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Rezension Öffentliches Recht: Hochschulkapazitätsrecht

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Zimmerling / Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2: Verfassungsrechtliche Grundlagen, 1. Auflage, Heymanns 2013

Von RA Christian Reckling, Hamburg


Die Entscheidung der Autoren das Kapazitätsrecht der Hochschulen in zwei Bände aufzuteilen, hat sich als äußerst hilfreich für das höchst komplexe Thema erwiesen. Erneut wurden für den zweiten Teil des Hochschulkapazitätsrechts mehr als 1.000 – häufig unveröffentlichte – Gerichtsentscheidungen ausgewertet. Dabei kommt dem Werk der Autoren auch die Funktion eines Kommentars zur Kapazitätsverordnung zu Gute.

Im ersten Teil des Buches wird die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG dargestellt und damit einhergehend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Hochschulkapazitätsrechts. Die Darstellung erfolgt angemessen knapp, ist jedoch unerlässlich um die Grundlagen des Hochschulkapazitätsrechts zu verstehen.

Im zweiten Teil widmet sich das Werk dem Abbau des Hochschulkapazitätsrechts, wobei dies insbesondere am Beispiel der medizinischen Studiengänge erfolgt.

Im dritten Teil gelangt das Band in die Tiefen des Kapazitätsberechnungsmodells der Kapazitätsverordnung (KapVO). Den Autoren gelingt es dabei, das komplexe Thema des Hochschulkapazitätsrechts, mithin die Berechnungsgrundlage der Kapazitäten, ausführlich und verständlich zu erläutern und gleichzeitig die unübersichtliche Rechtsprechung aufzubereiten. Betrachtet man die Fußnoten bezüglich der Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, so bietet die Publikation einen wahren Fundus an Rechtsprechung.

Da die Autoren selbst erfahrene Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Kapazitätsrechts sind und bereits eine Vielzahl an Kapazitätsprozessen geführt haben, ist es nicht verwunderlich, dass in den Kapiteln mitunter auch deutliche Kritik geäußert wird, auch im Hinblick auf einzelne Gerichtsentscheidungen.

Dem Leser sollte jedoch bewusst sein, dass ihm keine exemplarischen Rechenbeispiele präsentiert werden, um das Dickicht der einzelnen Berechnungen einer Kapazitätsberechnung zu durchdringen. Dies mag mitunter darin begründet sein, dass nicht jede Hochschule einheitliche Kapazitätsberechnungen präsentiert und die Überprüfung dieser Kapazitätsberechnungen mitunter sehr diffizil ausfällt. Andererseits wäre die Darstellung von einigen exemplarischen Rechenbeispielen mehr als hilfreich gewesen, um die mathematischen Berechnungen der Kapazitäten auch dem Neuling im Hochschulkapazitätsrecht näherzubringen. So verbleibt es doch letztlich bei der Darstellung von Grundsätzen und einigen Besonderheiten, was wohl auf die Zielsetzung eines Kommentars der Kapazitätsverordnung zurückzuführen ist. Möglicherweise können die Autoren diese angebrachte Kritik in der nächsten Neuauflage unterbringen.

Im Hinblick auf das Literaturverzeichnis ist erneut zu konstatieren, dass dieses überwiegend auf Quellen der Autoren zurückgreift. Dies ist jedoch zum einen dem Umstand geschuldet, dass das Hochschulkapazitätsrecht ein – wie bereits erwähnt – ein sehr komplexes Rechtsgebiet ist, welches nur von wenigen Experten beherrscht wird. Zum anderen sind es die Autoren selbst, die sich in diesem Bereich seit mehr als 35 Jahren spezialisiert und dementsprechend auch publiziert haben. Eine Bandbreite an Literatur ist in diesem Gebiet immer (noch) nicht vorhanden.

Insgesamt erweist sich auch diese Publikation der Autoren als äußerst profundes Nachschlagewerk, welches das umfangreiche Rechtsgebiet des Hochschulkapazitätsrechts sehr gut lesbar aufbereitet hat. Dabei ist es unbestritten, dass eine Vielzahl von durchaus wegweisenden Entscheidungen von den Gerichten erst gar nicht veröffentlicht wird. Auch die nicht veröffentlichten Entscheidungen finden jedoch hinreichende Berücksichtigung im Band 2.

Band 2 des Hochschulkapazitätsrechts ist daher allen mit den Kapazitätsprozessen befassten Berufsgruppen unbedingt zu empfehlen. Das Werk ist die logische und zwingende Fortsetzung von Band 1. Da es ohnehin nur eine äußerst geringe Auswahl an Alternativen gibt, sind die beiden Bände weiterhin uneingeschränkt zu empfehlen.

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