Frank, Internationales Erbrecht Spanien, 2. Auflage, C.H. Beck 2014
Von Rechtsanwalt Andreas Ihns, Fachanwalt für Familienrecht, Lübeck
Spanien ist ungebrochen das beliebteste Urlaubsland der Deutschen und Traum vieler Senioren. Warum den Lebensabend nicht auf Mallorca verbringen? Die EuErbVO ist zwar noch nicht vollumfänglich in Kraft getreten, wirft aber ihre Schatten schon voraus. Für den Erbrechtsanwalt durchaus ein Grund, sich mit dem spanischen Erbrecht etwas genauer auseinander zu setzen. Das in der Reihe „Internationales Erbrecht …“ des C.H. Beck Verlages erschienene Werk des Autors bietet hier gute Unterstützung.
Ich finde die Reihe „Internationales Erbrecht…“ insgesamt sehr gelungen. Neben dem hier besprochenen Buch über das spanische Erbrecht gibt es auch Werke z.B. über das italienische, türkische und französische Erbrecht. Die Konzeption ist stets dieselbe. Zunächst stellen die Autoren die maßgebenden Kollisionsnormen vor und besprechen sodann ausführlich das Erbrecht des jeweiligen Landes. Die nunmehr in 2. Auflage erschienene Abhandlung von Frank fügt sich in diese Reihe nahtlos ein.
Frank erläutert im „Allgemeinen Teil“ auf knapp 80 Buchseiten zunächst die Frage, welches Recht auf einen deutsch-spanischen Erbfall aus nationaler Sicht anzuwenden ist. Die Darstellung umfasst dabei nicht nur das deutsche internationale Privatrecht (IPR) sondern auch die deutschen bzw. europäischen Kollisionsnormen des internationalen Verfahrensrechts (IVR) und internationalen Steuerrechts (IStR).
Der Autor geht u.a. auf die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ein, die zwar erst ab dem 17. August 2015 vollumfänglich Anwendung findet, aber bereits jetzt schon Vorwirkungen entfaltet. Er weist in diesem Zusammenhang auf die erweiterte Möglichkeit der Rechtswahl sowie die formellen und materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen letztwilliger Verfügungen hin, die im Rahmen der Nachfolgeregelung bereits heute schon zu beachten sind. Da die Rechtsnachfolge künftig, dem Grundsatz nach, dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, können Erben schneller als sie denken mit dem spanischen Erbrecht konfrontiert werden. Um Zufallsergebnisse bei der Nachlassplanung zu vermeiden, empfiehlt sich deshalb von der Möglichkeit der Rechtswahl Gebrauch zu machen. Lesenswert sind ferner die Ausführungen zum nationalen Erbscheinverfahren und zur Anerkennung von spanischen Entscheidungen und Urkunden. Probleme bereitet oft die Frage, ob die Urkunde echt ist und welche Beweiskraft einzelnen Angaben zukommen soll. Der Autor weist darauf hin, dass Deutschland Mitgliedstaat verschiedener Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Urkunden ist und nennt die im Verhältnis zu Spanien wichtigsten Abkommen.
Im „Besonderen Teil“ werden sodann die Grundzüge des spanischen IPR, des spanischen materiellen Erbrechts sowie des spanischen Nachlassverfahrens- und Erbschaftssteuerrechts dargestellt.
Die Darstellung des materiellen Erbrechts spannt den Bogen von der gewillkürten Erbfolge, dem Noterbrecht, der gesetzlichen Erbfolge bis hin zur Erbengemeinschaft. Interessant sind vor allem die Erläuterungen zum Noterbrecht, also dem Teil des Vermögens, über den ein Testator nicht frei verfügen kann. Die Regelung des Noterbrechts weicht erheblich vom deutschen Pflichtteilsrecht ab. Der Autor weist darauf hin, dass die eingangs erwähnte Rechtswahl nach der EuErbVO zur Umgehung von Pflichtteilsansprüchen oder dem Noterbrecht genutzt werden könnte. Einige europäische Staaten diskutieren deshalb, ob die Regeln des „Pflichtteilsrechts“ bzw. der jeweiligen Entsprechungen zum ordre public zählen. Für Spanien wird diese Frage vom Autor verneint. Für Deutschland könnte die Beantwortung dieser Frage, mit Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung, anders ausfallen.
Einen neuen Schwerpunkt der 2. Auflage bildet das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Frank weist zu Recht darauf hin, dass die vergleichsweise hohe Erbschaftssteuer in Spanien einen eigenen Schwerpunkt in der anwaltlichen Beratung bildet. Die umfangreiche Darstellung des internationalen Erbschaftssteuerrechts im „Allgemeinen Teil“ sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts in Spanien im „Besonderen Teil“ ist deshalb überaus begrüßenswert, zumal aktuelle Informationen recht umständlich zu ermitteln sind. Ein Schema zur Berechnung der Steuerschuld rundet die Darstellung ab.
Jan-Hendrik Frank ist es gelungen, in nunmehr 2. Auflage eine praxisnahe, auf das Wesentliche beschränkte Abhandlung über das spanische Erbrecht vorzulegen und dessen rechtliche Facetten gut verständlich zu erläutern. Ich kann dieses Werk allen Erbrechtlern, die in dieser Nische ihre Beschäftigung gefunden haben oder noch suchen, in jeder Hinsicht empfehlen.