Heckmann (Hrsg.), juris PraxisKommentar Internetrecht, 4. Auflage, juris 2014
Von Ass. iur. Laila Gutt, Helmstedt
Der vorliegende Kommentar erscheint bereits in der 4. Auflage und hat zu den Vorgängerexemplaren ein erhebliches Update erfahren. Noch 3 Auflagen zuvor war die Herausgabe eines Kommentars zum Internetrecht laut Heckmann der erste seiner Art im deutschsprachigen Raum. Heute ist er bereits ein praktisches Werkzeug, um die Herausforderungen der Querschnittsmaterie Internet meistern zu können. Dabei richtet sich der Kommentar vor allem an praktizierende Berater und Entscheider. Der Herausgeber ist u.a. Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht sowie Leiter der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik an der Universität Passau.
Das insgesamt 1374 Seiten umfassende Werk gliedert sich in 10 Kapitel, beginnend mit dem Telemediengesetz (TMG) in Kapitel 1 und erläutert dort die §§ 1 – 4 TMG. Kapitel 2 bespricht das Domainrecht, welches sich insbesondere wegen seiner hohen Praxisrelevanz mit einem erheblichen wirtschaftlichen Interesse auszeichnet. Der erste Teil dieses Kapitels beschäftigt sich zunächst mit der Registrierung von Domains und deren weitere rechtliche Behandlung, wohingegen der zweite Teil sich anschließend mit den vielfältigen Streitigkeiten rund um das Thema Domains befasst.
Das schon erheblich umfangreichere Kapitel 3 behandelt das Urheberrecht, welches sich durch das Internet besonderen Herausforderungen gegenüber sieht. Zu nennen sei nur die „faktisch hürdenlose Copy & Paste-Mentalität“, welche im großen Stil betrieben wird. Aber gerade auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Besonders praktisch: in diesem Kapitel finden sich auch verschiedene Checklisten, wie etwa eine „Checkliste zur urheberrechtlichen Nutzung fremden Inhaltes (Contents)“, die eine schnelle Prüfung ermöglicht, ob im konkreten Fall eine Schutzrechtverletzung vorliegt. In Kapitel 4 geht es um das große und vor allem brandaktuelle Thema E-Commerce. Hier wurden bereits alle im Juni 2014 in Kraft getretenen Rechtsänderungen zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie eingearbeitet. Darauf folgt in Kapitel 5 das Thema E-Government, also die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. Dazu gehört z.B. auch der Bereich der E-Democracy. Eingearbeitet wurde hier bereits das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung mit dem E-Government Gesetz.
Das umfassend redigierte Kapitel 6 widmet sich dem Elektronischen Rechtsverkehr. Beim sog. E-Justice handelt es sich vor allem, wie beim E-Government auch, um eine Modernisierung zur Vereinfachung und Beschleunigung von Arbeitsvorgängen. Daran schließen sich die Kapitel 7, Telekommunikation am Arbeitsplatz, Kapitel 8, Strafrecht, d.h. die strafrechtliche Relevanz der Internetnutzung, sowie Kapitel 9 mit seiner Abhandlung des Datenschutzes und schließlich Kapitel 10, mit einem erneuten Ausflug in das TMG nämlich der Verantwortlichkeit der Diensteanbieter, an.
Besonders hervorzuheben ist das Bestreben des Herausgebers und seiner Mitarbeiter, das Werk mit der doch immens schnelllebigen Materie stets auf den neusten Stand zu halten. Dies macht die Aufnahme in die Produktlinie BookLine von juris möglich. Dort findet eine wochenaktuelle Pflege des Kommentars statt. Den persönlichen Freischaltcode findet der Leser am Anfang des Buches abgedruckt.
Insgesamt handelt es sich um ein gelungenes und vor allem sehr praktisches Werk, welches Einblicke in noch verhältnismäßig neue Materien gewährt. Es empfiehlt sich nicht nur für den Praxisalltag, sondern stellt auch eine spannende, wochenaktuelle und absolut professionelle Lektüre für Vertiefungen in den einzelnen sich ständig überschneidenden Rechtsgebieten dar.