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Rezension Zivilrecht: Miete


Blank / Börstinghaus, Miete, 4. Auflage, C.H. Beck 2014

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl


Der kleine, aber feine Mietrechtskommentar von Blankund Börstinghaus hat, natürlich auch bedingt durch das Mietrechtsänderungsgesetz im Jahr 2013, eine Neuauflage erfahren und berücksichtigt in vorbildlicher Aktualität die Rechtsprechung des BGH bis in den März 2014. Kommentiert werden die Vorschriften des BGB, wenngleich wichtige Elemente außerhalb des BGB, etwa die Betriebskostenverordnung, selbstverständlich in die dazu passende Norm eingefügt wurden, hier in § 556 BGB. Mit knapp über 1500 Seiten inklusive Register und Verzeichnissen ist der Kommentar ausgewogen, aber immer noch handlich.

Die Kommentierungen sind durch die Bank gut verständlich, denklogisch sinnvoll aufgebaut und nehmen an passender Stelle Bezug auf andere Normen und Rechtsprobleme. Die Autoren lassen den Leser bei Streitfragen nicht alleine, sondern beziehen präzise Stellung, notfalls auch gegen den BGH, und bieten so dem Rechtsanwender ein breites Argumentationsspektrum. Dies können sie sich nicht nur aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung als bekannte Mietrechtler leisten, sondern weil sie nicht nur in diesem Kommentar die Rechtsprechung des BGH und die Entwicklung des deutschen Mietrechts seit Jahren beobachten und darstellend begleiten, wovon der Leser nur profitieren kann.

Im Gerichtsalltag ist der Kommentar trotz des vermeintlich geringen Umfangs im Vergleich zu Konkurrenzwerken ein profundes und belastbares Hilfsmittel, gerade auch aufgrund der parallelen Zugriffsmöglichkeit auf Beck-Online. Einige Stichproben sollen erwähnt werden, um die hohe Qualität der Kommentierung abzubilden: Die Problematik der Renovierungs- und Endrenovierungsklauseln wird in § 535 BGB, Rn. 432 ff. und 489 ff., hinreichend und pragmatisch aufgearbeitet, nach Fallgruppen unterteilt und auf diese Weise eine Orientierung für den Nutzer geschaffen. Gleiches gilt für Einzelfälle der Mietminderung, alphabetisch sortiert in § 536 BGB ab Rn. 14, und sowohl die Wohnraum- als auch die Geschäftsraummiete berücksichtigend. Gängige Probleme wie die verzögerte Mietzahlung des Sozialamts finden sich ebenso, § 543 BGB, Rn. 139, wie Spezialprobleme, z.B. das der insolvenzfest anzulegenden Kaution samt daraus resultierender Streitfragen und Lösungen, § 551 BGB, Rn. 75, oder die Frage, ab wann ein Gebäude als solches anzusehen ist, § 573a BGB, Rn. 9. Der neue Kündigungsgrund wegen Zahlungsverzug der Kaution, § 569 Abs. 2a BGB, dort kommentiert ab Rn. 37, wird mit gelungener Rückkopplung zu Fragen des § 551 BGB erläutert.

Insgesamt kann ich auch die neue Auflage des Blank/Börstinghausnur empfehlen, sowohl was die Verständlichkeit und Präzision der Kommentierungen angeht, aber auch was die Effizienz der Suche nach konkreten Problemen betrifft. Ein angenehmer und zuverlässiger Begleiter im Rechtsalltag.

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