Krug, Pflichtteilsprozess, 1. Auflage, Nomos 2014
Von RAin Angela Voß, Helmstedt
Das Werk ist in diesem Jahr 2014 in der 1. Auflage erschienen. Es umfasst 866 Seiten; man kann es dementsprechend als „dicken Schinken“ bezeichnen. Der Pflichtteilsprozess bzw. der Pflichtteil an sich ist, wenn man als Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht gewählt hat, ein wichtiger Beratungsbestandteil in der anwaltlichen Beratung. Eigentlich jeden Tag ist man im Bereich des Pflichtteilrechtes unterwegs, sei es um zur Auskunft aufzufordern, Nachlassverzeichnisse durchzusehen oder um Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen. Da es im Pflichtteilsrecht ausschließlich um Geld geht, bedarf der Praktiker einer guten „Ausbildung“ im Pflichtteilsrecht; oder aber eines guten Werkes, das ihm zur Seite steht.
Das Werk trägt als Untertitel die Begriffe „Beraten, Gestalten, Durchsetzen“ und zeigt damit in welche Richtung das Werk geht. Unterteilt ist das Werk in 19 Abschnitte. Hier findet keine Trennung mehr innerhalb der oben genannten Begriffe dar. Vielmehr hat jeder einzelne Abschnitt Teile des Beratens, Gestaltens und Durchsetzens in sich.
Im Werk werden die einzelnen relevanten Aspekte des Pflichtteilsrechts bearbeitet. Ein Abschnitt widmet sich beispielsweise der Auskunfts- und Wertermittlung, einer handelt von den lebzeitigen Vorempfängen des Pflichtteilsberechtigten, es geht um die Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruch, um die Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsverzicht, Pflichtteilsentziehung.
Mithin wird auch dem Pflichtteilsrecht im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein eigener Abschnitt gewidmet. Das Werk geht aber auch auf die Schnittstelle mit dem Familienrecht ein, gerade hinsichtlich der Pflichtteilsberechtigung ein wichtiger Aspekt.
Es gibt aber zudem auch hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung und Zwangsvollstreckung Hilfe. Dieser Abschnitt ist in Form einer Checkliste und Kompendiums aufgebaut. Meines Erachtens einer der besten Abschnitte in diesem Werk. Klar strukturiert und durch die Überschriften findet man sofort die Stelle, an der es bei einer Klage hängt, beispielsweise falls man sich die Frage nach dem zuständigen Gericht stellt.
Das Werk widmet sich aber auch zusätzlich in einem Abschnitt auch den Gebühren im pflichtteilsrechtlichen Mandant. Ein wichtiger und gut aufgebauter Teil. Oftmals – dies wurde auch im Fachanwaltslehrgang mehrfach betont – verschenkt man Geld, weil man falsch bzw. zu wenig abrechnet. Im Werk sind die einzelnen Gebühren, die entstehen, aufgeführt und ansehnlich erörtert. Was mir persönlich aber in diesem Abschnitt fehlt – auch wenn dieser Abschnitt einen Überblick über die Gebühren, die entstehen, geben will –, ist der Hinweis, dass man regelmäßig im Bereich des Pflichtteilsrechts (bzw. gerade im Erbrecht) auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken soll; die normalen Gegenstandswertbestimmungen, die im allgemeinen Zivilrecht zielführend sind, sind regelmäßig für Angelegenheiten im Erbrecht nicht gemacht.
Das Werk bleibt insgesamt nicht im Oberflächlichen hängen, sondern geht im Detail auf die einzelnen Aspekte ein. Es ist zudem mit diversen Formulierungsbeispielen versehen. Somit ist das Werk nicht nur eine Informationsquelle bei möglichen Zweifeln, sondern gibt dem Praktiker auch die entsprechenden Formulierungsbeispiele an die Hand.
Alles in allem ein gelungenes Werk, dass für jeden Erbrechtler hilfreiche Tipps und Formulierungen zur Seite stellt. Da es detailliert in die Tiefe geht, ist es aber in der Tat eher für die Kolleginnen und Kollegen gemacht, die vorwiegend oder nur im Erbrecht tätig ist.