl die europarechtlich umzusetzenden Vorschriften der Verbraucherrichtlinie als auch der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr berücksichtigt. Diese wichtigen Neuerungen von Vorschriften sowie die sich stets rasant weiter entwickelnde Rechtsprechung sowohl bei den Instanzgerichten als auch des BGH und EuGH werden gekonnt in den hervorragend strukturierten Rahmen des Kommentar-Klassikers eingeflochten.

Die Form des Kommentars folgt der allgemein bewährten Darstellung. Nach dem Zitieren der Norm wird eine systematische Inhaltsübersicht der jeweiligen Kommentierung vorangestellt, wodurch ein schneller Zugriff auf die jeweils gesuchten Erläuterungen ermöglicht wird.

Noch vor dem Kommentarteil und nach dem Abdruck des zusammenhängenden UWG-Gesetzestextes ist eine vortreffliche 100-Seiten starke Einleitung eingefügt, die unter Fokussierung auf praktisch relevante Begriffserörterungen, einen Überblick über zu beachtende Zusammenhänge gibt und einen Bezug zu dem Unionsrecht sowie zu dem Wettbewerbsrecht im Ausland herstellt. Es wird zunächst u.a. Wert gelegt auf den Begriff „Wettbewerb“ in all seinen möglichen Facetten. So ist der Wettbewerb insbesondere als Verhaltensprozess zu unterscheiden von dem Wettbewerb als Ordnungsprinzip. Bei ersterem geht es um das Verhalten mehrerer Unternehmen, die auf dem bestimmten Markt miteinander um Geschäftsabschlüsse mit Dritten wetteifern. Wettbewerb als Ordnungsprinzip nötigt den einzelnen Unternehmer, die Leistungen seiner Mitbewerber zu übertreffen, zumindest mit ihm Schritt zu halten. Andernfalls droht ihm die Verdrängung.

Mit Blick auf das Herzstück, die Kommentierung der einzelnen UWG-Vorschriften, und den durchgehenden Bezug zu aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung, ist hervorzuheben, dass die Rechtsprechung nicht bloß wiedergeben wird, sondern es findet angenehmerweise – wo angezeigt – eine argumentativ nachvollziehbare Auseinandersetzung mit ihr statt. So wird beispielsweise hinsichtlich des Anwendungsbereichs der kurzen Verjährung (§ 11 UWG) die Rechtsprechung des BGH kritisiert, nach der eine Anwendung auf den vorbeugenden Unterlassungsanspruch abgelehnt wird. Dem tritt der Kommentator mit dem Hinweis entgegen, dass seitens der benannten Rechtsprechung kein Argument dafür geliefert werde, inwieweit ein Unterschied zwischen einer tatsächlich begangenen und einer nur angekündigten Wettbewerbsverletzung zu machen sei.

Ferner werden akribisch solche Entscheidungen des EuGH eingearbeitet, die eine tragende Rolle bei der Auslegung der UGP-Richtlinie im Zusammenhang mit § 3 UWG spielen. So sind unlautere Geschäftspraktiken nach der UGP-RL insbesondere auch irreführende und aggressive Verhaltensweisen. Diese wiederum sind als Verstöße gegen die Erfordernisse der beruflichen Sorgfalt zu werten, was Auswirkungen auf die Auslegung von § 3 II UWG hat.

Für den Praktiker von nicht zu unterschätzendem Wert ist die Darstellung und Kommentierung der Gesetzestexte der Preisangabenverordnung, des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Vorschriften. Diese Regelungen tauchen in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gerne als Teilaspekte auf. Oft wünschte man sich dann eine kurze Kommentierung dieser Normen. Das vorliegende Werk liefert das neben der üppigen Kommentierung des UWG quasi im Vorübergehen gleich mit.


Zusammenfassend bleibt es dabei: Für den Praktiker im Wettbewerbsrecht ist der vorliegende Kommentar schlicht unverzichtbar sowohl als Nachschlage- als auch als maßgebliches Zitierwerk.

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