Stoffels, AGB-Recht, 3. Auflage, C.H. Beck 2015
Von Carina Wollenweber, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Siegen
Das 525-seitige Werk von Stoffels aus der Reihe „NJW Praxis“ widmet sich dem umfangreichen Stoff des AGB-Rechts. Die Materie wird in 3 Teile und insgesamt 51 Kapitel (§) gegliedert.
Der 1. Teil steht unter der Überschrift „Allgemeiner Teil des Rechts der AGB“ und beginnt mit einer Übersicht zum Schrifttum. Besonders ist, dass der Autor auch kurze Kommentare wie „besonders gelungen“ (Wolf/Neuner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, S. 3), „empfehlenswert“ (Schwab, AGB-Recht, S. 3) oder „veraltet, aber originell“ (Schmidt/Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen, S. 3) vornimmt und so den Leser aktiv bei der Wahl weiterführender Literatur unterstützt.
Des Weiteren widmet sich der Autor erst der Historie des AGB-Gesetzes, der Klauselrichtlinie und der Schuldrechtsmodernisierung und geht auf wichtige Meilensteine in Rechtsprechung und Literatur ein. Anschließend folgen die allgemeinen Vor- und Nachteile der AGB und Sinn und Zweck der AGB-Kontrolle. Diese Grundlagen bieten eine gut verständliche Annäherung an das sehr komplexe Thema. Sie dienen dazu, die Hintergründe besser zu verstehen. Aufgrund der u.a. historischen Erläuterungen sollte der Leser besser im Stande sein, AGB auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu können.
Schließlich nähert sich Stoffels dem Hauptteil, den AGB. Es wird leicht verständlich erklärt, wann es sich um AGB handelt und wann nicht bzw. welche Ausnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich bestehen (z.B. im Erb- und Familienrecht, S. 55 f.). Behandelt werden u.a. folgende Themen: Einbeziehung, Auslegung und Ausschluss überraschender Klauseln. Dabei wird auch auf die Rechtsgeschichte der überraschenden Klauseln eingegangen (S. 117), sodass der dahinter stehende Sinn für den Leser besser begreiflich wird. Daran anschließend widmet sich der Autor ausführlich der Inhaltskontrolle sowie ihren Schranken und der Generalklausel aus § 307 BGB. Danach werden die Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit erläutert.
Der 2. Teil wurde „Ausgewählte Problemfelder der Inhaltskontrolle“ genannt und kann als „Besonderer Teil“ betrachtet werden. In einzelnen Kapiteln werden die Nummern der §§ 308, 309 BGB gesondert behandelt. Dabei werden die Themen sinnvoll in Abschnitte gegliedert (z.B. Beweislastvereinbarungen und Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen unter „prozessbezogene Klauseln“). Dem Miet- und dem Arbeitsvertrag werden spezielle Kapitel gewidmet. Besonders gelungen ist der praxisnahe Bezug: So werden häufig auftretende Fragen in Zusammenhang mit z.B. Tierhaltung, Rauchen und Schönheitsreparaturen aufgeworfen und beantwortet.
Im sehr kurzen 3. Teil „Das Verbandsklageverfahren“ wird genau dieses vorgestellt. Es ist interessant zu sehen, wie auch hier europarechtliche Einschläge (Unterlassungsklagenrichtlinie, Fernabsatzrichtlinie) das UKlaG beeinflusst haben. Aber die historische Entwicklung wird ebenfalls beschrieben. Durch die Perspektiven zur und die Bewertung der Verbandsklage wird dem Leser die Bedeutung dieses Prüfungsverfahrens vor Augen geführt. Des Weiteren geht der Autor auf die Voraussetzungen für einen Unterlassungs- oder Widerrufsanspruch ein, die vorhanden sein müssen, um gegen AGBs vorgehen zu können. Schließlich werden wesentliche Informationen in Bezug auf die vorprozessuale Abmahnung, die einstweilige Verfügung und das Klageverfahren zusammengetragen. Somit erhält der Leser einen Einblick in die Konsequenzen, die folgen können, wenn man selbst rechtsgestaltend tätig ist und seine Aufgabe nicht mit der nötigen Präzision erledigt.
Der 2-seitige Anhang beinhaltet eine Checkliste zur Prüfung von AGB in der Fallbearbeitung. Dabei werden die wichtigsten Punkte zur Anwendbarkeit, Einbeziehung, Inhaltskontrolle und zu den Rechtsfolgen der Nichtgeltung von AGB stichwortartig wiederholt. Dies stellt eine nette und übersichtliche Ergänzung zum Werk dar.
Aufgrund der gut verständlichen Sprache fällt es nicht mehr ganz so schwer, die mitunter sehr komplexe Materie zu begreifen. Nur bei direkten Zitaten aus Gerichtsurteilen kann es vorkommen, dass die Information schwer aufzunehmen ist. Die sinnvolle und aufeinander aufbauende Gliederung hilft ebenfalls dabei, den Stoff zu vermitteln. Besonders gelungen ist auch das Hintergrundwissen in Form des Normzwecks (z.B. S. 403 f. zu Beweislastvereinbarungen). Durch die durch Fettdruck hervorgehobene Schrift erkennt der Leser sofort die besonders wichtigen Informationen im Text.
Auffallend ist, dass sehr viele Fußnoten verwendet und häufig auch 2 oder mehr Quellen angegeben werden. Das Werk eignet sich somit hervorragend zum wissenschaftlichen Arbeiten. Auch das Literaturverzeichnis hat einen guten Umfang. Lobenswert ist, dass der Autor vor jedem Kapitel die relevante Literatur aufführt. So bekommt der Leser direkt eine Zusammenfassung, falls er sich für ein Thema besonders interessiert.
Ebenfalls sehr erwähnenswert ist, dass viele Beispiele verwendet werden (so z.B. auf S. 123 zu unzulässigen Klauseln in atypischen Nebenabreden oder S. 124 zu versteckten Klauseln). Dadurch kann der Leser die sehr abstrakte Materie leichter verstehen und sich besser merken. Dass der Autor regelmäßig in gesonderten Abschnitten Informationen über die Besonderheiten zum unternehmerischen Verkehr gibt (z.B. zur Einbeziehung S. 106 ff., zur Generalklausel S. 229 ff.), ist sehr sinnvoll und hilft besonders dem sich im B2B-Bereich bewegenden Juristen. So kann dieser schnell durch das Inhaltsverzeichnis zu dem Gesuchten gelangen. Falls dies nicht hilft, so bietet das 19-seitige Sachverzeichnis schnell Abhilfe. Gelungen ist auch, dass regelmäßig das Verhältnis zu anderen Vorschriften geklärt wird (z.B. S. 407 zu § 309 Nr. 12 BGB).
Auch bei diesem Werk liegt wieder das bekannte Problem der Aktualität vor: Zwar ist es erst am 02.03.2015 erschienen, jedoch ergehen laufend neue Urteile im Bereich der AGB (so z.B. am 18.03.2015 in Bezug auf die Endrenovierung nach Übernahme einer nicht renovierten Wohnung). Demnach muss sich der Leser darüber bewusst sein, dass das Thema sehr weitreichend ist und sich stets weiterentwickelt.
Auffällig ist, dass bis auf die Checkliste im Anhang und einer Übersicht (S. 74) keine Tabellen oder anderweitige Darstellungen vorhanden sind. Es ist jedoch sehr gut denkbar, dass an der einen oder anderen Stelle diese Form dem Leser beim Verständnis oder dem Wiederholen der Materie hilfreich sein kann. Des Weiteren wäre auch ein Rechtsprechungsverzeichnis sinnvoll gewesen, da das Werk mit sehr vielen Urteilen arbeitet.
Fazit: Das Werk von Stoffelsbietet eine sehr gute Übersicht im „AGB-Dschungel“. Das Werk ist sinnvoll strukturiert und der Leser kann sich schnell orientieren. Die zahlreichen Beispiele helfen beim Verständnis und dienen zur Ergänzung. Wünschenswert gewesen wären zusammenfassende Übersichten und ein Rechtsprechungsverzeichnis. Insgesamt handelt es sich um ein sehr gutes Werk, welches von jedem Juristen ohne Bedenken zur Einarbeitung oder zur Vertiefung des komplexen AGB-Stoffes verwendet werden kann.