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Rezension Zivilrecht: Staatshaftungsrecht

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Ossenbühl / Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Auflage, C.H. Beck 2013

Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens
 

Nach sehr langen 14 Jahren wird das umfangreiche Lehrbuch zum Staatshaftungsrecht wieder neu aufgelegt und dabei einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Noch bis zur Vorauflage ist das Werk von seinem Gründer Dr. Fritz Ossenbühl allein verfasst worden, nun hat er mit Dr. MatthiasCornils einen Co-Autor zur Seite. Einige der insgesamt 19 Teile, in die das Buch aufgegliedert ist, wurden grundlegend novelliert, insbesondere die Teile zur Darstellung der Enteignung und enteignungsgleichem Eingriff. Komplett neu eingefügt ist ein neuer Teil, der sich mit den Fällen der verschuldensunabhängigen Staatshaftung befasst (Anlagenhaftung, Strafverfolgungsmaßnahmen, polizeiliche Maßnahmen, überlange Gerichtsverfahren, Tumultschäden und Opferentschädigung). Die speziellen Fragen und Probleme der Haftung des Staates im Polizei- und Ordnungsrecht werden dann nochmals intensiver in einem zusätzlichen Kapitel erörtert. Einen gegenüber der Vorauflage  deutlich größeren Umfang nehmen jetzt die gemeinschaftsrechtlichen Bezüge unter Darstellung des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs und der Staatshaftung für Verletzungen der EMRK ein. Eine klare Verbesserung im Vergleich zu Auflage 5.

In der langen Pause zur Vorauflage sind natürlich zahlreiche Entscheidungen ergangen, die in das Werk eingearbeitet werden mussten. Dies ist umso bedeutender, da es für die Staatshaftung nur eine rudimentär positivrechtliche Kodifizierung gibt und das Staatshaftungsrecht weitgehend den Richtern und Gerichten überlassen ist, was zur Entwicklung eines ausgeprägten case law geführt hat. In der überholten Version ist das Buch quantitativ folglich ebenfalls angewachsen, von 697 auf 821 Seiten.

Der Ossenbühl/Cornils ist ein sehr umfangreiches, ins Detail gehende Lehrbuch zum gesamten Staatshaftungsrecht und kein Werk aus einer Grundrissreihe. Für Studienanfänger, die etwa nur vorlesungsbegleitend einen ersten Einstieg und Überblick über das Rechtsgebiet suchen, ist das Buch daher eher nicht geeignet, denn das Werk hat einen anderen Anspruch. Wer sich jedoch als Fortgeschrittener (z.B. als Student im höheren Semester bzw. als Examenskandidat, Referendar oder Doktorand) mit dem Staatshaftungsrecht auseinandersetzen will (oder muss), der kommt an diesem Standardwerk im Grunde nicht vorbei. Es eignet sich aufgrund seines vertieften dogmatischen Ansatzes hervorragend zur intensiven Beschäftigung mit der Materie und ist daher gerade für Hausarbeiten unabdingbar. Die mannigfaltigen weiterführenden Literaturhinweise und die nicht mehr zu zählenden Rechtsprechungsnachweise machen das Buch zugleich zu einem wertvollen Nachschlagewerk und Arbeitsfundus. Der Schwerpunkt des Werks liegt zwar eindeutig im wissenschaftlich-theoretischen Bereich, aber auch der Haftungspraktiker wird hier bedient. Die Auswertung der Urteile zeigt dem Bearbeiter, was in der Rechtsprechung anerkannt und möglich ist, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welchen Anforderungen genüge getan sein muss. Für den forensisch Tätigen, gleich ob Anwalt oder Richter, gibt es hier ein umfangreiches Rechtsprechungs-Update. Die letzten Details müssen selbstverständlich in der Kommentarliteratur gesucht werden. Der Ossenbühl/Cornilsbleibt auch in der Neuauflage unmissverständlich ein wegweisendes  wissenschaftliches Lehrbuch mit hohem Niveau.

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