Kreikebohm, SGB IV, 2. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken
Der Kommentar Kreikebohm, SGB IV, ist mittlerweile in der zweiten Auflage erschienen. Das Werk ist auf dem Stand 2014 und ist zu einem Preis von 75,00 EUR zu erwerben.
In der aktuellen Auflage ist das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie bereits berücksichtigt, wie auch das Gesetz zur Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (§ 115 SGB IV). Eingearbeitet wurden des Weiteren das Gesetz über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten sowie das Gesetz zur Förderung des elektronischen Verwaltung und das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Letzten Endes beinhaltet die Kommentierung das 3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 07.08.2013. Betroffen sind hierbei die Ergänzungen in §§ 35 a und 85 SGB IV. In die Vorschrift des § 35 a SGB IV wurde der Abs. 6 a durch dieses Gesetz eingeführt, wodurch die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gestärkt werden soll. Auch die Einarbeitung des Abs. 3 a in § 85 SGB IV dient letzten Endes der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes, denn diese Vorschrift sieht eine Vorlagepflicht für Mietverträge von Krankenkassen und ihren Verbänden vor, wenn die anzumietende Fläche 7.500 m² überschreitet und eine Mietdauer von mehr als 10 Jahren fest vereinbart werden soll.
In diesem Fall sind die Verträge der Aufsichtsbehörde vor ihrem Abschluss vorzulegen.
Wichtige Schlagwörter werden durch Fettdruck hervorgehoben, was das Arbeiten mit dem Werk hilfreicher gestaltet. Leider weist der Kommentar verhältnismäßig wenig Rechtsprechungsnachweise und weiterführende Literaturhinweise auf.
Für die alltägliche Praxis ist der Kommentar sicherlich ausreichend. Für spezielle Fragen allerdings dürfte der Griff zu weitergehender Literatur unerlässlich sein. Gerade die in der Praxis wichtigen Vorschriften der § 7 (Beschäftigung), § 7a (Antragsverfahren) und § 8 SGB IV (geringfügige Beschäftigung) werden in dem Werk recht kurz nur erörtert. Da diese Vorschriften regelmäßig praxisrelevante Fragen aufwerfen, wäre es erfreulich gewesen, diese Regelungen ausführlicher darzustellen.
Als Basiswerk kann dieser Kommentar Richtern und Rechtsanwälten, Verbandsvertretern, Rentenberatern und Mitarbeitern von Sozialleistungsträgern anempfohlen werden.