Fritzsche, Fälle zum BGB AT, 5. Auflage, C.H. Beck 2014
Von Anne Kiesewalter, Dresden
Dieses Werk ist Teil der Reihe „Juristische Falllösungen“ und beinhaltet insgesamt 42 Fälle zu allen wichtigen Themenbereichen des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Autor stellt den Fällen eine Einleitung voran, in der die juristische Fallbearbeitung – insbesondere von zivilrechtlichen Fällen – vorgestellt und erklärt wird. Besonders für Studienanfänger ist dies vorteilhaft, da sie in der Regel mit der juristischen Arbeitsweise nicht vertraut sind. So werden sie nicht sofort mit teilweise umfangreicheren Fällen konfrontiert, sondern werden langsam an die Arbeit mit und am Sachverhalt herangeführt. Doch auch der fortgeschrittene Student tut gut daran, sich ebenjenes Kapitel zu Gemüte zu führen, denn auch dieser kann sich die juristische Arbeitsweise nicht oft genug vor Augen führen und verinnerlichen.
Nach dieser Einleitung folgen die bereits oben erwähnten zahlreichen Fälle, die die einschlägigen Probleme des Allgemeinen Teils des BGB behandeln. Dabei werden ganz in der Tradition dieser Lehrbuchreihe nach dem Sachverhalt Vorüberlegungen angestellt, die beim Einstieg in die entsprechenden Probleme helfen sollen. Die sich daran anschließende Gliederung stellt den Aufbau der Falllösung klar und übersichtlich dar und dient als Gedankenstütze, wenn man in der selbstständigen Lösung des Falles nicht weiter kommt.
Die ausformulierten Falllösungen, das Kernstück dieses Werkes, sind klar strukturiert, präzise ausformuliert und leicht nachvollziehbar. Sie dienen insoweit als „Ideallösung“ der Fälle, wodurch der Student das Gefühl für die richtige Darstellung und den korrekten Aufbau eines Gutachtens auch am konkreten Fall nachlesen und verinnerlichen kann.
Das Werk dient vor allem dem Studienanfänger als Einstieg in die Herangehensweise bei der juristischen Falllösung zivilrechtlicher Fälle. Dabei bietet es sich an dieses „Casebook“ als Ergänzung zu einem Lehrbuch zu nutzen und parallel zu dem dortig Gelernten entsprechende Fälle zu lösen, um die dortigen Probleme auch fallorientiert zu erkennen und zu verinnerlichen. Doch auch dem Fortgeschrittenen sei dieses Werk ans Herz gelegt, da es die einschlägigen Probleme ins Gedächtnis ruft und demnach einer zielorientierten Wiederholung des Grundstoffes im bürgerlichen Recht dient.